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Antisemitisches Jahrbuch für ... · 1901-01-01 · Die Juden in Deutschland III. · p. Seite 147

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Journal
Antisemitisches Jahrbuch für ...
Volume
1901
Issue
Die Juden in Deutschland III.
Date
1901-01-01
Page
Seite 147 (sequence 48)
Language
German
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— 147 Die „Frankfurter Post" vom 1. November 1897 berichtet: Im Wiener Gemeinderate stellte der Vizebürgermeister Dr. Neumayer einen' Antrag, der sich gegen die jüdischen Richter wandte und dem österreichischen Reichsrate unterbreitet werden wird. Es ist begreiflich, daß unter der Judenschaft infolgedessen große Erregung herrscht. Bei Verlesung des Antrages benahmen sich die beiden jüdischen Gemeinderats-Mitglieder Mittler und Brunner so unanständig, daß sie auf Anordnung des Oberbürgermeisters aus dem Sitzungssaale entfernt werden mußten und für mehrere Sitzungen ausgeschlossen blieben. Der Antrag lautet: „Die kaiserliche „Wiener Zeitung" vom 12. September hat Ernennungen im österreichischen Richterstande veröffentlicht, welche in Wien und in Niederösterreich deshalb peinliches Aufsehen erregten, weil eine im Verhältnis zum wirklichen Stande der deutschen und christlichen Bevölkerung weitaus zu große Anzahl von Juden zu höheren Richterstellen berufen wurde, so daß der von der Bevölkerung schon vorher sehr tief empfundene Fortschritt der Verfiudung des Richter st and es plötzlich eine ganz besondere Steigerung erfahren soll. Was die hohe Regierung gerade bei der heutigen Bewegung und ungeachtet derselben zu dieser Verordnungsmaßregel bewogen haben mag, ist ganz unfaßbar. Bedenkliche Folgen dieser Ernennungen, auf welche wir hiermit ganz besonders aufmerksam machen, werden sein, daß weit öfter, als dies früher der Fall war, Juden' über Christen zu Gericht sitzen und Recht sprechen sollen, obwohl die allgemeine Erfahrung lehrt, daß dem Juden der Verstand, das Gefühl für sittlich-religiöse und nationale Empfindungen und Anschauungen der arischen Nation fast vollständig fehlen. Es soll in Hinkunft das in dem deutschen Volke Lief und unauslöschlich eingewurzelte religiöse Gefühl noch mehr und öfter, als es leider schon früher geschehen ist, dadurch aufs empfindlichste und aufs rücksichtsloseste verletzt werden, daß auch die dem Christen heilige Handlung der Beeidigung von christlichen Prozeßparteien in Zukunft durch richterliche Beamte jüdischer Nation vorgenommen wird. Es widerstrebt dem allgemeinen Staatsgrundgesetze über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger (Artikel XIV), wenn jemand zu einer religiösen Handlung — und eine solche ist doch der Eid — gegen seine Ueberzeugung, ja gegen sein Gewissen gezwungen wird, wenn er unter den unabweislichen Zwang gestellt wird, vor dem jüdischen Beamten, dem die sophistischen Lehrsätze des Talmud höher stehen als das unserem deutschen Volke eingeprägte Sittengesetz, vor dem Bilde des Erlösers Gott zum Zeugen der Wahrheit anrufen zu müssen. Ja, es liegt in einer solchen Behandlung des Eides geradezu eine Profanierung dieser unserem Volke seit seinem geschichtlichen Bestände eigentümlichen religiösen Institution, weshalb es schon wiederholt vorgekommen ist, daß Parteien vor Gericht sich weigerten, den Eid unter Intervention jüdischer Richter abzulegen. Geleitet von dieser Erwägung und angesichts der unter der Herrschaft der jüdisch-liberalen Partei und infolge der im Verordnungswege erfolgten Anstellung einer ungemein großen Anzahl von jüdischen Gerichtsbeamten und besonders in Wien eingeschlichenen Rechtszustände halten wir Gefertigte es für die Pflicht des Gemeinderates der Reichshaupt- und Residenzstadt Wien, mit allen gesetzlichen Mitteln anzustreben, daß unsere Volksgenossen in Wien von dem unsere Volksfitte und unsere religiöse Anschauung aufs tiefste verletzenden und daher höchst verwerflichen Zwange, wonach jeder Christ im gegebenen Falle gezwungen.ist, sich bei einer vor einem k. k. Gerichte in Wien stattfindenden Tagsatzung unweigerlich der Eidesabnahme vor einem jüdischen Beamten zu unterziehen — befreit werden. Wir stellen demnach den Antrag: der Gemeinderat der Reichshaupt- und Residenzstadt Wien wolle zum Zwecke der Beseitigung des geschilderten, erst in den letzten Dezennien bei unserem k. k. Gerichtsstände eingerissenen Uebelstandes, daß Christen durch Juden beeidet werden, und zum Zwecke der Erwirkung eines dahingehenden Gesetzes eine Petition an die hohe Regierung, eventuell an beide Häuser des Reichsrates richten. Außer in den wissenschaftlichen Berufen finden wir die Juden auch sonst in einflußreichen Stellungen jeder Art überaus zahlreich vertreten. Wir erinnern an den jüdischen Buchhändler S. Hinrichsen, der seit 1893 Präsident der Hamburger Bürgerschaft ist, ferner an den ehemaligen Chef des kaiserlichen Civil- 10*

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