Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1901
- Issue
- Die Juden in Deutschland III.
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 142 (sequence 43)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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142 Wir können die Richtung, in der sich diese Antwort bewegt, glücklicherweise im großen und ganzen willkommen heißen, wir können uns darüber freuen, daß die Oberlandesgerichts-Präsidenten sich mehr und mehr gegen die Ernennung jüdischer Richter sträuben, aber wir vermissen in den Ausführungen des Justizministers noch schmerzlich den Hinweis auf diejenigen Rasseeigenschasten der Juden, die sie in der Regel nach deutscher Vorstellung zur Ausübung des richterlichen Berufes ebenso ungeeignet machen, wie zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft. Immerhin muß anerkannt werden, daß die den Umständen nach mannhafte Antwort des Justizministers ein Fortschritt zum Besseren ist. Nach dem Minister erhob sich der Abgeordnete Dr. Barth, als Herausgeber der „Nation" und Judenschützer den Lesern unseres Jahrbuches bereits bekannt (vergl. Jahrbuch für 1898, S. 79 und 82), zu einer Rede, in der sich nach dem stenographischen Berichte die folgenden erstaunlichen Gemeinplätze fanden: . . . Meine Herren, ich sollte denken, die Minister wären dazu da,^) um dem Parlamente, der Volksvertretung gegenüber gerade über die Grundsätze, nach denen sie ihr Amt verwalten, Rede und Antwort zu stehen. (Sehr richtig! links.) . . . -Wer will objektiv ermessen, Wiedas Interesse der Bevölkerung beschaffen ist? Es kann sich nur handeln um die subjektive Auffassung, 6) die der Herr Minister hat von dem, was er das Interesse der Bevölkerung in dem jeweiligen Augenblick nennt. (Sehr richtig! bei den Freisinnigen.) Meine Herren, wenn wir auf den Standpunkt kommen, daß die Minister nicht die Verfassung als Grundlage ihrer Verwaltung anzusehen haben, (oh, oh! rechts) sondern dasjenige, was sie das Interesse der Bevölkerung nennen, dann hat die Verfassung überhaupt gar keine Bedeutung mehr.* * 5 * 7 *) Meine Herren, was im vorliegenden Falle der Herr Minister das Interesse der Bevölkerung nennt, das steht, in unmittelbarem Widerspruch zu Art. 12 unserer Verfassung, steh.t in unmittelbarstem Widerspruch zu den Grundlagen jenes Gesetzes von 1869, das im Reich erlassen worden ist, und welches in der That zu den allerwichtigsten Gesetzen gehört, die wir im Reiche habend) Meine Herren, der Grundsatz, daß die Zugehörigkeit zu irgend einer Konfession gar keinen Grund abgeben kann, um den betreffenden Staatsbürger schlechter zu behandeln, als den Angehörigen irgend einer anderen Religion oder irgend einer anderen Konfession, das ist einer der wichtigsten Grundsätze unserer ganzen Staats-Verfassung; (sehr richtig! bei den Freisinnigen) und wenn der Herr Minister nicht in strikter Interpretation dieses Grundsatzes verfährt, sondern wenn er sagt: ich durchbreche diesen Grundsatz, indem ich das, was ich für das Interesse der Bevölkerung halte, an die Stelle der betreffenden Bestimmung der Verfassung setze, — ja, meine Herren, dann hat die Verfassung überhaupt gar keinen Wert; denn die Verfassung soll uns schützen9) vor dem, was der Herr Minister in willkürlicher Interpretation das Interesse der Bevölkerung nennt. (Sehr richtig!, bei den Freisinnigen.) . . . Meine Herren, wenn sich der Herr Minister auf den Standpunkt stellt: ich wähle mir die bestqualifizierten Leute aus und frage nicht danach, ob sie obachtet wissen, unterstützen sie natürlich moralisch und mit ihrem Gelbe die maßlosen Forderungen ihrer Rasse und des Abgeordneten Peltasohn. 5) Nicht möglich! Wir meinen, die Mitglieder sind „dazu da", um im Sinne der allgemeinen. Wohlfahrt die Verwaltung zu regeln. Ein schöner Einblick in die Begriffsverwirrung, die sich , im Kopse freisinniger Parlamentarier nach und nach bildet. 0) Gewiß, und es kommt nur darauf an, ob die „subjektive" Auffassung von der Gesamtbevölkerung als richtig empfunden wird. Hier ist das der Fall. 7) Danach brauchten wir überhaupt keine lebendigen Minister mehr, sondern nur noch eine Art von Verwaltungs-Automaten, die sich jedes persönlichen Urteils und seiner Bethätigung begeben. s) Diese Bewertung des Neichsgesetzes besteht nur in den Köpfen der Inden und Judenschützer. Die übrige Bevölkerung nennt es eins der allerschädlichsten, weil es der Verjudung Vorschub leistet. 0) Eine nette Art von Schutz, die uns verbietet, dort zu löschen, wo es brennt. Wenn das der Sinn der Verfassungsurkunde wäre, verdiente sie, verbrannt zu werden.