Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1901
- Issue
- Die Juden in Deutschland III.
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 141 (sequence 42)
- Language
- German
- Belongs to
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141 Prozentsatzes und ihres Dienstalters zu Notaren bestellen wollte. Ich glaube, es würde in den weitesten Kreisen der christlichen Bevölkerung ganz entschieden Anstotz erregen, wenn sie durch die mir obliegende Ausübung des Ernennungsrechts der Notare mehr und mehr dahin gedrängt würden, in "denjenigen Geschäften, für die sie des Rats eines Vertrauensmannes bedürfen, mehr oder weniger auf jüdische Notare angewiesen zu sein. (Sehr wahr!) Das kann ich nicht und werde ich nicht. Meine Herren, gerade die Geschäfte, für die die Mitwirkung des Notars in Anspruch genommen wird, sind in außerordentlich zahlreichen Fällen solche, die ein besonderes persönliches Vertrauen voraussetzen; in den meisten Fällen ist auch das Verhältnis der Klientel zu dem Notar ein solches, datz eine gewisse nähere Beziehung besteht. Es handelt sich vielfach um die intimsten Familienangelegenheiten, um die allerdiskretesten Vermögensangelegenheiten* 2), und da glaube ich, wie die Verhältnisse bei uns einmal liegen, damit rechnen zu müssen, datz ein sehr großer Teil der christlichen Bevölkerung Bedenken tragen würde, alle diese Verhältnisse auch jüdischen Notaren anzuvertrauen. ... Wenn es nach den Grundsätzen des Herrn Abgeordneten Peltasohn ginge, wenn die Ernennung der Notare, gleichviel ob es jüdische oder christliche sind, in einer Stadt wie Berlin sich lediglich nach dem Prozentsatz und dem Dienstalter richtet, dann, meine Herreu, würden wir nach 10 Jahren vielleicht kaum noch einen christlichen Notar in Berlin haben (oho! links), und das ist ein Zustand, für den ich die Verantwortung nicht würde übernehmen können. ... Ich will nur das Eine hervorheben, daß die Zahl der jüdischen Rechtsanwälte (in ganz Preußen. D. Verf.) in den Jahren von 1887 bis 1900 von 20,4 auf 26,8 % der Gesamtheit gestiegen ist — also eine sehr erhebliche Steigerung —, und diese Steigerung wird allem Anschein nach aus Gründen, die Herr Abg. Peltasohn angedeutet hat, nicht aufhören, sondern vielleicht noch in progressivem Maße weilergehen. Denn die eine Thatsache ist nicht zu bestreiten: auch die Anstellung der zahlreichen jüdischen Assessoren im Richteramte bietet der Justizverwaltung die allergrößten Schwierigkeiten. Ich hätte nicht erwartet, daß nach dieser Seite hin von dem Herrn Abg. Peltasohn gerade der Justizverwaltung - Vorwürfe gemacht werden würden, die ja noch die einzige ist in der ganzen Monarchie, in der überhaupt jüdische Assessoren angestellt werden. (Hört, hört! bei den Freisinnigen.) Alle anderen Verwaltungen lehnen es ab, jüdische Herren zu übernehmen 3). (Hört, hört! bei den Freisinnigen.) .... Auch bei der Ernennung der Amtsrichter und Einzelrichter muß mit der allergrößten Vorsicht vorgegangen werden, und wenn ich Ihnen die Berichte der sämtlichen Oberlandesgerichts-Präsidenten vorlegen könnte, die an mich erstattet werden, wenn bei Besetzung, von Stellen auch jüdische Bewerber in Frage kommen, so würden Sie finden, wie in zahlreichen Fällen gesagt worden ist: es ist absolut unmöglich, an diesem Ort noch einen jüdischen Richter anzustellen —, und dann würden Sie den Vorwurf, den Sie gegen mich richten, nicht aufrecht erhalten. Ich erkenne an, daß nach dem Gesetz die Juden völlig gleichberechtigt sind, daß ihnen alle öffentlichen Aemter nach dem Gesetz von 1869 zugänglich sind. Aber ich erkenne nicht an, daß die Ablegung einer Prüfung nun auch einem jeden Kandidaten ein Anrecht auf Anstellung im Staate giebt. . . . Aber die Herren (nämlich die jüdischen Rechtsanwälte. D. Verf) geben selbst zu und haben mir wiederholt bekannt, daß es unzulässig, unmöglich sei, die jüdische Rechtsanwaltschaft in dem. Maße zu berücksichtigen, wie das nach der Auffassung und den Anträgen des Herrn Peltasohn geschehen müßte. Die Herren find zum großen Teil so vernünftig und objektiv, daß sie es unumwunden zugeben, wenn sie es auch für ihre Person beklagen ft. -) Es ist bekannt, daß die Juden sich mit dem Instinkt des rudelweis jagenden Raubtiers in der Auswitterung vertraulicher Angelegenheiten bei den Nichtjuden gegenseitig unterstützen. Warum sollte der Instinkt nicht auch bei jüdischen Notaren wirksam sein? 3) Das wäre zu schön gewesen, um ganz wahr zu sein. Der Minister hat seine Behauptungen am nächsten Verhandlungstage dahin eingeschränkt, so lange er im Amte sei, hätten andere Verwaltungen keine jüdischen Assessoren angestellt. Vielleicht aber nur, weil sich keine gemeldet hätten. — Daß sich jüdische Juristen auch in anderen Verwaltungen finden, ist leider Thatsache. 0 Dem Justizminister gegenüber mögen sie wohl so vernünftig sprechen. Wenn sie sich unbe-