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Antisemitisches Jahrbuch für ... · 1901-01-01 · Die Juden in Deutschland III. · p. Seite 139

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Journal
Antisemitisches Jahrbuch für ...
Volume
1901
Issue
Die Juden in Deutschland III.
Date
1901-01-01
Page
Seite 139 (sequence 40)
Language
German
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139 ireter angenommen hatte, war er auf den jüdischen Anwalt Memels dorff angewiesen. Püpke mußte sich schließlich zu einem für ihn sehr ungünstigen Vergleiche bequemen, und die Gegenpartei strengte nunmehr eine Reihe weiterer Prozesse gegen ihn an, in denen er stets unterlag, so daß er schließlich wirtschaftlich nahezu zu Grunde gerichtet wurde. Er ist infolgedessen zu der Ansicht gekommen, daß sowohl sein Anwalt im Dienste der reicheren Gegenpartei stehe, wie auch der Richter, Amtsgerichtsrat Phiebig in Filehne, gleichfalls ein Jude, gegen ihn Partei genommen habe, und hat deshalb Phiebig nicht nur seiner Zeit als befangen abgelehnt, sondern ihn auch in einer Beschwerde beim Schneidemühler Landgericht der absichtlichen Beugung des Rechts, der Urkundenfälschung und des Betruges beschuldigt. Eine gegen Püpke angestrengte Anklage wegen Beleidigung des Amtsgerichtsrat Phiebig hatte nach achtstündiger Verhandlung das überraschende Ergebnis, daß der Gerichtshof trotz der scharfen Ausdrücke dem Angeklagten den Schutz des § 193 (Wahrung berechtigter Interessen) im vollen Umfange zubilligte und ihn sreisprach. Der Staatsanwalt hatte 6 Monate Gefängnis beantragt. Seitdem sind wieder 4 Wochen vergangen; Phiebig ist noch im Amt und auch gegen Püpke scheint nichts weiter unternommen zu werden. Der einzige deutsche Staat, der sich seinen Richterstand bis heute noch judenrein erhalten hat, ist das Großherzogtum Hessen. Wie aber auch hier die Juden unablässig an der Arbeit sind, die lästige Schranke hinwegzuräumen, zeigte eine im Jahre 1899 von der „Frankfurter Zeitung" im Anschluß an den Fall Küchler eingeleitete Hetze. Das „Antisemitische Monatsblatt" (Januar 1900) gab davon die folgende zusammensassende Darstellung: Im Mai 1899 machte der Fall des Landgerichtsdirektors Küchler im Großherzogtum Hessen unliebsames Aufsehen. Küchler wurde öffentlich beschuldigt, seine Dienststellung zu gewinnsüchtigen Zwecken gemißbraucht zu haben Er ist inzwischen aus dem Amte geschieden (obwohl sich seine völlige Unschuld bald glänzend offenbarte. D. Vers.). Wie immer, bauschte die demokratisch-jüdische Presse die Sache auf und suchte die ganze hessische Justizverwaltung zu verdächtigen. Die „Frankfurter Zeitung" , des Juden Löb Sonnemann glaubte auch bei dieser Gelegenheit für das Judentum was herausschlagen zu können und verband mit ihren anderen Beschuldigungen gegen den hessischen Justizminister auch die, er verletze die Verfassung, weil er Juden nicht als Richter anstelle. Darauf wurde Anklage wegen Beleidigung erhoben und am 12. und 13. Oktober fand die Verhandlung statt. Der Justizminister Dittmar, als Zeuge vernommen, sagte aus: Sein Vorgänger, Minister Finger, habe schon im Jahre 1894 erklärt, daß die Anstellung jüdischer Amtsrichter auf dem Lande unter den bestehenden Verhältnissen, d. h. weil die Bevölkerung sie nicht will, bedenklich sei. Auf diesem Standpunkte stehe auch er selbst. Er habe deshalb 1897 einen jüdischen Assessor, der zur Anstellung an der Reihe war, nicht empfohlen, denn ein Jude sei für den in Frage stehenden Amtssitz unmöglich gewesen: Der dortige Bürgermeister stehe mit an der Spitze der antisemitischen Bewegung in Deutschland, auch habe der Ort Garnison, da sei ein jüdischer Richter nicht möglich, ohne daß er und sein Amt Schaden litten. Der Verteidiger des angeklagten Redakteurs Giesen fragte unklugerweise den Minister, ob er nicht einmal gesagt Hätte, andere Länder könnten Hessen um seinen judenreinen Richterstand beneiden. Das bejahte der Justizminister und fügte noch hinzu, er sei überzeugt, daß viele richterliche Kollegien rrrcht' allein in Hessen, sondern überall sich beschweren würden, wenn man ihnen einen jüdischen Vorsitzenden geben wollte. Giesen wurde zu sechs Monaten Gefängnis wegen Beleidigung des Justizministers verurteilt. In der Begründung sprach der Gerichtshof aus, ein Recht für Juden oder eine Anwartschaft auf irgend ein Staatsamt existiere nicht. Der Sinn und Geist der Verfassung gehe dahin, daß konfessionelle Gegensätze bei der Besetzung der Staatsämter nicht in Betracht kommen sollten, aber das Ministerium sei verpflichtet, von Fall zu Fall zu prüfen und dürfe Juden nur dann zu Beamten machen, wenn keine Bedenken entgegenständen. Es ist gut, daß das einmal durch einen deutschen Gerichtshof festgestellt worden ist, und wenn alle Behörden, denen die Juden in ihrer Unverschämtheit

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