Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1901
- Issue
- Die Juden in Deutschland III.
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 138 (sequence 39)
- Language
- German
- Belongs to
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138 Heber „jüdische Richter in Bayern" läßt sich die „Allgemeine Zeitung des Judentums" schreiben, daß bei den durch die Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs notwendig ge» wordenen Veränderungen in den bayerischen Justizbehörden die nachfolgend benannten jüdischen Richter in höhere Stellungen eingerückt sind: Dr. Heinrich Harburg er tft zum Rat am Oberlandesgericht in München ernannt worden. Zum Staatsanwalt am Oberlandesgericht - München wurde ernannt der bisherige Rat am Landgericht München I Eduard Silbermann. — Der bisherige Amtsrichter Ernst Wilmersdörffer in Bayreuth ist zum Rat am Landgericht Augsburg ernannt worden. Zum Zweiten Staatsanwalt wurden ernannt die bisherigen Amtsrichter Dr^ Alfred Neumeyer beim Landgericht München II, Dr. Joseph Haymann beim Landgericht Schweinfurt, Moritz Silberschmidt beim Landgericht Nürnberg; zum Sekretär (Gerichtsschreiber) am Landgericht Schweinfurt der' Rechtspraktikant Dr. Leopold Neuburger und beim Amtsgericht München I der Rechtspraktikant Dr. Arthur Gutmann. Die Liste soll noch nicht vollständig sein. — Armes Bayern! („Staatsbürger-Zeitung", 11. November 1899.) Mögen unsere Regierungen auch in ihrer Verblendung den ehrenhaften deutschen Richterstand dem Judentume öffnen, das deutsche Volk steht, soweit es noch gesund und klarblickend ist, auf dem Standpunkte seines Bismarck, den dieser im Vereinigten Landtage des Jahres 1847 mit den Worten ausdrückte: „Wenn ich mir als Repräsentanten der geheiligten Majestät des Königs mir gegenüber einen Juden denke, dem ich gehorchen soll, so muß ich bekennen, daß ich mich tief niedergedrückt und gebeugt fühlen würde, daß mich die Freudigkeit und das aufrechte Ehrgefühl verlassen würden, mit welchem ich jetzt meine Pflichten gegen den Staat zu erfüllen bemüht bin." Von Zeit zu Zeit bricht dies Volksgefühl durch in Fällen der Eidesverweigerung vor einem jüdischen Richter. Der Staat erzwingt dann den Eid gewöhnlich doch durch seine Machtmittel: ob er aber das Ansehen des Richterstandes dadurch hebt, bleibe dahingestellt. Die „Staatsbürger-Zeitung" vom 28. August 1900 berichtet: In dem ostpreußischen Ort Saalfeld wurde ein christlicher Staatsbürger, der in einer Strafsache als Zeuge geladen war, zu 200 Mark Geldstrafe verurteilt, weil er sich weigerte, vor einem jüdischen Assessor, der als Richter amtierte, den christlichen Eid zu leisten. Formell mag diese Strafe sich begründen lassen. Mit dem Geiste der preußischen Justizverwaltung, der ein liberaler war und ist . . . steht jene Strafe in schroffstem Widerspruch. Als der christliche Bürger aufs neue zur Eidesleistung vorgeladen wurde, sah er denselben jüdischen Assessor vor sich. Nunmehr leistete er den Eid, indem er erklärte: „Gezwungen durch die Gewalt des Staates, will ich den Eid leisten." Daraufhin wurde er von dem jüdischen Assessor zu einer weiteren Buße von 100 Mark verurteilt. Es ist nicht recht klar, ob hier der Bureaukratismus oder das Judentum oder beide vereint gesprochen haben. Aus Dillenburg lReg.-Bez. Wiesbaden) wurde im November 1899 gemeldet, daß der dorthin als Amtsrichter geschickte Assessor Levysohn keine Wohnung finden könnte, weil die Bewohner überhaupt keine Juden im Orte dulden und also an ihn nicht vermieten wollten. Er mußte deshalb in einem fiskalischen Hause, dem Postgebäude, einquartiert werden. („Staatsbürger-Zeitung", 13. November 1899.) In einem eigentümlichen Lichte erscheint der Amtsgerichtsrat Phiebig (Filehne) nach dem Bericht der „Staatsbürger-Zeitung" vom 22. Januar 1901: „Großes Aufsehen erregt in hiesiger Gegend die Angelegenheit eines Eigentümers Aug. Püpke in Kl. Drensen, Kreis Filehne. Derselbe hatte einen Prozeß zu führen, und da in Filehne nur zwei Rechtsanwälte, ein Christ und ein Jude, sind und die Gegenpartei bereits den christlichen Anwalt Reinicke als Ver-