Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1901
- Issue
- Die Juden in Deutschland III.
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 123 (sequence 24)
- Language
- German
- Belongs to
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123 Der an sich unbedeutende Vorfall wirft wieder ein intereffantes Schlaglicht auf die Absichten des Judentums. Besondere Judenschulen giebt es bereits und kein Mensch hat etwas dagegen, wenn sich die Juden noch weitere bauen, kein Deutscher denkt daran, sein Kind in diese Schulen zu schicken. Sobald aber eine Schule christlichen Charakter zur Schau trägt, erheben die Juden ein großes Geschrei, sie verlangen für sich ein Recht zur Benutzung gerade dieser Schule und weil es ihnen beliebt, diese Schule zu benutzen, so soll die Vorsteherin gezwungen werden, den christlichen Charakter zu verleugnen! — Kann es Wohl eine unverschämtere Forderung geben? Ist das noch Gleichberechtigung? Oder maßt sich nicht vielmehr der geduldete Fremdling schon Herrenrechte an? („Staatsbürger-Zeitung", 27. Januar 1900 und 25. März 1900.) Im Jahresbericht des evangelischen städtischen Gymnasiums von St. Elisabeth zu Breslau für 1894/95 steht wörtlich zu lesen: „Mittwoch, 10. Oktober.' Feierliche Eröffnung des Wintersemesters in gewohnter Weise. Da wegen des Versöhnungstages alle jüdischen Schüler (40 vom Hundert) fehlten.. wurden auch die christlichen Schüler von den Unterrichtsstunden befreit und entlassen." („Tägliche Rundschau", 15. Mai 1895.) Eine zarte Rücksichtnahme gegen die Majestät Israels beliebte man an der „Handelslehranstalt" zu Leipzig. An derselben ist es Sitte, daß die erste Klasse, welche in zwei Abteilungen, eine für Inländer und eine für Ausländer, geteilt ist, alljährlich einen zweitägigen Ausflug unternimmt. Als nun dieser am vorigen Freitag und Sonnabend in Szene gehen sollte, hatte man die Rechnung ohne zwei ausländische Schüler jüdischen Stammes gemacht. Auf den Protest dieser beiden Juden hin, welche nämlich erklärten, am „Schabbes nicht auf der Bahn fahren zu dürfen!!" wurde, man sollte es kaum für möglich halten, der nach Weimar und Jena geplante zweitägige Ausflug in einem Tage und zwar nur bis Naumburg ausgeführt. Es ist kaum zu glauben, zweier Juden wegen muß die ganze Klasse sich den Ausflug, auf den sie sich schon das ganze Jahr gefreut hatte, derartig verkürzen lassen. („Deutscher General-Anzeiger", 2. Juli 1899.) ö. Die Militärbehörden. Auch beim Militär wird vielfach auf die Juden eine viel zu weitgehende Rücksicht genommen. An den Festtagen sind die jüdischen Soldaten von den Wachen meist entbunden, ja häufig völlig dienstfrei, während die christlichen Soldaten an ihren christlichen Festtagen den vorgeschriebenen Dienst thun und natürlich auch auf Wache ziehen müssen. In der Budgetkommission des deutschen Reichstags sprach am 9. Februar 1900 der Abgeordnete vr. Lingens den Wunsch aus, daß den jüdischen Soldaten die Ausübung ihrer religiösen Bedürfnisse ermöglicht werde. Kriegsminister von Goßler antwortete, daß schon heute die Juden möglichst an ihren Feiertagen vom Dienste dispensiert werden, während des Manövers aber sei das nicht möglich. — Wir können in dieser Gepflogenheit der Militärbehörde nichts sehen, als eine ungerechtfertigte Bevorzugung der Juden, dann müßten auch die christlichen Soldaten an ihren Festtagen vom Dienst befreit sein; uns ist aber nichts davon bekannt, daß etwa an den hohen christlichen Festen die Wachtmannschaften nur aus Juden zusammengesetzt würden. Bei dieser Debatte kam auch heraus, daß in unserem ganzen Heere nur etwa 1000 jüdische Soldaten stehen. („Frankfurter Zeitung", 10. Februar 1900.) Ganz besonders bevorzugt werden die Juden von den Militärbehörden aber