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Antisemitisches Jahrbuch für ... · 1901-01-01 · Die Juden in Deutschland III. · p. Seite 120

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Journal
Antisemitisches Jahrbuch für ...
Volume
1901
Issue
Die Juden in Deutschland III.
Date
1901-01-01
Page
Seite 120 (sequence 21)
Language
German
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120 ungemefsenen Spöttereien Anlaß geben, zu beseitigen. — Danach sollen also die echt arischen Familiennamen dem Zwecke dienen, die Abkömmlinge jüdischer Familien von dem Makel zu befreien, den ihre Vorfahren durch ihr Verhalten dem Namen verschafften, indem sie ihn anrüchig machten. Der durch die unsauberen Geschäfte erworbene Mammon wird den Nachkommen zwar erhalten, der dadurch anrüchig gewordene Name ihnen aber abgenommen und zwar auf Kosten der arischen makellosen Geschlechter. („Staatsbürger-Zeitung", 26. November 1899.) Mit Recht sagt die „Tägliche Rundschau" bei Besprechung dieses Themas: „Es ist überhaupt eine empörende Vergewaltigung, eine direkte Verletzung des persönlichen Rechtes, daß eine Behörde sich für berechtigt hält, jedem hergelaufenen Menschen, dem sein Name nicht gefällt, einen anderen zu verleihen, der bereits von Leuten geführt wird, die ihn auf Grund von Blutsgemeinschaft besitzen und für sich und ihre Kinder in Ehren halten. Das ist vor allem undeutsch durch und durch. Bei uns gilt der Name etwas; er ist ein sittliches Gut für Adel und Bürgerstand." Im Jahre 1899 erregte die Metamorphose Levh—von Halle großes und berechtigtes Aufsehern. Der Hilfsarbeiter im Reichsmarineamt Ernst von Halle erhielt in diesem Jahre eine außerordentliche Professur für Marineangelegenheiten an der Berliner Universität übertragen. Bei dieser Gelegenheit wurde bekannt, daß Herr von Halle aus Halle stammte und früher Ernst Levh hieß. Als Schriftsteller in Berlin nannte er sich zuerst Ernst Levh aus Halle, dann Ernst Levh von Halle. Als Adlatus des Professors Schmoller strich er am 25. April 1894 mit behördlicher Genehmigung den Levh und nun bestieg Herr Ernst von Halle als a. o. Professor das Katheder der Berliner Universität. Eine Beschwerde der alten ostpreußischen Adelsfamilie von Halle (Frenzken) wurde vom Amtsanwalt wie vom Staatsanwalt abgewiesen. Der Bescheid der Staatsanwaltschaft des Landgerichts I Berlin lautete folgendermaßen: Die Beschuldigten (Kaufmann Bernhard von Halle, Größdestillateur Philipp von Halle, Kaufmann Adolf von Halle und Professor Ernst von Halle) sind Hamburgische Staatsangehörige. Die drei ersteren haben urkundlich nachgewiesen, daß sie von Vätern abstammen, die seit Jahrzehnten unangefochten den Namen von Halle geführt haben. ' Dem Beschuldigten Ernst von Halle ist durch Beschluß des Hamburger Senats vom 25. April 1894 gestattet worden, unter Fortfall seines Geschlechtsnamens Levh den Familiennamen von Halle zu führen. Alle vier Beschuldigten führen hiernach den bezeichneten Namen nicht unbefugt, sondern auf Grund der ihnen durch Abstammung, beziehungsweise durch Verleihung eines souveränen Staates über-! kommenen Befugnis. Damit entfällt der im § 360 Nr. 8 des Reichsstrafgesetzbuches normierte Thatbestand, weil das erste Erfordernis dieses Thatbestandes, nämlich der durch das Wort „unbefugt" gekennzeichnete Mangel an einer Befugnis zur Führung des Vorwortes „von" vor dem Namen fehlt. Die Annahme der Beschwerde, daß die Führung des Namens von Halle auf der Ermächtigung durch einen Minister beruhe, findet in den stattgehabten Ermittelungen keine Bestätigung Ebenso ist es irrtümlich, daß das Vorwort „von" vor einem Familiennamen stets und unter allen Umständen die Zugehörigkeit einer solchen Familie zum Adelsstände darthun und zum Ausdrucke bringen solle. („Deutsche Zeitung", 25. November 1899.) In gleichem Sinne entschied das Königliche Heroldsamt. daß das „von" in diesem Falle kein Adelsprädikat, sondern eine bedeutungslose Präposition sei. („Staatsbürger-Zeitung", 24. Oktober 1899.) Inzwischen ging es in der Namensänderung munter fort: Der Zigarettenhändler I. Rosenthal brachte eine neue Zigaretten-Marke mit dem klangvollen Namen „Garbaty" auf den Markt. Die Marke fand Absatz und bald nannte sich der Händler Garbaty-Rosenthal, nach einiger Zeit I. Rosen-

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