Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1901
- Issue
- Die Juden in Deutschland III.
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 117 (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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117 zeigen, welch' abscheuliche Tierquälerei durch das Schächten unter staatlichem Schutze getrieben wird. Herr Kehrer hat der Schächtung eines Ochsen beigewohnt, welcher mit durchschnittenem Halse sich zweimal erhob und in dieser Stellung 1V2 Minuten lang verharrte. Herr Geh. Hofrat unternahm weiter mit einem Assistenten das Experiment, Stimmnerven und Stimmmuskeln eines Hundes zu isolieren und denselben sodann zu schächten. Das Tier gab in einem Zeitraum von ll/2 Minuten fünf deutlich vernehmbare Schreie von sich. Der genannte Gelehrte legte das Gehirn eines anderen Hundes nach dessen Betäubung bloß und nahm die Schächtung abermals vor. Es zeigte sich, daß die Gehirnorgane eine halbe Minute lang in normaler . Weise durch die an der Wirbelsäule emporführende Schlagader gespeist werden, ihre Funktionen demnach vollständig ausübten. Daß die geschachteten Tiere im vollen Besitz ihres Empfindungsvermögens sind, zeigt sich daran, daß dieselben auf das Berühren der Hornhaut des Auges mit Liderzucken reagieren. („Deutsche Volksw.", 5. August 1899.) Zum Schlüsse führen wir noch das Urteil eines Fachmannes, des Obermeisters der Schlächterinnung in Sachsen, an, wie es in der „Tierbörse" veröffentlicht worden war (vergl. „Staatsbürger-Zeitung" vom 11. April 1892): „Hat man das Tier in den Schlachtraum hineingeschoben und das Fesseln endlich zuwege gebracht, so geschieht es häufig, daß beim Werfen der Tiere sich die Hüften oder die Rippen blutig schlagen oder gar brechen. Und nun wird der Kopf des Tieres nach hinten und soweit herumgedreht, daß die Hörner im Genick aufgesetzt werden, dann kniet einer auf den Kopf, damit der Hals recht stramm gezogen wird. Dann kommt endlich der Schächter und vollzieht den Schnitt. Wer ein Tier in dieser Lage gesehen hat, wie es dabei stöhnt und ihm die Augen zum Kopfe heraustreten, der muß ein Herz von Stein haben, wenn er dabei kein Erbarmen empfindet. Hat nun der Schächter den Schnitt gemacht, so verschwellen die Adern in den meisten Fällen derartig, daß, wenn der Fleischer nicht sofort die Pfropfen wegschneidet, ein Verbluten nur sehr langsam vor sich gehen kann, und diese Nachhilfe wird auch nicht immer sachgemäß ansgeführt. Alle Ungehörigkeiten. die sonst beim Schlachten Vorkommen, verschwinden gegen diese Grausamkeit und ich behaupte, daß hier der Hebel angesetzt werden muß, ganz unbekümmert um alle Satzungen, ganz gleich, ob sie den Juden oder den Christen berühren." Diese Gutachten lassen sich leicht vermehren. Wir meinen, wenn sogar die Metzger nach Erbarmen für die Tiere rufen, dann sollte doch auch die Regierung und Volksvertretung endlich den Beweis für die Tierquälerei des Schächtens als erbracht ansehen. Bisher haben sowohl der Reichstag als auch die Landtage anderer deutschen Staaten sich zwar schon oft mit Petitionen um Abschaffung des Schächtens beschäftigt, sie aber stets abgelehnt, „da die Gründe, die gegen das Schächten angeführt wurden, nicht stichhaltig seien". Für die Herren des grünen Tisches ist eben alles Jüdische unantastbar: nur im Königreich Sachsen und in der Schweiz ist das Schächten verboten. Wohl in allen deutschen Städten giebt es Schlachtverordnungen, die die Betäubung des Schlachtviehes vorschreiben und eine ganze Reihe von anderen Bestimmungen enthalten, die bei Vermeidung von Strafen befolgt werden müssen. Ein Paragraph lautet dann gewöhnlich: „Auf das Schlachten nach jüdischem Ritus (Schächten) finden diese Bestimmungen keine Anwendung." Das grausame Zutodequälen des Viehes, das dem christlichen Metzger energisch verboten ist, wird somit dem Juden anstandslos gestattet. Kaum könnte die Macht der semitischen Eindringlinge greller beleuchtet werden.