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Antisemitisches Jahrbuch für ... · 1901-01-01 · Die Juden in Deutschland III. · p. Seite 116

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Journal
Antisemitisches Jahrbuch für ...
Volume
1901
Issue
Die Juden in Deutschland III.
Date
1901-01-01
Page
Seite 116 (sequence 17)
Language
German
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116 Juden verboten sei, am Sabbath zu schwören. Der Gerichtshof erkannte, „religiöse Bedenken seien allerdings generell nicht als ausreichendes Motiv für das Gesuch um Dispensation vom Eid anzuerkennen; trotzdem habe der Gerichtshof beschlossen, den Termin zu vertagen". Die „Allgemeine Zeitung des Judentums" nennt diese Entscheidung „tolerant" und wünscht eine gesetzliche Regelung der Angelegenheit!" Religionsvorschriften kein Glück gehabt, obwohl er erklärte, daß ihm von einigen Gerichten das Aufsetzen der Kopfbedeckung anstandslos gestattet sei. In Braunschweig ebenfalls nicht, in Dresden dagegen hat das Gericht dem Verlangen des Juden nachgegeben. Vor einem anderen Gericht kam an einem Sonnabend die Klage eines Juden gegen einen Bettler zur Verhandlung. Der Jude weigerte sich, den vorgeschriebenen Eid zu leisten, weil es den Vor einigen Jahren stellte die jüdische Religionsgesellschaft das Verlangen, den jüdischen Gefangenen nach rituellen Vorschriften zubereitete Kost zu verabreichen. Die meisten deutschen Staatsregierungen sind damals bereitwillig darauf eingegangen: so wurden z. B. in den Preußischen Strafanstalten die Speisen für die Juden in einem besonderen Topfe und nicht mit Fleisch oder Fett vom Schweine gekocht, auch erhielten die jüdischen Gefangenen während der Ostertage die Speisen von ihren Glaubensgenossen zugesandt. Den katholischen Deutschen dagegen wurden an den Fasttagen trotz des kirchlichen Gebotes keine Fastenspeisen gekocht. Mit dem 1. Juli 1897 ist dies jüdische Vorrecht endlich beseitigt worden — auch ein Erfolg des Antisemitismus! Eine andere Bevorzugung jüdischer Strafgefangenen berichtet die „Tägliche Rundschau" vom 22. Juli 1894: „Während sonst die Sträflinge in einem Gefangenenwagen befördert werden, wurden die drei zu Gefängnisstrafen verurteilten jüdischen Bankiers Wilhelm, Max und Eugen Maas mittelst Schnellzuges und im Wagen 2. Klaffe von Mannheim nach Freiburg geschafft. Diese Thatsache hat seiner Zeit großes Befremden erregt." Jntereffant ist auch folgende Entscheidung eines Gewerbegerichts: „Mitte Oktober entließ der jüdische Fleischermeister Levin ohne vorausgegangene Kündigung seinen Gesellen, weil dieser ein Schwein mit den zu schlachtenden Kälbern und Schafen in Berührung gebracht hatte. Das Gewerbegericht gab dem Juden leider Recht, weil ein Gehilfe „die religiösen Empfindungen und Grundsätze seines Prinzipals respektieren solle". („Antisemitisches Monatsblatt", 1. Dezember 1900.) Nun zum Schächten! Daß das Schächten eine abscheuliche Tierquälerei ist, darüber sind, mit Ausnahme der Juden, Judenschützer und des Herrn Virchow, alle Gelehrten und Laien einig. Wir begnügen uns damit, nur wenige Urteile von unparteiischen und sachverständigen Leuten anzuführen. Am 15. November 1892 fanden vor einer Königlich-sächsischen Veterinär- Kommission im Schlachthofe zu Dresden Schächtversuche statt und es wurde dabei festgestellt, daß die Cornea (Hornhaut des vorderen Abschnittes der Augapfelkapsel) noch bis zu 5l/2 Minuten nach dem Schächtschnitte auf äußere Eindrücke reagierte — ein Beweis, daß das Bewußtsein der Tiere nicht getrübt, daß das Gehirn noch solange mit der nötigen Blutmenge gefüllt war und daß der Schmerz des gequälten Tieres während dieser langen Zeit ein geradezu rasender gewesen sein muß. („Deutsche Wacht", 20. November 1892.) Der Vorstand des Heidelberger Tierschutzvereins Herr Geh. Hofrat Kehrer teilte in der am 28. Juli 1899 stattgefundenen Generalversammlung seine Beobachtungen über die Wirkung des Schächtens auf die Tiere mit, welche aufs neue

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