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Antisemitisches Jahrbuch für ... · 1901-01-01 · Die Juden in Deutschland III. · p. Seite 114

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Journal
Antisemitisches Jahrbuch für ...
Volume
1901
Issue
Die Juden in Deutschland III.
Date
1901-01-01
Page
Seite 114 (sequence 15)
Language
German
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114 Hilfsarbeiter für jüdische Festtage gemacht, indem hier dem feiernden Juden seine Tagegelder anstandslos bezahlt wurden!! („Antisemitisches Monatsblatt", 1. Januar 1900.) Die „Staatsbürger-Zeitung" vom 22. September 1900 teilt folgende Bekanntmachung der Frankfurter Postbehörde mit: „Am Sonntag, 23. September, werden zu Frankfurt a. M. wegen des auf den 24. und 25. September fallenden jüdischen Neujahrsfestes die Schalter für den Verkauf von Postwertzeichen und der Kiosk in der Schalterhalle des Postamts I (Zeit) von 11 Uhr vormittags bis 1 Uhr nachmittags, anstatt von 12—1 Uhr nachmittags, offen gehalten werden." Also eine Durchbrechung der Sonntagsruhe zur Bequemlichkeit der Juden, und noch dazu derart, daß dadurch die Kirchzeit beeinträchtigt wird! Daß die Juden selbst bestrebt sind, ihren Festtagen eine möglichst hohe Geltung zu verschaffen, kann man ihnen nicht so sehr verübeln, wenn es auch gänzlich ungereimt ist, daß eine so geringe Minderheit solche Vorrechte beansprucht. Aber das sollte man doch wenigstens von ihnen verlangen können, daß sie den Festtagen der ungeheuren christlichen Mehrheit dieselbe Achtung zu teil werden lassen. Die „Kölnische Volkszeitung" vom 8. Oktober 1899 schreibt unter der Ueberschrift „Christliche und jüdische Feiertage": Der unter jüdischer Leitung stehende Centralausschuß kaufmännischer, gewerblicher und industrieller Vereine hat an das Berliner Polizei-Präsidium das Ansuchen gerichtet, zu gestatten, daß an den sämtlichen fünf Dezember - Sonntagen düses Jahres die Angestellten im Handelsgewerbe volle zehn Stunden lang beschäftigt werden dürfen. Es trifft sich gerade, daß auch gleichzeitig der deutschisraelitische Gemeindebund an die Staatsbehörden das Ersuchen richtet, die Ortsverwaltungen anzuweisen, die Verlegung von Messen und Jahrmärkten auf die hohen jüdischen Feiertage thunlichst zu vermeiden; die Vorstände der jüdischen Gemeinden sind vom Bunde angewiesn, den Gemeindebehörden rechtzeitig die Daten der jüdischen Festtage mitzuteilen, damit auf diese Rücksicht genommen werden könne. Die Gegenüberstellung dieser beiden Eingaben ist in hohem Grade bezeichnend. Während auf der einen Seite die Juden, welche doch nur eine verschwindende Minderheit im Deutschen Reiche bilden, weitgehendste Rücksicht- Jn Frankfurt a. M. war in den Jahren 1898 und 1899 eine lebhafte Bewegung im Gange, um für die Engros-Geschäfte völlige Sonntagsruhe einzuführen. Bei einer Umfrage hatten sich 68 vom Hundert der in Betracht kommenden Geschäftsleute und die Handlungsgehilfen einmütig dafür erklärt. Natürlich waren die Juden dagegen und unter der Losung „Schabbesruhe, nicht Sonntagsruhe" traten sie mit echt jüdischer Rücksichtslosigkeit für ihre Sonderinteressen in die Schranken. Der Vorstand der israelitischen Religionsgesellschaft, 61 jüdische Kaufleute und der (jüdisch-) kaufmännische Verein verlangten, daß den Juden eine Ausnahmestellung gestattet würde, wonach sie nicht an die Sonntagsruhe gebunden seien. Als aber der von der Stadtverordneten-Versammlung eingesetzte Ausschuß auf das nähme seitens der christlichen Bevölkerung auf die jüdischen Feiertage verlangen, werden auf der anderen Seite ebenfalls von Juden fortwährend neue Forderungen auf Erweiterung der Sonntagsarbeit und auf Durchlöcherung der gesetzlichen Sonntagsruhe erhoben. Denn daß es in erster Linie auf letzteres abgesehen ist, darüber wird auch das Vorbringen der Antragsteller, als handle es sich einzig und allein um Wahrnehmung der Interessen der Handel- und Gewerbetreibenden, nicht hinwegtäuschen. Diese Interessen finden hinlängliche Berücksichtigung, wenn an zwei Sonntagen im Dezember eine Erweiterung der Sonntagsarbeit in mäßigem Umfange gestattet wird. Am Weihnachtsabend, "der in diesem Jahre auf einen Sonntag fällt, müßten dem vorerwähnten Anträge zufolge die 'christlichen Angestellten ebenfalls bis acht Uhr abends in der Arbeit bleiben. Die „Kreuzzeitung" hält es mit Recht für geradezu undenkbar, daß das Polizei-Präsidium diesem Ansinnen Folge geben könne."

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