Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1901
- Issue
- Die Juden in Deutschland III.
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 113 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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113 heiten leitete, eine goldene Zeit für die Juden, so wird es Ihnen unter dem neuen Könige eher noch besser gehen. Die Proklamation desselben ist u. a. auch von 3 Juden unterzeichnet worden: Lord Pirbright, G. Powel-Philips, Marcus Samuel. 2. Rücksicht -er Behörden. Wenn die gekrönten Häupter den Juden in der geschilderten We.ise entgegenkommen, so kann es nicht wundernehmen, daß auch unsere Behörden die Juden schon vielfach als eine bevorrechtete Klasse betrachten. a. Achtung der jüdischen Feiertage. Welcher geradezu unbegreiflichen Wertschätzung erfreuen sich z. B. die jüdischen Feiertage im Vergleich zu den christlichen! Wie oft liest man nicht, daß Märkte der jüdischen Festtage wegen verlegt worden sind! In Schönlanke verlegte man im Jahre 1899 den auf den 5. September fallenden Wochenmarkt des jüdischen Neujahres wegen auf den 4. Da der 4. ein Montag ist, dürfen die Bauern den Juden zu Liebe am Sonntage ihren Kram zurechtmachen. Womöglich müssen sie schon Sonntag Abend aufbrechen, um rechtzeitig Schönlanke zu erreichen. („Deutsch-soziale Blätter", 7. September 1899.) In Hamburg wurde, .wie die „Deutsche Volkswacht" vom 18. Januar 1896 mitteilt, der Kälbermarkt im Dezember 1895 den Juden zu Liebe von Sonnabend sogar auf den christlichen Sonntag verlegt. Aber nicht nur die Märkte, sondern auch Stadtverordneten-Sitzungen, Verkaufstermine, Lotterieziehungen, Abiturientenprüfungen, Umzugstermine u. s. w., alles muß sich nach der jüdischen Festordnung richten. In Breslau verlegte man „der hohen jüdischen Feiertage wegen" die am 14. September 1899 fällige Stadtverordneten-Sitzung auf den folgenden Tag. — Aus demselben Grunde verlegte die Garnisonverwaltung zu Küstrin einen Verkaufstermin. („Deutsch-soziale Blätter", 28. September 1899.) In Mecklenburg ist es 1893 vorgekommen, daß auch die Ziehungen der Staats lotterte, die am 1. September begonnen hatten, am 2., 9., 11. und 12. der jüdischen Festtage halber ausgesetzt wurden. — Das ist gewiß ein böses Zeichen dafür, welche Macht die Juden in den letzten Jahren auch in Mecklenburg erreicht haben. („Staatsbürger-Zeitung", 15. September 1899.) Aus Darmstadt.meldet die „Staatsbürger-Zeitung" vom 22. August 1894, daß die schriftliche Abiturientenprüfung, die auf Sonnabend festgesetzt war, diesmal muf Montag verschoben wurde, so daß die deutschen Abiturienten eines Juden wegen den Schabbes mitfeiern mußten. Am 26. September 1892 stand in der „Rummelsburger Zeitung", Anzeigenblatt für den Kreis Rummelsburg (Pommern): „Bekanntmachung. Wegen des auf den 1. Oktober d. I. fallenden jüdischen Festtages wird der Michaelis-Umzugstermin für Mieter auf Montag, 3. Oktober, verlegt. Die Polizei-Verwaltung: Zillmer." („Staatsbürger-Zeitung", 2. Oktober 1892.) In der „Schneidemühler Zeitung" vom 15. September 1893 findet sich die gleiche Bekanntmachung: „Mit Rücksicht auf die jüdischen Festtage am 1., 2. und 3. Oktober 1893, sowie auf den Empfang des III. Bataillons Jnf.-Reg. 129 wird der Umzugstermin bis zum 4. Oktober 1893, nachm. 6 Uhr, verlängert. Schneidemühl, 15. September 1893. Die Polizei-Verwaltung. Nedwig." Wenn also ein deutscher Hauswirt an einen deutschen Mieter zum 1. Oktober vermietet hat, so werden sie der Juden wegen polizeilich gezwungen, ihre kontraktlichen Abmachungen um 2—3 Tage zu verlängern. Ist das nicht unerhört? Die Hilfsarbeiter der Berliner Stadtverwaltung erhalten täglich drei Mark, an Festtagen wird nichts gezahlt. Die einzige Ausnahme wurde bei einem jüdischen 8