Mannheim
Compact Memory

Antisemitisches Jahrbuch für ... · 1901-01-01 · Diplomatie und Hochfinanz in der rumänischen Judenfrage. · p. Seite 84

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Antisemitisches Jahrbuch für ...
Volume
1901
Issue
Diplomatie und Hochfinanz in der rumänischen Judenfrage.
Date
1901-01-01
Page
Seite 84 (sequence 16)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/9038025-9038028-423320--346-185317
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

84 Reise nach der Moldau und erklärte später in der Londoner Presse, daß man die rumänischen Zustände in zu düsteren Farben dargestellt habe: von Mißhandlungen der Juden könne dori keine Rede sein, denn der Fürst sowohl als die Minister seien von größter Toleranz; auch habe er und seine Mission das weiteste Entgegenkommen gefunden. Ein Vorstoß der Wiener Juden. Auch von Wien aus suchten die jüdischen Politiker unmittelbar an den Fürsten Karl zu gehen und sandten an ihn, als er sich am 12. September 1869 auf der Durchreise in Wiem befand, eine jüdische Abordnung unter Führung des damaligen jüdischen Abgeordneten Kuranda im Interesse der rumänischen Juden. Fürst Karl erklärte, daß von wirklichen Judenverfolgungen in Rumänien nicht die Rede sein könne, daß die Lage der Juden in Rumänien durchaus nicht so beklagenswert sei, wie man es so gern, im Auslande verbreite. Die Verschärfung des Jndenartikels. Bei Eröffnung der Kammer am 15. Januar 1868 berührte die Thronrede auch die Judenfrage und erklärte, daß ein Land, welches sich immer durch Toleranz ausgezeichnet habe, nicht im 19. Jahrhundert unter der Regierung dieses Fürsten in die mittelalterliche Barbarei verfallen könne, wirtschaftlichen Maßnahmen einen religiösen Anstrich zu geben. Nachdrücklich wies man den Vorwurf ab, als ob die rumänische Nation irgend welche religiöse Unduldsamkeit hege. Am 17. März 1868 unterbreiteten 31 Abgeordnete aus der Moldau der Kammer einen Gesetzentwurf folgenden Inhalts: „Juden dürfen in den städtischen Gemeinwesen nur mit Genehmigung des Gemeinderats, in den ländlichen Gemeinden dagegen unter keinen: Vorwände und nicht einmal zeitweilig sich niederlassen. Unbewegliches Eigentum dürfen sie weder in den Städten noch auf dem Lande erwerben; Kauf und Verkauf desselben zu ihren Gunsten ist null und nichtig. Ebenso ist es ihnen verwehrt, Landgüter, Weinberge, Schänken, Gasthöfe, Brennereien, Mühlen, Brücken u. s. w. in Pacht oder Betrieb zu nehmen, und weder Staat noch Gemeinden dürfen ihnen Lieferungen übertragen. Um Handel zu treiben, bedürfen sie eines von dem betreffenden Gemeinderat ausgestellten Gewerbescheines, doch sollen sie Nahrungsmittel und Getränke nur an ihre Glaubensgenossen, nicht an die Christen, absetzen dürfen. Dieses Gesetz sollte rückwirkende Kraft erhalten. Unter dem Einfluß der jüdischen Presse geriet damals ganz Europa gegen Rumänien in Aufregung. Bratianu bekämpfte die Vorschläge und brach mit den Antisemiten. Fortwährend wurden überdies falsche Gerüchte über Judenverfolgungen in Umlauf gesetzt, von der europäischen Presse verbreitet und Beschwerden darüber bei der rumänischen Regierung erhoben, die fast immer in der Lage war, die Gerüchte zu entkräften. Aergerlich schrieb Fürst Karl einmal, daß Bukarest voll von Zeitungskorrespondenten sitze, die über die Judenverhandlungen bis in die kleinsten Einzelheiten berichten. Noch auf keine rumänische Frage sei die öffentliche Aufmerksamkeit und das europäische Interesse in so hohem Grade hingelenkt worden. „Wenn es sich nur um Christen oder Türken handeln würde, so bliebe man unseren Angelegenheiten gegenüber gleichgiltig." Deutsche Fürsten über die Juden. In einem der Briefe anffeinen Sohn berührte Fürst Karl Anton von Hohenzollern Mitte März 1868 die Judenfrage. „Diese Frage", schrieb er, „ist ein Noli

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.