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Antisemitisches Jahrbuch für ... · 1901-01-01 · Die Thätigkeit der deutschsozial-reformerischen Abgeordneten im Reichstage während der Sitzungszeit 1899/1900. · p. Seite 67

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Journal
Antisemitisches Jahrbuch für ...
Volume
1901
Issue
Die Thätigkeit der deutschsozial-reformerischen Abgeordneten im Reichstage während der Sitzungszeit 1899/1900.
Date
1901-01-01
Page
Seite 67 (sequence 14)
Language
German
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67 Wohl wie auch Arbeitgeber dagegen möglichst geschützt werden müßten. Aber die Vorlage so, wie sie von der Regierung eingebracht war, konnte sie nicht als ge-» eignet dazu ansehen. Deshalb stimmte sie folgerichtig für ihre Beratung im Ausschusfe, um so die Möglichkeit zu geben, sie zu verbessern, und stimmte dann dagegen; (Jahrbuch 1900), als dies nicht erfolgt war. Bei der ersten Beratung des Reichshaushalts nahm Abg. von Lieb ermann; Gelegenheit, sich für die Marinemannschasten zu verwenden. Er bat die Marineverwaltung, auf die vielfach laut werdenden Beschwerden darüber einzugeheu daß die Wohnungen auf manchen Schiffen zu klein, weil zu sehr eingeengt durch, die großem Kohlenräume, seien und deshalb dort Krankheiten zahlreicher aufträten als im Land-- heere. Abg. Raab sprach am 15. und 26. März zu verschiedenen anderen seemännischen Fragen. Er tadelte, daß die Tiefladelinie 24) noch nicht gesetzlich ein? geführt sei, und verlangte, daß von den Seebehörden für ausreichende Bemannung der Schiffe und deren volle Seetüchtigkeit gesorgt würde. Ferner befürwortete er die Aufnahme einer Bestimmung in die Seemannsordnung, nach der jeder Heuer.-- vertrag t) schriftlich abzufaffen sei. Einem erheblichen Mißstande half eine kleinere Gesetzesvorlage ab, für die auH Abg. Werner eintrat: § 816 des Strafgesetzbuches, nach dem jeder mit Gefängnis zu-, bestrafen war, der „fahrlässigerweise den Transport auf einer Eisenbahn gefährdete", wurde dahin ergänzt, daß auch eine Geldstrafe für Vergehen leichterer Art zugelassen wurde.2e) Bemerkenswert ist von der anderweitigen Thätigkeit der Fraktion schließlich noch: Sie stimmte für die Gesetze über Aenderungen im Postwesen, die im wesent-- lichen Herabsetzung.des Postgeldes für Drucksachen, Postkarten, Briefe u. s. w. brachten- und die Privatpostanstalten gegen Entschädigungen aufhoben. Ebenso auch für das Reichsseuchengesetz mit der Anzeigepflicht bei Ausbruch von Epidemien und der Ersatzpflicht für Schäden, die im Interesse der allgemeinen Gesundheit angerichtet worden sind u. s. w. Auch die Lex Heinze in ihrer Umgestaltung nach Antrag Hompesch wurde unterstützt. In dieser Form brachte sie hauptsächlich Verschärfung der Strafen für Kuppelei und Neueinführung von Strafbestimmungen gegen das Zuhältertum, ließ, aber den Arbeitgeberparagraphen (gegen Arbeitgeber, die ihre Machststellung zu Unfitt» 24) Sie bezeichnet den Punkt des Schiffsrumpfes, von dem ab das Schiff über den Wasserspiegel herausragen muß, verhindert also eine zu starke Belastung und giebt dadurch einige Sicherheit für den Fall eines unruhigen Seegangs. 25) Die Matrosen werden so angenommen, daß sie zuerst durch mündlichem Vertrag „angeheuert" werden, daß aber der Rheder (Schiffsherr) sich zu ihrer Anstellung erst durch die später am Orte des Dienstantritts erfolgende schrift» liche „Anmusterung" endgiltig verpflichtet. Es liegt auf der Hand, welche Unzuträglichkeiten hieraus entstehen können, wenn Anheuerung und Anmusterung au verschiedenen Orten (z. B. Hamburg und einem englischen Hafen) geschehen, der Anzumusternde also eine größere Reise unternehmen muß, ohne irgend eine Gewähr dafür zu haben, ob er auch wirklich angemustert wird. 26) Infolgedessen sind die Gerichte künftighin nicht mehr gezwungen, gleich bei den leichtesten Zusammenstößen von Bahnwagen, die nur geringen Materialschaden verursachen, zu Gefängnis zu verurteilen. Das gilt besonders für die zahllosen kleinen Unfälle bei den elektrischen Straßenbahnen, die nach einer Reichsgerichtsentscheidung als Bahnen im Sinne des § 316 anzusehen sind. Die Ergänzung bedeutet also praktisch eine bedeutende Besserstellung der Beamten von Eisenbahnen und» elektrischen Bahnen.

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