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Antisemitisches Jahrbuch für ... · 1901-01-01 · Die Thätigkeit der deutschsozial-reformerischen Abgeordneten im Reichstage während der Sitzungszeit 1899/1900. · p. Seite 62

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Journal
Antisemitisches Jahrbuch für ...
Volume
1901
Issue
Die Thätigkeit der deutschsozial-reformerischen Abgeordneten im Reichstage während der Sitzungszeit 1899/1900.
Date
1901-01-01
Page
Seite 62 (sequence 9)
Language
German
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IRI
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62 Die berechtigten Forderungen der Beamten fanden wie bisher stets Unterstützung durch unsere Abgeordneten, und zwar, wie Abgeordneter Werner gegenüber dem Vorwurf, sie hetzten dadurch die Beamten auf, erklärte, deshalb weil es die soziale Gerechtigkeit erfordere, so lange die Wünsche einzelner Beamtenklassen immer wieder von neuem vorzubringen, bis ihre Zurücksetzung gegen andere beseitigt sei. Wiederholt sprach Abgeordneter Werner besonders für die Postunterbeämten. Er verlangte, daß endlich die Gratifikationen abgeschafft würden, die naturgemäß oft genug unter Uebergehung tüchtiger Beamten an solche fielen, die es weniger verdienten. Das könnte sehr Leicht zur Speichelleckerei erziehen. Die für Gratifikationen verfügbaren Gelder sollten lieber gleichmäßig verteilt werden. Die Stellenzulagen und Wohnungsgeldzuschüsse ferner müßten in großen Städten mit Rücksicht darauf bemessen werden, daß auch verschiedene Stadtteile schon verschiedene Lebensbedingungen mit fich brächten. Weiter belegte er mit einer Anzahl einzelner Fälle, daß die Unterbeamten häufig noch nicht die Behandlung erführen, die sie mit Recht beanspruchen dürften. Auch wies er darauf hin, daß in manchen Postämtern „mit intensivem Betriebe" die Beamten über die zweckmäßige und zulässige Höchstzahl der Stunden hinaus beschäftigt würden oder auch in allzu dunklen und kleinen Diensträumen arbeiten müßten. Für die Postagenten forderte er mit Rücksicht auf ihren gegen früher erheblich angewachsenen Dienst ein besseres Höchstgehalt, und für diejenigen unter ihnen, die nach langjähriger Dienstzeit ihre Agentur wegen Einrichtung eines Postamtes verlören, Bewilligung eines kleinen Ruhegehalts, weil sie dann nieist außerstande wären, ihre frühere Thätigkeit in vollem Umfange wieder aufzunehmen, und infolgedessen erhebliche Verluste an Einkommen erlitten. Für eine bestimmte Anzahl von Beamten verwandte sich Abgeordneter Vielhaben, nämlich für die Postassistenten, die während ihrer Anwärterzeit entgegen den Bestimmungen des Reichshaushaltsetats nur diätarische Beschäftigung und dabei nur einen Teil des ihnen eigentlich zukommenden Gehaltes erhalten hatten.^) Er erklärte es für eine Ehrenpflicht der Reichspostverwaltung, die vorenthaltenen Geldbeträge baldigst nachzuzahlen, anstatt sich erst darauf verklagen zu lassen oder gar, wie es vereinzelt geschehen war, den wenig ehrenvollen Einwand zu erheben, die Verjährung sei bereits eingetreten. Abgeordneter Werner trat für eine Rangerhöhung der Bahntelegraphisten ein, die in Preußen und im Reiche, im Gegensätze zu anderen Staaten, immer noch als Unterbeamte gälten, obwohl doch auch hier die dienstlich in gleicher Weise beschäftigten Posttelegraphisten längst den Rang der mittleren Beamten besäßen. Und das gleiche müsse billigerweise auch für die Bahn lademeister gelten, auch ihnen sollte außer einer Gehaltserhöhung Rangerhöhung gewährt werden. Ebenso sprach er wieder für die Lokomotivführer, für die er bei ihrer — durch ihre großen körperlichen Anstrengungen herbeigeführten — durchschnittlich sehr frühen Pensionierung die Anrechnung doppelter Dienstzeit verlangte, wie es früher auch bei den vom Staat übernommenen Privatbahnen fast durchweg üblich gewesen sei; für die Eisenbahnbetriebssekretäre, deren Höchstgehalt um 300 Mark aufgebessert werden 14) Abgeordneter Vielhaben vertrat auch gerichtlich als Rechtsanwalt diese Ansprüche im Namen von etwa 140 Assistenten. Die Kläger wurden vom Hamburger Landgerichte Ende Mai abgewiesen, das hanseatische Oberlandesgericht aber erkannte am 12. November 1900: Der Neichspostfiskus hat den Klägern den eingeklagten Betrag zu zahlen nebst Zinsen von 6 v. H-, seit 1. 1.1900 von 4 v. H. Außerdem hat der Reichspostfiskus die Kosten zu tragen.

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