Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1901
- Issue
- Aus der Kille. Innerjüdisches Gemeindeleben und damit Zusammenhängendes.
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 40 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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40 Gehälter, besser die Einkommen, schwanken in den ostelbischen Provinzen zwischerr 900—3000 Mk. Die meisten haben nicht über 2100 Mk. Diese erfahren noch insofern eine Reduktion, als sie sich nur auf das arbeitsfähige Alter beschränken.. Pensionsberechtigung wird den Beamten in der Regel nicht zugebilligt. Ein penflonsberechtigtes Einkommen ist aber um 20 pCt. höher als ein pensionsloses anzuschlagen. Einen anderen bitteren Beigeschmack erhalten diese Einkommensverhältnisse dadurch, daß sie dem Kultusbeamten nicht in einer Form als Gehalt, sondern im zweierlei Gestalten dargeboten werden und zwar als Fixum und als Nebeneinnahmen. Letztere bestehen zumeist aus Schächtgebühren, Kasualien und geschenklichen Zuwendungen (Kibbudim). Diese Art von Einnahmen haben einen zweifachen Nachteil: sie wirken oft entwürdigend und sind unsicher. Sie weisen den Beamten aufs Wetter an^und liefern ihn von vornherein der Laune der Gemeindemitglieder aus. Das ist das erste, was den Beamten zu sklavischer Abhängigkeit van jedem einzelnen, führt und ihm eine gedeihliche Wirksamkeit in der Gemeinde, die eine gewisse Unabhängigkeit voraussetzt, erschwert. — Aber noch unsicherer wird sein Los und nochunfreier seine Thatkraft durch den ihn vogeltrei machenden Anstellungsmodus. Der Kultusbeamte wird auf ganz beschränkte Zeit mit Kündigung angestellt.Ein. nach ^jeder Seite hin unsicheres Einkommen von 2100 bis höchstens 3000 Mk. jährlich ist keineswegs eine entsprechende Besoldung für die Arbeitslast, unter dev der Beamte zu keuchen hat. Das ist schon an sich der Fall, und diese Besoldung erscheint noch ungünstiger, wenn man sie in Beziehung bringt zu dem Lebensbedarst des Kultusbeamten. Was sind 2100 Mk. für eine Familie von fünf bis acht Köpfen? Man kann ja damit auskommen. Ein großer Volksteil muß mit wenigen noch sich begnügen. Aber mit dieser Volksklasse kann und darf man den jüdischen Kultusbeamten nicht vergleichen. Er hat durch seine Vorbildung und Intelligenz, durch seine aufreibende Thätigkeit wie durch seinen ganzen Stand (soll wohl heißen seine Stellung. D. Verf.) nicht bloß ein Recht, sondern auch die Pflicht, ein besseres H'aus zu führen. Ob man es zugiebt oder nicht — er. ist einmal Geistlicher, er ist das religiöse Oberhaupt seiner Glaubensgemeinde und muß diese — nach außen hin wenigstens — würdig repräsentieren. Mag auch die jüdische Gemeinde äs jnrs vom Vorstand vertreten werden, äs facto wird sie vom Kultusbeamten vertreten.". ... „Diese traurige materielle Lage der Kultusbeamten verschärft sich noch mit jedem Tag. Es scheint, daß die Lage der Kultusbeamten im umgekehrten Verhältnis steht zu dem allgemein wachsenden Wohlstand in unserem (!) Vaterlande... . Die Haushaltungen waren früher in den kleinen Gemeinden durchweg rituell. Das brachte ansehnliche Schechitagebühren. Kasualien kamen fünfmal soviel als jetzt vor. Hochzeiten, Beschneidungen, Synagogenspenden, sie waren für den Kultusbeamten ergiebige Einnahmequellen. Dem alten Balbos, in dem noch altjüdische Frömmigkeit lebte, war sein Beamter ein Stück seiner selbst, er war Fleisch von seinem Fleisch.. Er hat ihn zwar nie besonders respektiert — denn wer hat oder hatte je vor einem Chasan Respekt? — aber es war ihm eine heilige Pflicht, seinem Beamten in jeder Weise das Leben zu erleichtern, und er hat jede Gelegenheit benutzt, ihm einen klingenden Beweis seiner Wohlgeneigtheit zu liefern. ... Er muß schächten, aber nur wenige machen von diesem Weiheakt (!) Gebrauch; er muß predigen, aber er ist ein Prediger in der Wüste; er muß vorbeten, er muß unterrichten, aber Geburtstage, Eisbahn, Ausflüge sind wichtiger und machen den besten Unterricht fruchtlos.. .. Sein materieller Arbeitsertrag wird dürftig und der moralische Erfolg gleich NulU (Das ist die vielgerühmte jüdische Frömmigkeit, das Festhalten am „alten Bunde^