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Antisemitisches Jahrbuch für ... · 1901-01-01 · Aus der Kille. Innerjüdisches Gemeindeleben und damit Zusammenhängendes. · p. Seite 39

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Journal
Antisemitisches Jahrbuch für ...
Volume
1901
Issue
Aus der Kille. Innerjüdisches Gemeindeleben und damit Zusammenhängendes.
Date
1901-01-01
Page
Seite 39 (sequence 7)
Language
German
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39 was alle wollten, bewirkten; auf dem vorgeschlagenen Wege aber werde man es niemals erreichen können. Es wäre zunächst zu erwägen, ob man nicht bei einem Neubau. der demnächst für den Nordosten und wahrscheinlich auch für den Nordwesten geplant sei, nur die Hälfte der Plätze vermieten sollte. Von großem Wert sei es auch, bereits jetzt in den verschiedenen Stadtteilen Gottesdienste einzurichten, die von vornherein vollständig unentgeltlich wären. Dies würde mit der Zeit dahin führen, einem überwiegenden Teil der Gemeinde unentgeltlichen Gottesdienst zu gewähren. — Herr Professor Lewin ist der Ansicht, daß der Antrag eigentlich keiner Begründung bedürfe. Die geäußerten Gegengründe seien aus verschiedenen Gesichtspunkten sehr fadenscheinig. Es sei eine soziale Pflicht der Gemeinde, Plätze für die freizulassen, denen die Bezahlung schwer würde. Dieser Pflicht könne man sich nicht entziehen, auch auf anderen Gebieten werde die Last den schwachen Schultern abgenommen. Nichts von alledem in der jüdischen Gemeinde. Wenn die Plätze in den Synagogen ohnehin nicht ausreichten, so läge doch kein Grund vor, die geforderten Plätze frei zu lassen . . . Welche Abnormität, daß nur der seinem Gott dienen könne, der vorher seinen Obolus entrichtet hätte! Bei Mohammedanern, Protestanten und Katholiken solle man suchen, ob eine derartige Abnormität vorkäme. Dieses Entreebillet zum Gottesdienst sei eine Farce, die noch viel größer würde, wenn man die Aufschrift über dem Thore der Neuen Synagoge betrachte: „Oeffnet die Thore, daß das gerechte Volk einziehe!" Wenn das Volk einziehen wolle, so fände es acht Kontrolleure. Es finde sich in der That ein Weg, um zum Ziele zu kommen. Wenn die Synagoge voll sei, so werde die Thür geschlossen. Wer zuerst da sei, sei eben da. Das Publikum werde kein schlechteres werden." In ähnlicher Weise wurde noch viel hin- und hergesprochen, ohne daß man zum Entschluß kam. Am 4. Februar d.J. kam die Angelegenheit wieder zur Verhandlung und es wurde ein Vermittelungsantrag angenommen, der bestimmt: der Tarif der Plätze in allen Synagogen solle geprüft, die Preise herabgesetzt werden und für den Festgottesdienst an den Feiertagen soll eine große Anzahl Gratis- Billets verteilt werden. — Es ist in der That etwas spezistsch jüdisches, daß auch im Gotteshause dem Geldsack ein so großes Vorrecht eingeräumt ist. Lage der Kultusbearnten. Ein nicht uninteressantes Kapitel ist die Stellung, die die Rabbiner und die übrigen Kultusbeamten einnehmen. Daß diese nicht besonders günstig ist, wissen die meisten unserer Leser vielleicht. Es ist eine stehende Klage der Rabbiner, daß ihre Glaubensgenossen, namentlich die reichen, indifferenten ihnen so wenig Achtung entgegenbringen. Die untergeordneten Kultusbeamten, die in kleinen Gemeinden zugleich als Prediger, Religionslehrer, Vorbeter und Schächter Dienste thun, stehen materiell noch weit ungünstiger als jene. Aus einem Vortrage, der im Jahre 1898 aus der Generalversammlung des Vereins israelitischer Lehrer in Schlesien und Posen von einem gewissen Jakob Bähr gehalten wurde („Israelitische Wochenschrift", 1900, Nr. 29), erfahren wir, daß der israelitische Kultusbeamte weder ein öffentlicher noch ein Staatsbeamter ist. „Der Staat stellt ihn nicht an, aber seine Anstellung unterliegt der obrigkeitlichen Genehmigung. Maßgebend für ihn ist die Nationalität und die moralische Qualität des Beamten; dessen Leistungsfähigkeit und Anstellungsbedingung sind ihm gleichgiltig. Die Anstellung des Beamten erfolgt durch die Gemeinde, und jede regelt die Anstellungsbedingungen in ihrer Weise, je nach ihrer Leistungsfähigkeit und Leistungswilligkeit. Die Verschiedenheit hierin ist so mannigfach und so groß als die Zahl der Gemeinden, die Beamte anstellen. Nicht eine gleicht der anderen. Es kann darum von einer einheitlichen GehaltSnormierung nicht die Rede sein. — Die

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