Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1901
- Issue
- Beiträge zu einer Geschichte der Juden in Spanien und Portugal.
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
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5 Wäre es ihnen bald schlecht oder wenigstens nicht nach Wunsch gegangen, so würden wir in ihren Berichten wohl Klagen genug vernehmen. Graetz schreibt aber: „Sie trieben Ackerbau, entweder selbst oder durch ihre Sklaven (das ist das Wahrscheinlichere! Der Vers.), genossen das Munizipalrecht gleich den übrigen Römern und waren unter kein Ausnahmegesetz gestellt; sie standen in vollster Achtung und hatten sich über keine Zurücksetzung zu beklagen." — Nicht selten ließen die Landbewohner ihre Feldfrüchte von Juden einsegnen, eine Frechheit, die natürlich den Unwillen der Geistlichen gegen die Juden, die sich so etwas Herausnahmen, erregte; daher schritt schon im Jahre 320 eine, Kirchenversammlung gegen diesen Unfug ein. Dieselbe verbot auch den Umgang und Eheschließungen zwischen Christen und Juden. Später aber müssen sie sich (durch ihre bekannten, -oben näher bezeichneten Charaktereigenschaften) doch mißliebig, gemacht haben, denn schon im Jahre 589 wurde auf dem Konzil zu Toledo angeordnet, daß sie öffentliche Aemter, durch die sie Macht bekämen, über Christen zu gebieten, nicht verwalten dürften; auch sollten sie keine Christen zu Sklaven haben und keine christlichen Weiber heiraten oder zu Maitressen haben dürfen; die mit solchen Christenweibern gezeugten Kinder sollten' getötet werden; wenn sie endlich einen christlichen Sklaven zu ihrer Religion bereden und ihn beschneiden würden, — sie pflegten nämlich ihre heidnischen und christlichen Sklaven einfach zwangsweise in den jüdischen Bund aufzunehmen —, so sollte er ihnen ohne Ersatz für das, was er ihnen gekostet, abgenommen und zum christlichen Glauben zurückgeführt werden. Mit der letzten Verordnung besonders waren sie — wie auch Graetz hervorhebt — sehr unzufrieden und boten eine große Summe Geldes, wenn dieselbe geändert würde, fanden aber kein Gehör. (Vergl. außer Graetz auch Ferreras, Allgem. Geschichte von Spanien, und Bastholm, Geschichte der Juden.) Wir können aus solchen Verordnungen jedenfalls entnehmen, wie große Freiheiten sie bis zum Erlasse solcher in Spanien genossen haben müssen. Der oben (in Anm. 15) erwähnte Bloch erzählt: „Einer vollkommenen Religionsfreiheit erfreuten sie sich, genossen politische und bürgerliche Gleichberechtigung und^wurden zu öffentlichen Aemtern und Würden zugelassen. Besonders beliebt waren sie als Richter (! der Verf.) und für derartige Stellen schienen sie um so geeigneter, da man ihnen mehr Unparteilichkeit und Neutralität zutraute (? der Verf.) als den sich feindlich gegenüberstehenden Romanen und Goten." An ihren Feiertagen blieben sie nach ausdrücklicher Bestimmung sogar von allen gerichtlichen Handlungen, Vorladungen und Prozessen verschont, — eine Anordnung, die (wie Bloch rühmt) „an Humanität und Toleranz selbst die sogenannten paritätischen Staaten der modernen Zeiten (was denkt sich Bloch darunter? der Verf.) hinter sich zurückläßt."^) Schon aus diesen Zeiten wird berichtet, daß es unter den Juden sehr allgemein geworden war, mit der christlichen Religion zu spielen, sie anzunehmen und je nach den Umständen und Belieben wieder zu verwerfen. So werden denn auch aus dieser Zeit die ersten „Verfolgungen" berichtet, die sich unter der Regierung des Westgotenkönigs Sisebut (612—620) gegen die „zahlreiche und durch Reichtum ausgezeichnete Judenschaft" richteten. Daß Sisebut trotzdem ein „sehr humaner Juden „bestimmt" hatte, verrät Bloch (Die Juden in Spanien) in folgender Bemerkung: „Nie hatten Industrie, Handel und Verkehr auf einer so hohen Stufe in Spanien gestanden, nie im ganzen Lande ein so großer Wohlstand und Reichtum geherrscht, als in den ersten Jahrhunderten der römischen Herrschaft." Das lockte erklärlicherweise zur Ausbeutung! 16) Der vorhin erwähnte Bastholm sagt: „Die Freiheiten waren alle von der Beschaffenheit, daß sie dieselben unter einer christlichen Obrigkeit nicht hätten haben dürfen es war also nicht unbillig, daß sie derselben beraubt wurden."