Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1900
- Issue
- Aus der Statistik.
- Date
- 1900-01-01
- Page
- Seite 192 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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192 zwei Dutzend — 25 — Aufsichtsratsstellen folgt dann nur Herr K a r l Fürstend erg, Geschäftsinhaber der Berliner Handels - Gesellschaft; mit 23 Stellen: Herr Konsul Eugen Gutmann, Direktor der Dresdner Bank, Generalkonsul Eugen Landau und Kommerzienrat Dr. Gustav Strupp in Meiningen; mit 22 Stellen: Kommerzienrat Viktor 'Hahn in Firma Ed. Rocksch Nachf. in Dresden. Sodann folgen zwei mit je 19, zwei mit je 17, fünf mit je 16, je fünf mit je 15, 14 und 13, acht mit je 12, je sechs mit je 11 und 10, sechszehn mit je 9, neunzehn mit je 8, zweiundzwanzig mit je 7, sechsunddreißig mit je 6 Stellen u. s. w. Auf diese Weise gruppieren sich Aktiengesellschaften in größerer oder kleinerer Zahl um die Direktionen der Banken und die Inhaber von Bankhäusern wie Planeten um ihre Sonne. Welche Vielseitigkeit und zugleich welche Objektivität muß von einem Manne vorausgesetzt werden, welcher, wie der Kommerzienrat Dr. Gustav Strupp in Meiningen, Aufsichtsratsmitglied von 23 Gesellschaften ist und zwar von 1 Asphaltgesellschaft, 1 Korbwarengesellschaft, 2 Brauereien, 1 Spinnerei, 1 Malzfabrik, 5 Porzellanfabriken, 2 Salinen, 1 Jutespinnerei, 1 Bronzewarenfabrik, 1 Bergwerksgesellschaft, 1 Messinglinienfabrik, „l.,„ Braunkohlenwerk, 2 Kreditbanken, 2 Hypothekenbanken und 1 Eisenbahnbau- und Betriebsgesellschaft. Dies alles sind Nebenämter, im Hauptberuf betreibt Herr Strupp das eigene Bankgeschäft! Es wäre hochinteressant, die Kumulationen von Aufftchtsratsstellen in einer Hand der Reihe nach genau durchzugehen; es würde fich dann erweisen lassen, daß es sich meistens um Sinekuren handelt. In der Hochfinanz ist es sogar vielfach Sitte geworden, die Aufsichtsratsstellen vom Vater auf den Sohn zu vererben, so etwa wie Throne und Kronen, Länder und Völker! Die Zergliederung des in dem Adreßbuch beigebrachten Urmaterials nach dem Beruf der Aufsichtsratsmitglieder würde auch den Beweis liefern, daß der weitaus größte Teil der Aufstchtsratssteüen, vielleicht drei Viertel, in den Händen von Bankdirektoren und Bankiers liegt. Damit innerhalb eines Direktorenkollegiums keine Eifersucht entsteht, hat man auch die Einrichtung getroffen, daß die Tantiemen aller Direktoren aus Aufsichtsratsstellen in einen Topf geworfen und gleichmäßig verteilt werden. Das sind die dauernden Nebenwirkungen der Gründungen und Emissionen. Die „beaufsichtigten" Aktiengesellschaften haben dann ihre Bankverbindungen selbstverständlich da, wo ihre Aufsichtsräte sitzen, und wenn die Direktoren es nicht verstehen, sich unabhängig zu machen, so sind die beaufsichtigten Gesellschaften nicht selten, ja Wohl der Mehrheit nach, in irgend einer Form einer gewissen Ausbeutung ausgesetzt. Wir wollen diesen Ausdruck für gewöhnlich nicht in dem schlimmen Sinne verstanden wissen, aber die Banken und Bankiers geben gern Betriebsvorschüsse, welche anderwärts vielleicht billiger zu haben wären, und wo die beaufsichtigte Gesellschaft sich in guten finanziellen Verhältnissen befindet, da hat sie ein Bankguthaben, selbstverständlich beim Vorsitzenden des Aufsichtsrats, dem sie auf diese Art Kredit giebt! Zuweilen steigern sich diese Beziehungen bis zur.schamlosesten Ausbeutung der „beaufsichtigten" Aktiengesellschaften, namentlich dann, wenn gewisse Erwerbungen und Erweiterungen der letzteren von langer Hand vorbereitet worden find. Bei neuen Emissionen ist die „beaufsichtigende" Bank selbstverständlich die Uebernehmerin der neuen Aktien und manche Kapitalserhöhung hat ihren letzten Grund in der Emissionslust des Vorsitzenden des Aufflchtsrats! Es läßt sich nicht beweisen, aber es ist im höchsten Grade wahrscheinlich, daß der Aufsichtsrat nur sehr selten eine Mißwirtschaft so zeitig entdeckt und abgestellt hat, daß die Schädigung der Aktionäre vermieden wurde; die stehende Regel ist die, daß er von schlimmen Ereignissen ebenso überrascht wird, wie alle Aktionäre. Aber dann beginnt die Hauptthätigkeit des Aufsichtsrats; um seiner Verantwortlichkeit willen bemüht er sich, eine Reorganisation zu stände zu bringen, welche auch den Aktionären zu gut kommt. In diesem Artikel wird also zweierlei behauptet: Erstens, daß sich die Herren Aufsichtsräte so gut wie gar nicht um die Angelegenheiten der Aktiengesellschaften kümmexn, und zweitens, daß sie einen großen Einfluß in ihrer Verwaltung zu Gunsten gewisser anderer Unternehmungen ausüben. Scheinbar ist das ein Widerspruch und dennoch ist es richtig: Um den eigentlichen Betrieb und um die inneren