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Antisemitisches Jahrbuch für ... · 1900-01-01 · Der Bund der Landwirte bei den Wahlen. · p. Seite 162

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Journal
Antisemitisches Jahrbuch für ...
Volume
1900
Issue
Der Bund der Landwirte bei den Wahlen.
Date
1900-01-01
Page
Seite 162 (sequence 13)
Language
German
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162 dennoch den Einfluß auf die Wahl der Persönlichkeit zu sichern suchen. Denn auch die Kandidaturen solcher Parteien dürfen nicht von vornherein angenommen werden, sondern diePersönlichkeiten müssen geprüft werden. Es muß dann darauf gesehen werden, daß überzeugte Personen zur Aufstellung kommen, die in der Partei selbst für die Bundessache sorgen. Welcher Lebensstellung am besten der betreffende Kandidat angehören muß, z. B. ob die Angehörigkeit zur Landwirtschaft wesentliche Voraussetzung dazu ist, dafür lassen sich allgemein gütige Regeln selbstverständlich nicht aufstellen. Grundsätzlich wird jedoch von der Aufstellung von Staatsbeamten oder nicht völlig unabhängigen Männern a b - zusehen sein. 4) In Kreisen, in denen Gegner des Bundes Abgeordnete waren, ist selbstverständlich dahin zu streben, einen Förderer der Bundesintereffen zur Aufstellung und zum Siege zu bringen. Hiervon darf nur dann abgesehen werden, wenn einerderartigen Kandidatur jede Aussicht auf Erfolg von vornherein abgesprochen werden muß. Eine Zählkandidatur dürfte nur dann aufzustellen sein, wenn sie dem Bunde keine Kosten bereitet und aus bestimmten Gründen unbedingt zweckmäßig erscheint: vielleicht, um eine gewisse Uebersicht über die Zahl der Anhänger zu gewinnen. Im Falle, daß Kreise durch einen dem Bund grundsätzlich gegnerischen Kandidaten vertreten waren, wird unter Berücksichtigung der oben gegebenen Normen, der betreffende Vertreter der Wahlinteressen des Bundes in diesen Kreisen sich zunächst am besten mit derjenigen Partei ins Vernehmen zu setzen haben, die grundsätzlich den landwirtschaftlichen Forderungen geneigt, bei - der letzten Wahl dem Gegner der Landwirtschaft gegenüber die meiste Aussicht auf Erfolg hatte. Die Fühlungnahme muß den Zweck verfolgen, daß von dieser Partei eine Persönlichkeit für die nächste Wahl in Aussicht genommen werde, die auf dem Boden des Bundes steht. 5) Treten zwei Kandidaten auf, die vom Bunde unterstützt werden können, so würde nur dann einer derselben als besonders zu unterstützen ins Auge zu fassen sein, wenn mit Sicherheit bei der Abstimmung über die Kandidatur durch die Vertrauensmänner des Bundes im Wahlkreise auf eine erhebliche Majorität für denselben gerechnet werden kann. Andernfalls würde jedes Wirken für einen derselben auch für den Bund nur höchst nachteilig sein. In diesem Falle wird es allerdings Aufgabe des Bundes sein, die gegnerischen Kandidaten auf das energischste zu bekämpfen, um jedenfalls einem bundesfreundlichen Kandidaten zum Siege zu verhelfen. 6) Die endgiltige Entscheidung des Bundes der Landwirte in den Wahlkreisen über die Stellungnahme des Bundes zur Kandidatur unterliegt der Beschlußfassung derVertrauensmänn er im Wahlkreise (Wahlkreis-, Bezirks-, Hauptgruppen-Vorsitzenden und Ortsvertrauensmänner). Diese ist in einerrechtzeitig, spätestens jedoch, wenn die Neuwahlen ausgeschrieben sind, einzuberufenden Versammlung herbeizuführen. Die Einladung muß mindestens l0 Tage vorher an sämtliche Vertrauensmänner zur Absendung gekommen sein und muß einen ausdrücklichen Hinweis auf die Bedeutung der zur Besprechung stehenden Fragen enthalten, sowie die Bemerkung, daß die Nichterschienenen als grundsätzlich dem Ergebnis der Versammlung zustimmend angesehen werden, so daß ihnen nicht das Recht zusteht, später eine anderweite Stellungnahme zur Geltung zu bringen. Ob aus Verkehrsrücksichten in einem Kreise mehrere derartige Versammlungen zu halten sind, deren übereinstimmendes Votum matzgebend ist, ist dem Ermessen des Wahl - Vorstandes überlassen. 7) Ist eine Einigkeit nicht zu erzielen, so wird eine Minorität nur dann übersehen werden können, bezw. die Majorität als ausschlaggebend zu betrachten sein, wenn erst er e wirklich unerheblich, letztere bedeutend ist. Der objektiv urteilende Takt des Wahlvorstandes und seines Vorsitzenden wird hier vor allem die Entscheidung haben. In Zweifelsfällen ist zunächst die Entscheidung des Provinzialbezw. Landesvorsitzenden als Vertreters des Bundesvorstandes event. die des letzteren einzuholen. 8) Ist aber durch eine sehr erhebliche Majorität die Kandidatur für die Bundesmitglieder ausschlaggebend festgestellt, so wird der Bund hier den betr. Kandidaten allein zu unterstützen haben. 9) Ist dann derjenige Kandidat, auf welchem sich nur die Minderheit der Stimmen vereinigt hat, Bundesmitglied, so wird an diesen die Forderung erhoben werden müssen, entweder auf seine Kandidatur zu verzichten oder

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