Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1900
- Issue
- Ein kritischer Spaziergang durch M. Lazarus' Ethik des Judentums
- Date
- 1900-01-01
- Page
- Seite 146 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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146 aus moralischen Gründen, auch wenn er sich dadurch"geschädigt wisse, „bei seinem Worte bleiben" solle, denn . , . (Gott) „wird auch den büßen lassen, der sein gegebenes Wort nicht hält." — Eine hübsche ethische Anschauung. Nun kommt der unlautere Wettbewerb. „Schließlich verdient es hier noch erwähnt zu werden, daß bereits den Talmud die Fragen des „unredlichen Wettbewerbes" beschäftigt haben, denen die Gesetzgebung der modernen Völker erst in der allerjüngsten Zeit (leider und nicht in ausreichendem Maße! Der Verf.) ihre Aufmerksamkeit zuwendet. Kunden anzulocken durch die Anwendung von Mitteln, die nicht aus der Sache des Verkehrs selbst sich ergeben (was heißt das?) wird verpönt. So soll ein Kaufmann nicht Nüsse u. dergl. an Kinder verteilen, um ihre Schritte in sein Geschäft zu lenken, wenn sie zum Einkäufe ausgeschickt werden." (Ei sieh mal!) Eine Streitfrage für die Rabbinen liefere auch das „Feilbieten von Waren zu herabgeminderten (geläufiger ist dem Ramscher doch „herabgesetzten") Preisen". Die einen tadeln die Anlockung von Kunden durch Schleuderpreise, die andern aber rühmen denjenigen, der dem Volke die Befriedigung seiner Bedürfnisse (?) um geringen Preis gewährt-und das moderne Israel ist so glücklicherweise auch hier wieder einmal in der Lage, sich die Gewährsmänner für seine Geschäftsprinzipien unter den Rabbinen nach Belieben aussuchen zu können. Das paßt ihm so recht! Lazarus meint dazu: Uns (d. h. die heutigen Juden) interessieren an diesen Kontroversen heute nicht mehr die Entscheidungen, die schließlich getroffen werden, (natürlich, sonst müßten „wir" uns am Ende doch danach richten! Der Verf.) sondern nur, mit welcher Energie das ethische Prinzip hier bereits Fragen auf die Bahn bringt wie die des Wettbewerbes. Die heutigen Rechtsstaaten hätten erst auf die Anregungen der geschädigten Parteien und Stände gewartet, ehe sie sich an solche Fragen machten, . der rabbinische Geist aber habe als Vertreter des öffentlichen Gewissens (!) schon vor fast 2000 Jahren solche Fragen ans Licht gestellt. Da sehen wir armselige christliche Angehörige der heutigen Rechtsstaaten erst, wie weit unser öffentliches Gewissen noch hinter dem rabbinischen Geiste von vor 2000 Jahren zurück ist! Oder sollte nicht vielleicht überall, wie jetzt bei uns, die Anwesenheit der Juden den Anstoß dazu gegeben haben, daß diese Fragen „auf die Bahn gebracht" wurden? Im übrigen hat selbstverständlich, wie L. unumwunden zugiebt, der Talmud nicht abstrakte allgemeine Gesetze gegen diese Machinationen ausgestellt, sondern nur durch Beispiele vielerlei aufgezählt, was, als der Sittlichkeit oder den guten Sitten (das ist aber doch durchaus nicht dasselbe!) widersprechend unterlassen werden soll; dahin gehöre vor allem jede Täuschung eines anderen, jede Vorspiegelung unwahrer Thatsachen. Recht menschenfreundlich ist, daß auch der Verkäufer geschützt werden soll, indem man z. B. nicht mit Worten, ja sogar nicht durch Blick und Mienen beim Verkäufer den Schein erwecken soll, als ob man einen bestimmten Gegenstand kaufen wolle, wenn man in Wahrheit weder Neigung noch Vermögen dazu habe. (!) Der letzte Abschnitt (Heiligung als Vereinigung) führt aus, daß Israel eine Einheit bilden (Alliance!) und daß diese Einheit eine heilige sein soll, weil dies sein höchster ethischer Zweck sei (tz 263). Rituell heilig sei jeder eingesetzte Priester und Levit, aber ethisch heilig solle das ganze Volk sein, (dafür hält es sich denn auch heute noch!) zumal sich der moralische Erfolg des Einzelnen, sein Wohlbefinden, sein inneres Wachstum in völliger Harmonie mit dem moralischen Zwecke und Bestände der Gesamtheit befänden. Sei doch die Verantwortlichkeit jedes Einzelnen und die innigste Vereinigung aller die durchaus charakteristische Anschauung des Judentums (§ 265). Diese „Vereinigung" nun sei alle Zeit hindurch festgehalten durch die