Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1900
- Issue
- Ein kritischer Spaziergang durch M. Lazarus' Ethik des Judentums
- Date
- 1900-01-01
- Page
- Seite 145 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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145 Gründen, u. a. auch aus dem Grunde, weil der Spieler ein bloßer Schmarotzer am Baume der Kultur sei. An diesen Abschnitt nun schließt sich eine 20 Seiten lange „Anmerkung" über die „Fortbildung" des Gesetzes durch den Talmud, aus der uns einiges interessiert. L. besitzt eine eigentümliche Gewandtheit, Interessantes gerade in die Anmerkungen zu verlegen, Wohl weil es nicht zu den „Lichtseiten" der jüdischen Ethik gehört (vgl. Anhang Nr. 1). L. will uns hier nämlich, wie er sich ausdrückt, die „Weisen des Talmud bei ihrer gesetzbildenden (!) Arbeit" zeigen, und zwar an einem Beispiele, welches beweisen soll, welch' eine Erläuterung und Bereicherung (!) die biblischen Gesetze durch die Schöpfung des Talmud gefunden haben. Das Beispiel an und für sich interessiert uns hier weniger als die Anschauungen des Talmud über den Handel, insbesondere den unlauteren (L. sagt „unredlichen") Wettbewerb. Der Talmud verordne nämlich an einer Stelle, wo von Kauf und Verkauf die Rede: „Ihr sollt dabei einander nicht übervorteilen". Als Begriff der Uebervorteilung stelle der Talmud fest, daß kein Mißverhältnis zwischen dem wirklichen Werte des Kaufobjektes und dem dafür gezahlten Preise stattfinden dürfe. Aus diesem allgemeinen Grundsätze nun würden im Talmud eine beträchtliche Reihe von gesetzlichen Bestimmungen abgeleitet, deren genaue Darstellung aber nicht „dieses Ortes" sei (wie schade!), denn sie gehörten nicht zur allgemeinen Ethik?) sondern speziell zur Rechtslehre. Nur andeuten wolle er, wie vielseitig und weitgreifend der Inhalt und Umfang des einfachen biblischen Gesetzes sich im Talmud gestaltet) Zu dieser talmudischen Vielseitigkeit gehört es z. B., daß bei Dingen, die einen imaginären Wert besitzen, keine Uebervorteilung stattfindet (?) z. B. bei einem Manuskript, bei Perlen. Dieselbe Sache könne auch einen individuellen Wert für verschiedene Personen haben, je nach dem Gebrauche, den sie davon machen wollen, z. B. ein Pferd, das man mit einem anderen paaren, ein Edelstein, den man mit anderen zusammen fassen will. (Ei, ei!) Auch zu verschiedenen Zeiten könne dieselbe Sache und fiir dieselbe Person einen verschiedenen Wert und darum einen unberechenbaren (?) Preis haben, z. B. ein Schwert, Schild, Pferd in Kriegszeiten — (Ist das keine Ausnutzung einer Notlage?) und dergleichen talmudische Spitzfindigkeiten mehr. Strittig, sei die Frage, ob eine Uebervorteilung nur bei Laien oder auch bei sachkundigen Kaufleuten angenommen werde. Denn im Grunde sei doch Uebervorteilung nun widerrechtliche Ausbeutung (na also!) der Unkenntnis oder ungenügenden Sachkenntnis des anderen. Weil nun die Unkenntnis des Käufers nicht ausgebeutet werden darf, werden allerlei Vorschriften 'gegeben, die verhindern sollen, daß solche Unkenntnis künstlich herbeigeführt oder vermehrt werde. So soll z. B. ein Gerät nicht aufgeputzt, namentlich ein altes nicht mit dem täuschenden Schein umgeben werden, als ob es ein neues sei. — Wo ist doch heute diese „Ethik" geblieben? — Die künstliche Herstellung von Antiquitäten soll, nebenbei gesagt, dem Talmud noch unbekannt gewesen sein. Recht bezeichnend ist die talmudische Auffassung, daß, wenn jemand auch nach den aufgestellten juristischen Normen das Recht habe, von einem geschlossenen Vertrage (besonders wenn er sich übervorteilt sehe) zurückzutreten, er doch *) Warum denn nicht? L. erklärt ja sonst die jüdische Ethik besonders als soziale! 2) Ja, ja, durch „Hineininterpretieren!" Vgl. dazu Kap. 6, Schluß der Anmerkung: „Ja, die Thorah, die heilige Schrift, sie ist immer und von Hause aus die heilige gewesen; aber durch die geistige Vertiefung der Rabbinen, durch die höchste geistige Anspannung und unermüdliche Anstrengung von inehv als zwei Jahrtausenden ist sie immer mehr die heilige geworden. (!) Darum (?) hat die Welt ihreL Gleichen nicht." Heilig, heiliger, am heiligsten! 10