Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1900
- Issue
- Ein kritischer Spaziergang durch M. Lazarus' Ethik des Judentums
- Date
- 1900-01-01
- Page
- Seite 143 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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143 genuffe gewährt werden soll." Erhabene Großmut! Und trotz alledem ernten diese ethischen Juden so wenig Dank von den — „Fremden". Aber die Rabbinen übertrumpfen stch noch in ihrer Großmut (§ 173): „Nicht bloß der Fremde in Israels Mitte, der Fremde und Beisasse, sondern auch der Wildfremde soll rechtlich und freundwillig behandelt werden." Und wozu all' diese Großmut? Weshalb diese „wohlwollende Gleichbehandlung"? Als Motiv geben die Vorschriften an: „wegen der Sitten des Friedens." Denn „das Bahnen und Ebenen der Wege des Friedens als Motiv auch für Handlungen, die die nationale Beschränkung aufheben (?) und die sittliche Gemeinschaft universell gestalten, sei eines der höchsten Ziele aller sittlichen Lebensführung." Hier sehen wir uns also plötzlich mitten in den Anschauungskreis unserer modernen Friedensapostel, von Frau Bertha Suttner und ihren Freunden versetzt. „Alle ethische Gesetzgebung mündet in der beseligenden Hoffnung, den Frieden unter allen Menschen herzustellen" damit Israel unter Aufhebung aller nationalen „Beschränkung" (ausgenommen natürlich jüdischer) ungeschoren seine „Geschäftchen" machen und seine „Ethik" verbreiten kann. — Im folgenden Abschnitte (vom Ziele der Sittlichkeit) ist zunächst vom Begriffe der Reinheit und Unreinheit und der Heiligkeit die Rede. „Für die Bestimmung der (rituellen) Reinheit und Unreinheit giebt es keinen inneren Grund (I), keine aus der Sache selbst stammende Bedeutung. Die Unreinheit des Leichnams und jeder Berührung mit demselben und die Reinigung von derselben durch Waschen und Baden entspringen nicht aus der Natur der Sache, sondern aus der gegebenen Vorschrift." Wer die „Reinheit" des Volkes Israel kennt, weiß diese Erklärung wohl zu würdigen. Denn „nicht der Leichnam verunreinigt und nicht das Wasser reinigt, sondern eine Bestimmung habe ich (nämlich spricht Gott) getroffen, ein Gesetz habe ich verordnet" — erklärt Rabbi Jochanan. Der Begriff des „Heiligen" ist nach rabbinischer Auffassung ein dreifacher. Es giebt 1. sachlich Heiliges, 2. rituell Heiliges, 3. ethisch Heiliges. Das letztere „besteht in der Vollkommenheit der Sittlichkeit." Zum Begriffe dieser Heiligkeit gehört (§ 194) „nicht bloß die harmonische Einheit aller sittlichen Ideen, sondern auch die Einigung aller Sittlichen, die Verbindung und Zusammenschließung aller zur Sittlichkeit Berufenen" (soll doch gewiß heißen: Juden.) Deshalb sei Heiligung Versittlichung — was im ganzen 4. Kapitel weiter ausgeführt wird. — VersiUlichung aber sei, wie es im nächsten Abschnitte dargelegt wird. Gesetzlichkeit. „Von allen Prinzipien der Sittenlehre ist das der Gesetzlichkeit, also das formale Prinzip der Verpflichtung zur Sittlichkeit, das einzig Feste" (§ 209). Das klingt recht bedenklich und läßt einen Blick in die Ursachen der sprichwörtlichen Dehnbarkeit sittlicher Anschauungen bei den Juden thun. Es heißt: Ich bin verpflichtet, sittlich zu handeln, aber was sittlich sei, das zu entscheiden, behalte ich mir selbst vor. L. fährt fort: Der Inhalt des Guten, des Gesetzes, sei des Wandels, Wechsels, der Entwickelung fähig und bedürftig (aha, also deshalb wird nach dem Vorbilde der Rabbinen immer „hineininterpretiert", was man gerade braucht!); nur die Pflicht, das nach bestem Wissen und Gewissen als gut Erkannte auch zu wollen, bedürfe keiner Wandlung und gestatte keine. Diese Pflicht „könne" (warum nicht „müsse"?) daher immer zur Anwendung kommen, denn für jede Stunde finde sich eine Gelegenheit, irgend eine der sittlichen Forderungen zu erfüllen, wäre es auch nur im 9 Als solche Wege des Friedens, die das „Geschäft" erleichtern, werden § 279 angegeben: Landstraßen, Kanäle, Schienenstränge, elektrische Drähte, die alle Fäden zu dem Bande bilden, das die Menschen geistig vereinige.