Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1900
- Issue
- Ein kritischer Spaziergang durch M. Lazarus' Ethik des Judentums
- Date
- 1900-01-01
- Page
- Seite 142 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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142 der allgemein-menschheitlichen Einheit im höchsten Lebensziele, erfüllt gewesen sei. Dies sei ihr ausschließlicher Vorzug (vgl. früher) gegen die anderen Völker gewesen; um diesen Vorzug zu Pflegen und zur Geltung zu bringen, habe Israel sich absondern müssen; kurz: Israel habe partikularistisch sein müssen, um universalistisch zu werden und zu bleiben. Man kann Wohl kaum dreister mit Worten und Begriffen spielen! Wenn Lazarus mir den Kopf abschnitte und nachher sagte, er hätte es nur gethan, um mir das ewige Leben zu sichern, so würde das noch einleuchtend klingen gegen dies Jonglieren mit Partikularismus und Universalismus. Doch hören wir weiter, was L. über den Gegenstand zu sagen weiß: Die „Freiheit und Hoheit" der universal-menschheitlichen (natürlich jüdischen) Gesinnung wird (§ 169) daraus gefolgert, daß die Rabbinen, nachdem der eigene Staat zu Grunde gegangen, außer mit der Fortbildung (wir wissen bereits, was das heißt) vollauf zu thun hatten mit der eigentlichen Gemeindebildung (Staat im Staate!), die sich naturgemäß wesentlich (!) in Anlehnung an die religiösen Bedürfnisse und die religiöse Gemeinschaft gestaltete; eine solche „universal-menschheitliche Gesinnung" trete in der Gemeinde der europäischen Kulturvölker bis auf den heutigen Tag „nur selten" in die Erscheinung. Im Gegensätze zu dieser ethisch-universalen Auffassung machte sich übrigens (§ 156) in den rabbinischen Schulen eine Abneigung gegen Proselyten und ganz besonders gegen die Anwerbung von solchen geltend. (Vgl. damit Antis. Jahrbuch 1899, S. 34.) Der Rabbinen Grundanschauung sei gewesen: es bedürfe des Uebertrittes der Nichtjuden zum Judentume nicht; denn entweder lebe der Nichtjude nach sittlichen (d. h. jüdischen) Grundsätzen, dann bedürfe er des Glaubens nicht; oder es fehle ihm die Reinheit und Hoheit sittlicher Gesinnung, dann könne sie durch den Glauben nicht ersetzt werden. Deshalb sei aber doch der Vorzug des freien Anschlusses vor der ererbten Verpflichtung nie verkannt worden. Unbewiesen bleibt wieder einmal die Behauptung, daß die Enthaltung, Proselyten anzuwerben, jedenfalls (!) ihren Grund nicht habe in irgend einer Art von Partikularismus (?) oder in der Annahme einer Unzulänglichkeit des Nichtjudeu, Jude zu werden. Ja, unmittelbar darauf wird als einfache historische Thatsache anerkannt, daß sich innerhalb des Judentums von jeher zwei Richtungen unterscheiden lassen: die national-partikularistische und die menschheitlich-universalistische. Wozu dann aber solche Behauptungen, die nichts weiter als Getratsch sind. Oder soll absichtlich Unklarheit in die Darstellung gebracht werden? Zum Schluffe dieses Abschnittes kommt L. noch einmal auf die Gesinnung der Juden gegenüber den „Fremden" zurück (vgl. dazu § 168). Er führt nämlich, um den „Höhegrad der sittlichen Anschauung des Talmud" gegenüber der griechischen Anschauung des Fremden als „darbaros" zu ermessen, die Stelle Baba mezia 59b an, wo es heiße: „An 36 Stellen (genau gezählt!) hat die heilige Schrift jede Kränkung des Fremden, auch nur mit kränkenden Worten, verboten." Wie für die Fremden besorgt überhaupt die Gesinnung der Rabbinen ist, beweisen die Worte des § 171, daß nach ihrer Anschauung das Recht des Fremden noch strenger und peinlicher gewahrt werden müsse als das des Juden. — Welch', eine erhabene Lehre, der die Aufrichtigkeit der Gesinnung ja an der Stirn geschrieben steht! „Raub an Nichtjuden sei schlimmer als Raub an Juden"-wo sind bloß heute alle diese gepriesenen ethischen Grundsätze geblieben? „Sogar (!) dahin wird die Lebensgemeinschaft des Israeliten mit dem Fremden -ausgedehnt, daß diesem auch (!) die Teilnahme an dem frohen und freudigen Lebens-