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Antisemitisches Jahrbuch für ... · 1900-01-01 · Ein kritischer Spaziergang durch M. Lazarus' Ethik des Judentums · p. Seite 141

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Journal
Antisemitisches Jahrbuch für ...
Volume
1900
Issue
Ein kritischer Spaziergang durch M. Lazarus' Ethik des Judentums
Date
1900-01-01
Page
Seite 141 (sequence 11)
Language
German
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141 zu den Beisassen und Fremden, findet die ethische Gesinnung ihren Ausdruck. Daß. die Ethik des Judentums in dieser Beziehung nicht bloß eine hervorragende, sondern unvergleichliche und geradezu ausschließliche (es geht doch nichts über jüdische Bescheidenheit!) Ehrenstelle unter den atten Völkern einnimmt, ergiebt sich aus allem, was die Quellen darüber berichten." Ei was diese „Quellen" nicht berichten? Nach Jerem. 29, 7 sollen alle ethischen Verpflichtungen eines Juden (als Bürgers und Staatsangehörigen eines andern Staates) in dem Grundsätze bestehen: „Trachtet nach dem Heile der Stadt, wohin ihr kommt." Dieser Grundsatz sei (sagt Lazarus) von den Juden zu allen Zeiten theoretisch bestätigt und praktisch bewährt worden,-ja, aber fragt mich nur nicht wie! Die Städte und Staaten, die dies Glück hatten, können ein Lied davon singen. In § 168, wo von diesen Verpflichtungen der Juden in anderen Staaten weiter die Rede ist, werden auch (vgl. Anhang Nr. 29) die „Grundsätze der jüdischen Sittenlehre" angeführt, die im Jahre 1885 der „Deutsch-Israelitische Gemeindebund" veröffentlicht hat. Wir entnehmen ihnen der Kuriosität halber und um an ihnen zu ersehen, wie Israel seinen Verpflichtungen seinen Gastvölkern gegenüber nachkommt, nur folgende Punkte: Absatz 2. Das Judentum verbietet: Gegenüber jedermann (gleichviel welcher Abstammung, Nation, Religion) jede Art von Gehässigkeit, Neid, Mißgunst und liebloses Verhalten; es fordert Recht und Redlichkeit und verbietet insbesondere (!) jede Unredlichkeit im Handel und Wandel, jede Uebervorteilung, jede Benutzung (Ausbeutung) der Not, des Leichtsinns oder der Unerfahrenheit eines anderen, sowie jeden Wucher und jede wucherische Ausnutzung der Kräfte anderer. (!!) Absatz 3. Es verbietet: Durch Gewalt oder List oder in sonstiger widerrechtlicher Weise den Nebenmenschen zu schädigen, ihn um sein Hab und Gut zu bringen. Absatz 5. Es verbietet: Jede Verunglimpfung 'oder Nichtachtung religiöser Gebräuche Andersgläubiger. (Vgl. dazu, was Seite 30 ff. dieses Buches über Verhöhnung der christlichen Religion angeführt worden ist. Der Herausgeb.) Absatz 8. Es verbietet: Jede Entstellung der Wahrheit, jede Vorspiegelung u. s. w. Absatz 9. Es verbietet: Ueberhebung, Hochmut und Hoffahrt, vordringlichen Dünkel u. s. w. Absatz 11. Es gebietet: Keuschheit, Sittenstrenge und Heiligung der Ehe. (selbstverständlich nur für und unter Juden!) Absatz 12. Es verbietet:-jegliche Umgehung der Gesetze. (!) Ebenso habe erst am 6. Juli 1897 der „Deutsche Rabbinerverband" (wir haben immer geglaubt, es gebe nur jüdische Rabbiner) eine Erklärung abgegeben, die u. a. laute: „Das Judentum verpflichtet seine Bekenner, dem Vaterlande, dem sie angehören, mit aller Hingebung zu dienen und dessen nationale Interessen mit ganzem Herzen und mit allen Kräften zu fördern." — Ja, ja! Höchst ergötzlich sind die Verrenkungen, die L. ausführt, um sich mit dem unausrottbaren Partikularismus des Judenvolkes abzufinden. Sie würden einem Kautschukmanne Ehre machen. Wenn § 169 unter den moralischen Pflichten der Gesamtheit (der Juden) auch gegen Andersgläubige nach den rabbinischen Vorschriften besonders hervorgehoben wird, daß man die Leichen der Fremdlinge zugleich (soll doch wohl heißen: an demselben Orte) mit den Leichen Israels bestatten soll, was bezweckt dann die Absonderung (auch heute noch) der Juden? Für diese „absichtsvolle" Absonderung derselben von den anderen Völkern giebt übrigens L. (§ 159) eine ganz eigenartige Erklärung: Alle Völker seien partikularistisch gewesen, also hätten es die Juden besonders sein müssen, weil die jüdische Volksseele von der Verheißung und Hoffnung und Forderung des Universalismus (vgl. auch später).

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