Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1900
- Issue
- Thätigkeit der Deutschsozial-reformerischen Abgeordneten in den Volksvertretungen während der Session 1898 - 99.
- Date
- 1900-01-01
- Page
- Seite 129 (sequence 22)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/9038025-9038027-423307--145-185127- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
129 Hohnstein zu gelangen, erst ungefähr 150 bis 200 Meter tief ins Thal hinab und auf der anderen Seite dann wieder ebenso hoch hinauf hätten steigen müssen. Zweitens seien in jenen Ortschaften so ausschließlich Bauern angesessen, daß eine erhebliche Verstärkung der sozialdemokratischen Stimmen aus ihren Kreisen nicht zu erwarten gewesen sei. Drittens aber hätten sich, abgesehen von der im Verhältnis zum Jahre 1893 schon sehr starken Wahlbeteiligung, von den insgesamt 644 Wahlberechtigten 379 für Lotze, 90 für Fräßdorf, 2 für Fischbeck erklärt, sodaß überhaupt nur 173 übrig blieben. Demnach betrüge also die Gesamtsumme aller nach Ansicht des Ausschusses in Betracht kommenden Wahlsäumigen in Hohnstein und Umgebung nur 44-j-173 — 217, also noch immer nicht Lotzes Ueberzahl von 223. So war klipp und klar dargelegt, daß die ungeheuerliche, bisher in der Geschichte des Reichstages unerhörte Rechnung des Ausschusses in ihren Voraussetzungen wie auch in ihren Folgerungen durchweg falsch sein mußte. Zum mindesten gebot also das einfache Gerechtigkeitsgefühl, wenn man wirklich den doch schon an sich beweiskräftigen Zeugnissen der beiden Abgeordneten von Liebermann und Oertel nicht unbedingt Glauben schenken und die Wahl sofort schon für gültig erklären wollte, dem im Verlauf der Erörterungen von dem ersteren gestellten Anträge gemäß die Angelegenheit nochmals dem Ausschüsse zur genaueren Prüfung zu überweisen und das, was er bisher versäumt hatte, nachzuholen, nämlich über jeden einzelnen Punkt Beweis zu erheben. Aber Gerechtigkeit gehört eben manchmal nicht zu den notwendigen Bedürfnissen mancher Leute. Die Sozialdemokraten wollten nun einmal eine Nachwahl haben, weil sie bei ihrer bekannten Kunstfertigkeit, Wähler für die Dauer der Wahlzeit in die günstigen Wahlkreise abzukommandieren, sicher auf einen Sieg rechneten. Und wo es gegen die Antisemiten geht, da sind ja die Liberalen immer zu haben. Auch Zentrum, Welfen, Polen u. s. w., kurz das ganze Haus außer den Konservativen ergriff in ungekannter Einmütigkeit die gute Gelegenheit, unserer Partei eins auszuwischen. So wurde denn die Rechte einfach niedergestimmt, und mit überwältigender Mehrheit erfolgte die Ungültigkeitserklärung des Mandats. *) i) Ein ganz hübsches Gegenstück hierzu lieferte die Reichstagssitzung vom 17. Juni 1899. In ihr wurde die Wahl des uns nahestehenden Abg. Böckel beanstandet, weil nach Meinung des Ausschusses Wahlbeeinstussungen zu Gunsten des unterlegenen konservativen Gegenkandidaten vorgekommen wären. Also wieder einmal wurde gerade bei einem Antisemiten ein gänzlich neuer Grund gesunden! Wie aber andererseits versahren wird, wenn von unserer Seite ein Wahlprotest eingelegt wird, zeigte der Ausschuß bei seinen Verhandlungen über die Wahl in Eschwege-Schmalkalden, die unsere dortigen Parteigenossen angefochten hatten (Bericht vom 1. Dezember 1899). Der Witzenhausener Landrat von Bischoffshausen hatte am 26. April 1898, also sieben Wochen vor der Wahl, eine Verfügung an die Dorfbehörden erlassen, in der er sie unter anderem streng anwies, die „gewerbsmäßige" Verteilung von Flugschriften durch auswärts wohnende Personen zu verhindern, falls diese nicht einen Wandergewerbeschein vorzeigen könnten. Erst in einer weiteren Verfügung vom 5. Juni (16. Juni war bereits Wahltag) erläuterte er den Begriff „gewerbsmäßig" dahin, daß er nur von denjenigen Personen gälte, die aus der Verteilung von Flugschriften „ein Gewerbe machten", also Drucksachen feilböten. Die erste Verfügung hatte aber inzwischen, wie das die spätere ausdrücklich zugab, ganz naturgemäß den Erfolg gehabt, daß in viele n Orten die Vorsteher, die begreiflicherweise mit dev fachmännischen Bedeutung des Ausdrucks „gewerbsmäßige" nicht vertraut waren, die Verteiler unserer Flugblätter, die fast durchweg von auswärts kamen, schon deshalb für „gewerbsmäßige" gehalten, weil sie von Ort zu Ort und von Haus zu Haus thätig waren, und sie aus diesem Grunde an jeglicher Agitation verhindert hatten. Dadurch war,wie der Protest hervorhob, während der Hauptzeit unser- „Wahlapparat vollständig lahm gelegt worden." Als aber der Berichterstatter im Ausschuß, wie nicht anders zu erwarten war, die Ungültigkeitserklärung der Wahl beantragte, indem er ganz richtig aus- 9