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Antisemitisches Jahrbuch für ... · 1900-01-01 · Thätigkeit der Deutschsozial-reformerischen Abgeordneten in den Volksvertretungen während der Session 1898 - 99. · p. Seite 128

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Journal
Antisemitisches Jahrbuch für ...
Volume
1900
Issue
Thätigkeit der Deutschsozial-reformerischen Abgeordneten in den Volksvertretungen während der Session 1898 - 99.
Date
1900-01-01
Page
Seite 128 (sequence 21)
Language
German
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128 -Prüfungsausschuß hatte die Wahl des Abg. Lotze im Kreise Pirna — die einzige ^unserer Partei, gegen die ein Wahlprotest eingelaufen war — für ungültig erklärt. Schon hierin zeigte sich eine unzweifelhafte Feindseligkeit gegen unsere Partei, denn es geschieht sonst sehr selten und nur bei den gröbsten Wahlmißbräuchen, daß mit einer Wahl, anstatt ste erst zu beanstanden und Beweiserhebungen zu veranstalten, - so kurzer Prozeß gemacht wird. Doch die Entscheidung stand ja bei dem ganzen Hause. Vor Eintritt in die Beratung beantragte nun Abg. von Liebermann, die Beschlußfassung über die Wahl noch aufzuschieben. Denn, wenn auch der Ausschußbericht bereits am 1. Juni ausgegeben wäre, so sei doch bisher keine genügende .Zeit dazu gewesen, hinreichendes Beweismaterial aus dem Kreise herbeizuschaffen, da ja die Reichstagsferien bis zum 6. Juni gereicht hätten. Aber die Erwartung, hierbei ein Entgegenkommen zu finden, das bei allen anderen Parteien selbstverständlich gewesen wäre, wurde nicht erfüllt. Der Antrag wurde abgelehnt. Nun gab Abg. von Liebermann eine Uebersicht über die Angelegenheit: Die Ungiltigkeitserklärung gründete sich lediglich auf den einen Punkt, daß am. 12. Juni 1898, dem Sonntage vor der Wahl, ungerechtfertigter Weise eine Versammlung in der Stadt Hohnstein verboten worden war. Der Ausschuß hatte daraus gefolgert, möglicherweise hätten andernfalls an dieser Versammlung eine große Zahl von Wählern nicht nur von Hohnstein selbst, sondern auch aus den Ortschaften im Umkreise von drei bis vier Kilometern teilgenommen, und da Lotze gleich im ersten Wahlgange mit 11119 über den Sozialdemokraten Fräßdorf mit 10 243 und den Freisinnigen Fischbeck mit 653 Stimmen, also mit nur 223 Stimmen Mehrheit gesiegt habe, so hätte dadurch das Wahlergebnis so beeinflußt werden können, daß Lotze in die Stichwahl mit Fräßdorf gekommen und dann gegen ein Bündnis der beiden anderen Parteien unterlegen wäre. Unser Abgeordneter wies nun an der Hand von maßgebendem Kartenmaterial und unterstützt besonders von dem mit der Oertlichkeit auf das genaueste vertrauten konservativen Abgeor- : liefen Oertel, Punkt für Punkt nach, daß diese Rechnung unmöglich stimmen ..könne. Denn 1) faßte der fragliche Versammlungssaal nicht hunderte von Wählern, wie im Wahlproteste behauptet worden war, sondern zählte nur ungefähr 150 Sitzplätze, sodaß ein etwaiger Zuhörerkreis nicht eben sehr groß hätte werden können, 2) hätte ja Fräßdorf nach Erlassung des Verbotes dafür am gleichen Tage an anderem Orte gesprochen und dort eine entsprechende Zahl von Wählern für sich gewinnen können, 3) hätten in Hohnstein selbst von 249 eingeschriebenen Wählern 205, und zwar 118 für Lotze, 75 für Fräßdorf, 12 für Fischbeck gestimmt. Wenn man also wirklich annehmen wollte, daß im Falle des Zustandekommens jener Versammlung alle übrigen 44 Säumigen sozialdemokratisch gewählt hätten, was bei der bekannten Parteidisziplin der Sozialdemokratie schwerlich wahrscheinlich sei, ja selbst dann, wenn man soweit ginge, dies auch bei sämtlichen Anhängern von Lotze für möglich zu halten, so würde sich das Ergebnis der g anz en Wahl dadurch doch noch nicht wesentlich verändert haben; denn 118 -s- 44 ergäbe erst 162, aber nicht 223, -4) könnten'die in der angegebenen Entfernung rings um Hohnstein liegenden acht Dörfer mit Rücksicht auf die Bodenbeschaffenheit der dortigen Gegend — außer höchstens zwei etwas günstiger gelegenen — vernünftigerweise gar nicht in Betracht gezogen werden, da erstens deren Bewohner, um nach

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