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Antisemitisches Jahrbuch für ... · 1900-01-01 · Thätigkeit der Deutschsozial-reformerischen Abgeordneten in den Volksvertretungen während der Session 1898 - 99. · p. Seite 127

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Journal
Antisemitisches Jahrbuch für ...
Volume
1900
Issue
Thätigkeit der Deutschsozial-reformerischen Abgeordneten in den Volksvertretungen während der Session 1898 - 99.
Date
1900-01-01
Page
Seite 127 (sequence 20)
Language
German
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127 und lautgeführte Privatgespräche klangen von Anfang an anmutig durcheinander.. Aber die Herren hatten sich' in den rednerischen Fähigkeiten wie auch in der Lungenkraft des Abg. Raab etwas getäuscht. Mit ruhiger, deutlich verständlicher Stimme sprach er weiter. Und da man anfing, zu begreifen, daß diesem Redner gegenüber doch kein Erfolg zu erzielen war, so legte sich denn allmählich der Lärm wieder. Auch den Abg. von Liebermann, dessen kräftige Stimme doch schon so manchen Lärm im Reichstag übertönt hat*), empfing, als er die Fraktionsrede zum Reichshaushalt begann, von mehreren Seiten (diesmal zeichnete sich zur Abwechselung besonders Abg. v. Kardorff aus) die lebhafteste Unruhe. Und wieder glätteten sich nach - einiger Zeit die Wogen, als man einsah, daß der Redner nicht unterzukriegen war.. Am unver—frorensten aber führten sich die Lärmmacher während der Rede des Abg. Vielhaben zum Schächtantrag auf. Ungefähr ein halbe Stunde lang herrschte ununterbrochen ein solches Getöse im Hause, daß thatsächlich kein Wort zu verstehen war. Wie außergewöhnlich stark es war, geht wohl am besten daraus hervor, daß M der Redner genötigt sah, selbst in ironischer Weise dies hervorzuheben, ja, daß sogar der Präsident, der doch dicht neben ihm saß, es für erforderlich hielt, die Glocke zu schwingen und mit den Worten „Meine Herren,, ich bitte um etwas Ruhe; ich kann kaum den Redner verstehen," die würdevollen Volksvertreter etwas deutlich an die Pflichten des Anstandes zu erinnern. Ein andermal versuchte man unsere Partei überhaupt nicht zum Worte kommen zu lassen. Es war bei den Verhandlungen über die Anfrage Johannsen am 18. Februar. Die Redner verschiedener Parteien hatten bereits gesprochen, und Abg. von Liebermann sollte nun nach der Liste an die Reihe kommen. Gerade aber, bevor er aufgerufen werden konnte, meldete sich schnell Abg. Eugen Richter - und brachte einen Antrag auf Schluß der Erörterungen ein. Allerdings gelang der Streich nicht, denn der Antrag wurde abgelehnt. So mußte sich Eugen denn bescheiden, und unsere Partei erhielt doch das Wort. Am 9. Mai 1899 schloß Abg. von Liebermann seine Rede zur 2. Lesung des Schächtantrags mit dem Wunsche, im Interesse des Tierschutzes möge doch wenigstens irgend eine andere Fraktion, der er dann gern den Vortritt überlassen wollte, noch in dieser Session eine Entschließung einbringen, in der die Regierung aufgefordert würde, baldigst vergleichende Untersuchungen über das Schächten und andere Schlachtungsarten anzustellen: und hieran schloß er die Bitte, zunächst die Abstimmung über den Schächtantrag noch auszusetzen und dann erst später nachzuholen.. Derartigen billigen Wünschen pflegt der Reichstag sonst regelmäßig nachzukommen, zumal, wenn wie hier eine nähere Begründung dazu gegeben wird. Aber hier hätte man ja den Antisemiten einen Gefallen thun müssen! Deshalb mußte eben eine Ausnahme von der Regel gemacht werden. Die Bitte fand also keine Mehrheit. Die Abstimmung über den Schächtantrag vereitelte Abg. von Liebermann daher mit gutem Rechte durch Anzweiflung der Beschlußfähigkeit des Hauses* 2). Der bedeutsamste Fall aber spielte sich am 9. Juni 1899 ab. Der Wahl- 1) Die „Berliner Illustrierte Zeitung^ (Ullstein) schrieb in ihrer Nummer 43 vom 23. Oktober - 1898 gelegentlich einer Schilderung des Reichstags vom Abg. von Liebermann: „ . . . Seine mächtige Stimme überschallt siegreich auch den größten Lärm, und der Versuch, diesen Gegner niederzuschreien, ist noch immer gescheitert." Noch immer! Wie oft müssen also solche Versuche gemacht worden sein, wenn selbst ein ausgesprochen jüdisches Blatt davon wie von etwas Alltäglichem spricht! 2) Es ist also, da ja die Session nicht geschlossen, sondern nur vertagt worden ist, in der gegen-' wärtigen Sitzungszeit des Reichstags eine abermalig? Beratung des Schächtantrags (2. und 3. Lesung) zu., erwarten.

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