Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1900
- Issue
- Thätigkeit der Deutschsozial-reformerischen Abgeordneten in den Volksvertretungen während der Session 1898 - 99.
- Date
- 1900-01-01
- Page
- Seite 126 (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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126 Rede sein könne, weil über das Verbot des Börsenterminhandels im AussKusse erst dann beraten worden sei, als Abg. von Liebermann bereits daraus ausgeschieden gewesen sei! Diese Verdrehung seiner Worte wollte sich' unser Abgeordneter natürlich nicht gefallen lassen und machte daher seinen Gegner nachdrücklich darauf aufmerksam, daß er kein Wort von seinem Einflüsse im Ausschüsse gesagt habe. Als er aber fortsahrend dieses Verhalten des Abg. Fischbeck als einen Versuch, eine falsche Auffassung im Lande herzustellen, bezeichnet, unterbrach ihn der Präsident Graf von Ballestrem mit der Ermahnung, daß diese Bemerkung unzulässig sei. Aber damit nicht genug, er fuhr sogleich fort: „Nun haben sich die beiden Herren wohl ausgesprochen und .... "?) Kaum entgegnet jedoch der Redner hierauf, er sei noch nicht fertig, so fiel er ihm w ieder ins Wort: „Ich dächte, Sie hätten sich jetzt genugsam verteidigt", und auf den nochmaligen Hinweis, daß doch jedem Angriff auch Verteidigung gebühre, abermals: „Sie haben das Wort, das darf ich Ihnen nicht entziehen; aber ich glaube, im Interesse unserer Beratungen ist das nicht". Aber auch das schien ihm noch nicht zu genügen, denn noch zum vierten Male unterbrach er gleich darauf den Sprechenden, obwohl dieser versicherte, nur noch eine Minute Zeit in Anspruch nehmen zu wollen, mit den Worten: „Ich kann Sie geschäftsordnungsmäßig nicht daran hindern." Ob ein solches Verhalten des Präsidenten, selbst wenn er in den Worten unseres Abgeordneten eine Abschweifung zu erblicken glaubte und sich deshalb zu deren Zurückweisung für berechtigt hielt, in diesem Zusammenhänge und in dieser Form angemessen war, darf ohne weiteren Zusatz unparteiischem und billigem Urteile überlassen bleiben. -) Freilich war das Verhalten der Fraktionen des Hauses, voran natürlich aller „liberalen" und „freiheitlichen", gegen unsere Abgeordneten noch weit weniger so, wie man es wohl in der ersten Volksvertretung des Deutschen Reiches erwarten dürste. In erster Linie sind da zu nennen die immer wieder mit unverhüllter Planmäßigkeit ins Werk gesetzten Störungen unserer Redner. Gleich bei der Jungfernrede des Abg. Raab am 14. Februar — um nur das Bemerkenswerteste anzuführen — wurde ein solcher Versuch gemacht. Lachen, Zwischenrufe, Hin- und Herlaufen Die Worte des Präsidenten sind wie alle anderen wörtlichen Ansührungen den amtlichen Protokollen entnommen; wie denn überhaupt nach diesen der ganze Bericht zusammengestellt ist. -) Ein kleines, aber ebenfalls für das Präsidium kennzeichnendes Vorkommnis verdient an dieser Stelle Erwähnung: Am 17. Februar 1899 ergriff Abg. Tönnies (nationalliberal), ein Neuling im Hause, das Wort, hielt aber seine Rede nicht frei, sondern las sie ab. Flugs griff die gestrenge Präsidialgewalt ein, um ihm einzuschärfen, daß das Ablesen von Reden nur solchen Abgeordneten gestattet wäre, die der deutschen Sprache nicht mächtig seien. Der Erfolg hiervon war der, daß der Redner durch diese unerwartete Unterbrechung in. Verwirrung geriet und sich daher genötigt sah, sofort abzubrechen. Wenige Tage zuvor aber (13. Febr.) hatte derselbe Präsident nicht das geringste dagegen einzuwenden, daß der Vizepräsident Schmidt, als er in seiner Eigenschaft als freisinniger Abgeordneter sprach, seine Rede ebenfalls ablas. Und das, obwohl doch dieser sich sonst für gewöhnlich der deutschen Sprache mächtig zeigt. Danach scheinen also Neulinge als ganz geeignete Versuchsobjekte für präsidiale Eingriffe zu gelten. Uebrigens muß auch noch ein anderer, zum mindesten sehr sonderbarer Punkt berührt werden. In den amtlichen, also der Aussicht des Präsidiums unterliegenden stenographischen Berichten über die Beratungen des Schächtantrags findet sich mit auffälliger Regelmäßigkeit immer wieder der Vermerk „Beifall bei den deutschsozialen Reformern", am Schluffe der Reden unserer oder uns nahestehender Abgeordneter. Sonst findet sich aber bis auf ganz vereinzelte Fälle in allen Berichten stets nur die Bezeichnung „Beifall", „Unruhe", „Heiterkeit" u. s. w. o h n e weitere Angaben, von welcher Partei dergleichen ausgeht. Wie ist also die ungewöhnliche Häufung der Parteibenennung gerade bei den Reden für den Schächtantrag zu erklären? Und warum hat nicht der Präsident auch hier dafür gesorgt, daß in „üblicher" Weise verfahren wurde?