Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1900
- Issue
- Thätigkeit der Deutschsozial-reformerischen Abgeordneten in den Volksvertretungen während der Session 1898 - 99.
- Date
- 1900-01-01
- Page
- Seite 125 (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/9038025-9038027-423307--141-185123- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
125 letzter Stunde angeht, wenn ihre Bereitwilligkeit zur Unterstützung gar nicht zweifelhaft sein kann, daß vielfach wie auf Kommando höhnisches Lachen ertönt, sobald einer unserer Redner das Wort ergreift, oder daß man ihn durch zwecklose Unterbrechungen zu stören sucht, es mögen auch unerwähnt bleiben die vielen Fälle, in denen Gegner ungerechtfertigte und wahrheitswidrige Angriffe gegen unsere Abgeordneten in dem angenehmen Bewußtsein richten, daß ihre Parteiblätter auch bei sofortiger Widerlegung gewissenhaft darüber berichten — es soll nur eine Anzahl von Fällen aufgeführt werden, aus denen ein innerer Zusammenhang, die Absicht, die antisemitischen Volksvertreter durch die brutale Willkür der Uebermacht in ihrer Wirksamkeit zu hemmen, mit zwingender Notwendigkeit gefolgert werden muß. Wie das Reichstagspräsidium der Session 1897/98 so hat auch das jetzige es mit seinem strengste Unparteilichkeit erfordernden Amte vereinbar gefunden, in auffälliger Weise gegen unsere Abgeordneten vorzugehen. Nicht nur vereinzelt kam es vor, daß der Präsident diesen oder jenen in verhältnismäßig unfreundlicher Form darauf hinwies, er schweife zu sehr ab oder er überschreite mit seinen Worten die Grenzen der persönlichen Bemerkung; aber da die Möglichkeit vielleicht nicht ganz ausgeschlossen ist, daß er hierbei im Rechte zu sein glaubte, so darf auch hierüber stillschweigend hinweggegangen werden. Nicht aber gilt dies von anderen Vorgängen. So stand Abg. von Liebermann am 10. Februar (erste Lesung des Bankgesetzes) auf seine Meldung hin auf der Rednerliste gleich nach dem Freisinnigen Brömel. Als er sich aber, nachdem dieser geschlossen hatte, zum Rednerpulte begeben wollte, erhielt ohne irgendwelche Begründung der Nationalliberale Heiligenstadt das Wort. Da die Sitzung schon weit vorgeschritten war, wurde dadurch natürlich unser Redner in der ihm zukommenden Zeit erheblich verkürzt. Trotzdem hielt es der Präsident nicht für nötig, entschuldigende Aufklärung zu geben. Als am 21. Januar Abg. Vielhaben zum Reichshaushalt sprach, wurde ec vom Präsidentenstuhle aus durch die Bemerkung unterbrochen, daß es nicht „üblich" sei, Abgeordnete innerhalb des Hauses mit ihrem Titel zu bezeichnen. Er halte nämlich (ohne jede Nebenabsicht) vom Professor Hitze statt vom Abgeordneten Hitze geredet. Und wenige Tage später, am 1. Februar, ging es dem Abgeordneten Bindewald genau ebenso. Auch er hatte ein Mitglied des Hauses (Realschul-Direktor Ernst) mit seinem Titel genannt, auch er wurde plötzlich, sogar wiederholt, eines Besseren belehrt. Es ist doch merkwürdig, daß solch Versehen, wie es scheint, immer nur den Antisemiten unterläuft. Denn bei einem anderen Abgeordneten ist es während der ganzen Session niemals gerügt worden. Oder sollte es vielleicht vom Präsidenten immer nur bei Antisemiten bemerkt werden? In der Sitzung vom 28. April warf der freisinnige Abg. Fischbeck unserer Fraktion vor, sie hätte sich früher an der Beratung des Börsengesetzes so gut wie gar nicht beteiligt, da ihr Vertreter in dem dafür eingesetzten Ausschüsse niemals den Mund aufgethan, sich auch überhaupt sehr selten habe sehen lassen. Trotzdem ihm nun Abg. von Liebermann sofort nachwies, daß einerseits er wie auch sein Kollege Müller (der aus triftigen Gründen seinen Platz später einnehmen mutzte) als diese Vertreter pünktlich jeder Sitzung und jeder Abstimmung beigewohnt, von. der Stellung eigner Anträge aber selbstverständlich abgesehen hätten, weil dies genau in ihrem Sinne schon von anderen Abgeordneten der Rechten besorgt wurde, daß ja aber andrerseits von der Linken selbst im Hause auf seinen großen Einfluß auf das Börsengesetz hingewiesen worden sei, da „konstatierte" Abg. Fischbeck „zur Kennzeichnung antisemitischer Beweisführung", daß von solchem Einfluß nicht die