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Antisemitisches Jahrbuch für ... · 1900-01-01 · Thätigkeit der Deutschsozial-reformerischen Abgeordneten in den Volksvertretungen während der Session 1898 - 99. · p. Seite 122

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Journal
Antisemitisches Jahrbuch für ...
Volume
1900
Issue
Thätigkeit der Deutschsozial-reformerischen Abgeordneten in den Volksvertretungen während der Session 1898 - 99.
Date
1900-01-01
Page
Seite 122 (sequence 15)
Language
German
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IRI
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122 - werfen, wie sie gegenüber den heimischen Produkten der Landwirtschaft und der ^Fleischerei vorgeschrieben ist. Die Art und die Kosten solcher Untersuchung sind im - Gesetz sestzulegen. 2) Soweit durch einen etwaigen Ausfall der fremdländischen Fleisch- und Fettwaren der Bedarf des deutschen Volkes seitens der einheimischen Landwirtschaft nicht gedeckt wird, ist lebendes ausländisches Vieh unter solchen Bedingungen zu- . zulassen, die eine Verseuchung der heimischen Viehbestände ausschließt, und, soweit es Schlachtvieh ist, derselben doppelten Kontrolle zu unterstellen, die für deutsches . Schlachtvieh vorgeschrieben ist. Die Bedingungen, unter welchen ausländisches lebendes Vieh zur deutschen Fleischbeschau zugelassen wird, sowie die Vorkehrungen, welche gleichzeitig eine Seuchenübertragung auf heimische Viehbestände ausschließen, müssen im Gesetz selbst festgelegt werden. 3) Schlachtungen, die ausschließlich für den eigenen oder der Familie Bedarf vorgenommen werden, sind von der Fleischbeschau befreit. Geeignete Garantien gegen Mißbrauch dieser Bestimmungen sind im Gesetze vorzusehen. 4) Die Fleischbeschau wird von dazu ausgebildeten und vereidigten Laien nusgeführt, dergestalt, daß einwandfreies Fleisch von ihnen sreigegeben wird, ' während bei Beanstandung und Konfiskation auf Verlangen des Eigners der Vorgesetzte Tierarzt des Beschaubezirks hinzuzuziehen ist. Es sind dies die Sätze, die von Vertretern sämtlicher Bauernbünde und der Fleischer- und Wurstfabrikantenverbände des Reiches auf einer gegen das genannte Gesetz gerichteten Tagung zu' Frankfurt a. M.*> einstimmig angenommen ' worden waren. Die hessischen Landtagsabgeordneten brachten einen Antrag ein, die Regierung möge veranlassen, daß zur Zeit der Ernte nach Möglichkeit die Soldaten .zu landwirtschaftlichen Arbeiten beurlaubt würden. Im Uebrigen wirkten sie in der Kammer als Führer des hessischen Bauernbundes stets in dessen Sinne. Ebenso erwiesen sich die Abgg. Mampel und Pfisterer durchweg als zuverlässige Vertreter des badischen Bauernbundes. Sie verwendeten sich für Errichtung einer weiteren badischen Landwirtschaftsschule, Wasserregelungen zur Abhaltung der Futternot, Berücksichtigung der Schälwaldkulturen und kleinen Gerbereien lQuebrachoholzzoll) u. s. w. Ebenso wie schon in früheren Sessionen sahen sich unsere Abgeordneten auch diesmal mehrfach veranlaßt, die Fürsorge für Invaliden und Veteranen der -Reichsregierung dringend zu empfehlen. Als Redner nach dieser Richtung hin traten besonders die Abgg. von Liebermann und Werners auf. Es sei eine Ehren- *) Diese Tagung vom 5. April 1899 war durch das persönliche Verhandeln unseres früheren Reichstagsabgeordneten Hirsche! (Schriftführer des hessischen Bauernbundes) mit den Vorständen der deutschen Bauernbünde veranlaßt worden. Und dem Abg. Vielhaben als Verbandsbeirat der Fleischer war es (Fleischertag in Posen) gelungen, diese von der Notwendigkeit eines Zusammengehens mit den Bauern zu überzeugen. 2) Bald darauf ging dem Abg. Werner vom Zweigverein Breslau des Verbandes deutscher Militäranwärter und Invaliden ein sehr warm gehaltenes Dankschreiben für sein Auftreten im Reichstage . zu. Der Verband selbst sandte ihm später von seinem Delegiertentage ebenfalls eine Dankesdrahtung zu. Was dagegen die Freisinnigen für die alten Krieger — trotzdem sie sich häufig als ihre . größten Gönner aufspielen — in Wirklichkeit übrig haben, das zeigte sich in grellem Lichte in der Reichstagssitzung vom 20. März 1889, wo der freisinnige Abg. Müller-Sagan unter dem Beifalle seiner Fraktionsgenossen die Kriegervereine als „Kriecher vereine" bezeichnete.

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