Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1900
- Issue
- Thätigkeit der Deutschsozial-reformerischen Abgeordneten in den Volksvertretungen während der Session 1898 - 99.
- Date
- 1900-01-01
- Page
- Seite 120 (sequence 13)
- Language
- German
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120 Während sich noch Ende des Jahres 1897; als Abg. Raa b' mit' seinem All-- trage auf Einführung der Umsatzsteuer für Warenhäuser, Konsumvereine u. s. w. in der Hamburger Bürgerschaft zu ersten Male auftrat, nicht einmal die zur Ein-- bringung erforderlichen 15 Stimmen hatten auftreiben lassen, so daß'diese erst später ermöglicht wurde, wurden in der entscheidenden Beratung, am 1'. Februar 1899 (der- Antrag hatte ungefähr ein Jahr lang einen besonderen Ausschuß beschäftigtbereits 40 von 140 Stimmen für ihn abgegeben und erklärten sich sogar 69 gegen 71 Ab-- geordnete für eine nochmalige Ausschußberatung 2). Im preußischen Abgeordnetenhaus vertrat Abg. Werner am 3. Juli 1899 eben dieselben Grundsätze über Umsatzsteuer. Er schilderte dabei besonders die verwerflichen Mittel, mit denen die Ramschbazare die Kundschaft anlockten, ihre verheerenden Wirkungen auf die Gewerbetreibenden und ebenso auch auf die Hausbesitzer, Fabrikanten u. s. w. und sprach ein kräftig Wörtlein gegen den manchesterlichen Grundsatz, daß der Staat die Besserung solcher Zustände nur' der Selbsthilfe' überlassen dürfe. Abg. von Liebermann äußerte sich wiederholt im Reichstage zu derselben Frage. Er forderte vor allem ausreichende Ergänzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerbs, das sich praktisch als völlig unzureichend erwiesen habe; ein andermal zog er gegen die allzu große Ausdehnung zu Felde, die der Offiziers-- Verein genommen habe, seitdem er sich nicht mehr damit begnüge,' rein militärische- Gebrauchsgegenstände zu verkaufen, sondern auch z. B. mit Kognak, Wein, Zigarren^ Rohrstühlen u. ähnl. einen ausgedehnten Handel treibe. Die Forderungen der Handlungsgehilfen wurden von unseren Abgeord-- neten wesentlich im Sinne des Deutsch-nationalen Handlungsgehilfen-Verbandes geltend gemacht. Gleich in seiner ersten Rede faßte Abg. von Liebermann die wichtigsten Punkte zusammen: Notwendigkeit kaufmännischer Schiedsgerichte, Ausgestaltung des Fortbildungswesens, Abschaffung der Lehrlings-Züchterei, ausreichende Sicherung weiblicher Gehülfen gegen sittliche Gefahren. Am 25. Januar 1899 sprach sich Abg. Werner für selbständige, von den Gewerbegerichten unabhängige Schiedsgerichte aus, deren Beisitzer etwa aus je einem Geschäftsinhaber und einem Angestellten beständen. Das Verfahren vor ihnen: sollte mündlich und ohne Rechtsanwalt sein, so daß. sie imstande seien,, ebenso schnell („Deutsches Blatt", Hamburg vom 16. und 27. Juli 1898). — Um dieselbe Zeit erfuhr man aber, daß. unsere Truppen in Kiautschau mit amerikanischem Fleisch ernährt würden („Staatsb.-Ztg.", 9/ 7. 98). 1) Vgl. Jahrbuch 1899, S. 189, 198. 2) Das rastlose Eintreten des Abg. Raab innerhalb und außerhalb der Bürgerschaft für diese Steuer hatte auch den Erfolg, daß bei den Hamburger Wahlen von 1899 eine Reihe von liberalem Kandidaten sich dafür erklärten und nur deshalb gewählt wurden. 3) Wie sehr dies Verlangen den Wünschen weiter Kreise des s o l i d e n Kaufmannsstandes entspricht, mag folgende Zeitungsmeldung zeigen („Deutsche Handelswacht", 15. 2. 99): Zum, Gesetz gegenden unlauteren Wettbewerb hat der Z e n tr a l v e r b a n d deutscher Kaufleute eine Eingabe an-, den Bundesrat gerichtet, in der betont wird, daß das Gesetz nicht im vollen Umfange die erhoffte Wirkung, gehabt hat. Zunächst wird allgemein neben der zivilrechtlichen Verfolgung eine strafrechtliche Ahn-- düng für alle gesetzwidrigen Handlungen in der Richtung des unlauteren; Wettbewerbes, sowie eine Erweiterung der Grenze der Vergehen gegen den unlauteren Wettbewerb gefordert. Es wird sodann vorgeschlagen, noch folgende Bestimmungen in das Gesetzauszunehmen: 1. Die Einreichung von Inventar-- Verzeichnissen 8 Tage vor Beginn des Ausverkaufs2. das Verbot, das zum Ausverkauf gestellte Waren-- lager zu ergänzen und des Mitverkaufs von Waren sür fremde Rechnung; 3.' die eventuelle Zuziehung von- Sachverständigen bei Prozesien in Betreff des unlauteren- Wettbewerbes; 4: die Verpflichtung des Ver-- käufers, einem Käufer den ganzen Vorrat einer Wäre zu demselben. Preise zm verabfolgen,, wie dieser.- öffentlich angegeben ist.