Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1900
- Issue
- Thätigkeit der Deutschsozial-reformerischen Abgeordneten in den Volksvertretungen während der Session 1898 - 99.
- Date
- 1900-01-01
- Page
- Seite 118 (sequence 11)
- Language
- German
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118 Eine andere Regierungsvorlage traf bei ihnen auf LhaLkrästigen Widerstand. Sie erklärten sich entschieden gegen eine Aufbesserung der Gehälter für die hohen Beamten, solange die wirtschaftlich schwächeren Klassen der anderen Beamten nicht mindestens in gleicher Weise bedacht würden. Im badischen Landtage verfocht Abg. Mampel bei ähnlicher Gelegenheit dieselbe Ansicht. Am 6. Juli 1898 bekämpfte Abg. Raab in der Hamburgischen Bürgerschaft die dort noch in Kraft stehende Bestimmung, daß die Beamten bei ihrer Anstellung Sicherheit hinterlegen müssen. Er verlangte (wie ja auch die Reichstagsfraktion in der vergangenen Session einen derartigen Antrag einstimmig unterstützt hatte, s. Jahrb. 99 S. 188) deren gänzliche Beseitigung. Berechtigte Forderungen von Militärbeamten fanden im Reichstage verschiedentlich Befürwortung. Abg. Werner erörterte am 4. März 1899 die unzulänglichen Gehaltsverhältnisse der Zahlmeister. Er führte an der Hand seines Materials den Beweis dafür, daß diese Beamten, da einmal Beförderungen für sie naturgemäß ausgeschlossen seien, sie ferner aber mit großen Ausgaben für Uniformen u. a. zu rechnen hätten, schon im Verhältnis zu den Unteroffizieren, die später häufig gute Zivilposten erlangten, recht ungünstig gestellt seien. Auch für die Kaserneninspektoren brach er eine Lanze, indem er anstelle ihres bisherigen Höchstgehaltes von nur 2200 ein solches von 3000 Mk. und ein Aufrücken nach Altersstufen von je 300 Mk. verlangte. Der Entschließung Bismarck-Bohlen für Erhöhung der Gehälter von Zahlmeistern und Roßärzten stimmte die Fraktion zu. Abg. Mampel bat die badische Regierung, nicht nur den Eisenbahnbeamten durchschnittlich bessere Gehälter zu zahlen, sondern ihnen auch ihren schweren Dienst nach Möglichkeit zu erleichtern. Eine Bittschrift von Eisenbahnbetriebssekretären vertrat Werner als preußischer Abgeordneter (wie er es im vorigen Jahre schon im Reichstage gethan hatte, Jahrb. 99 S. 188.) Mit Recht tadelte er, daß sie immer noch nicht das Mindestgehalt von 1800 Mk., das schon der Minister Maybach im Jahre 1891 als notwendig bezeichnete, erhalten hätten. Die Prüfung zum Eisenbahnsekretär, deren Bestehen ihnen immer als Weg zur Erlangung besserer Verhältnisse genannt werde, hätten inzwischen schon über tausend von ihnen abgelegt, aber leider immer noch ohne dadurch irgend welchen Vorteil zu erlangen. Im Reichstage stellte er hierzu noch die Forderung, daß überhaupt diese Betriebssekretäre den Eisenbahnsekretären, die doch im wesentlichen gleiche Dienste verrichteten, gleichgestellt würden. Ebendort trat er noch für verschiedene andere Arten von Bahnbeamten ein: Es sei nicht recht erfindlich, warum die Eis en bahn - telegraphisten, obgleich durch ihre amtlichen Obliegenheiten und nach der Anschauung des Publikums dazu berechtigt, nur die Stellung von unteren und nicht die von mittleren Beamten bekleideten; den Lokomotivführern müsse man in Anbetracht ihres anstrengenden Dienstes durchaus beipflichten, wenn sie die Kohlengelderzulagen (höchstens ungefähr 300 Mk.) verwürfen und lieber eine Erhöhung des Gehalts bis zu 2700 Mk. wünschten; die Lademeister würden ebenfalls mit 700 Mk. viel zu gering bezahlt. Und im preußischen Landtage wurde eine Bittschrift der aus dem Zivilsupernumerariat hervorgegangenen Abfertigungsbeamten um Gleichstellung in Rang und Gehalt mit den Büreaubeamten von derselben Vorbildung auf den Antrag des Abg. Werner der Regierung überwiesen, und zwar ausdrücklich zur Berücksichtigung (nicht nur „als Material"). Gegen das neuerdings von der Po st Verwaltung beliebte System, lediglich