Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1900
- Issue
- Die Freisinnigen im Wahlkampf.
- Date
- 1900-01-01
- Page
- Seite 79 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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79 Dr. Hermes, und sein verblüfftes Ge- | Abg. Richter, die seinem Intimus Dr. Herflcht erregte die ungemeffene Heiterkeit! mes keine freundliche Begrüßung ob dieses des Hauses ebenso sehr wie die der-! peinlichen Zwischenfalles verhießen!" — stimmten Mienen des„Generalgewaltigen" j Das Flugblatt bespricht nun weiter die Schädigung der Landwirte, die vom schlecht lohnenden Getreidebau zum Rübenbau ihre Zuflucht nahmen, durch das Saccharin, und die der Arbeiter der Zuckerfabriken usw. und schließt diese Erörterung wie folgt: „Und der Abg. Wurm sagte in derselben Sitzung: Es ist kein Geschmackkorrigens vorhanden, wie es Herr Dr. Hermes gemeint hat, sondern es ist einfach Betrug, und diesen Betrug zu verfolgen, haben wir alle Ursache." Daß all jene Zweideutigkeiten im Wahlkampfe nicht etwa auf Rechnung der einzelnen Kandidaten zu setzen sind, sondern von Parteiwegen begünstigt werden, beweist eine Wahlinstruktion, die im Oktober 1897 wie üblich von den „Genossen" „gefunden" wurde. Die „Post" (30. Okt. 97) schreibt über dieselbe folgendes: „Wie wir der „Sächsischen Arbeiterzeitung" entnehmen, ist an die freisinnigen Vertrauensleute ein vertrauliches Rundschreiben versandt worden, das, nicht weniger als 16 Seiten stark, die Taktik der Wahlmacher bis ins kleinste regelt. Aus den wenigen Proben, die das Blatt diesem Schreiben entnimmt, ist zu erkennen, daß alles, was vom Freisinn in die Oeffentlichkeit kommt, taktische Mache ist. daß es keine abhängigeren Menschen giebt als die freisinnigen Wahlkandidaten und daß die persönliche Kampfesart in der freisinnigen Wahlagitation, wenngleich verschleiert, so doch „unentwegt" weiter ausgeübt werden soll. Ist es nicht eine wahrhaft klägliche Rolle, die den'freisinnigen Wahlkandidaten zugemutet wird, wenn das vertrauliche Zirkular vorschreibt: „Der Kandidat darf sich während der Wahlbewegung in politischen Dingen schriftlich weder öffentlich noch privatim äußern, ohne vorherige Gutheißung des Wortlautes seitens des Wahlkomitees?" Also mündlich darf der Kandidat sich möglicherweise, ohne der vorherigen Zensur unterworfen zu sein, aussprechen; denn in einem solchen Falle kann immer Unbequemes abgeleugnet werden. Aber — scripta manent — Geschriebenes darf der Kandidat nur unter Parteiblombe verbreiten. ' Was für Charaktere müssen das sein, die sich unter solchen Umständen zum Kandidaten für den Freisinn hergeben! . . . Neu ist es, daß der persönliche Kampf von der freisinnigen Parteileitung geradezu organisiert werden soll. „Es ist nicht Aufgabe des Kandidaten — so heißt es in Bezug hierauf in dem Rundschreiben — seinen Gegenkandidaten persönlich anzugreifen. Dies muß, soweit es nötig ist, von den Rednern zur Unterstützung des Kandidaten geschehen." . . . Wie das vertrauliche Zirkular den Gang von freisinnigen Wahlversammlungen bis ins Kleinste regelt, ist höchst interessant. Man höre: „Der Vorsitzende ist von vornherein zu bestellen. Für größere Versammlungen sind handfeste Ordner zu bestellen. Derjenige, der den Vorsitz führt, hat allein zu bestimnien, wer zum Wort zuzulassen ist, wie lange die Redezeit gestattet werden soll, ob eine Diskussion zu schließen und eine Abstimmung zu erfolgen hat." Daß bei der Agitation des Freisinns auch wieder die örtlichen Klagen der einzelnen Gemeinden eine große Rolle spielten, trotzdem sie den Reichstag gar nichts angehen, versteht sich von selbst. So äußerte sich die „Wahlztg. f. d. Westprignitz Nr. 4" wie folgt: „DasPatronatsrecht in der Westprignitz ist eine schreiende Ungerechtigkeit gegen die Gemeinden. Nur in Hinzdorf besitzt es die Gemeinde, wie es in Den Städten Wittenberge, Perleberg, Havelberg und Lenzen der Fall ist. Von 79 unter 116 Schulen des Kreises haben es Rittergutsbesitzer, von 16 har es die Schulbehörde. 63 Schulgemeinden erhalten ihre Lehrer durch die Wahl, die ein Edelmann allein vornimmt. Der größte Patron ist der Graf Wilamowitz- Gadow. Er bestimmt 10 Schulgemeinden die Lehrer. Herr v. Voß-Stavenow thut es