Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1900
- Issue
- Die Juden in Deutschland II.
- Date
- 1900-01-01
- Page
- Seite 65 (sequence 37)
- Language
- German
- Belongs to
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65 „Der Angeschuldigte Dr. L. fjat es an der nötigen Rücksicht auf seinen Stand, an Vorsicht, Offenheit und Besonnenheit fehlen lassen. Er hätte die Möglichkeit eines Irrtums zugeben müssen. Dadurch, daß er das nicht offen gethan hat, hat er den Vorwurf der Rechthaberei auf sich gezogen, der bei einem als Zeuge vernommenen Richter sehr schwer ist. Direktor Kollmann gegenüber entbehrte die Haltung des Angeklagten der nötigen Selbstbeherrschung. Sein Verhalten war nicht würdig des Ansehens eines Richters. Der Falscheid ist festgestellt." Das Kammergericht hat sich ebenfalls mit der Sache beschäftigt und das Urteil bedeutend abgeändert und verschärft. Es hat den Dr. Liebmann wegen Dienstvergehens zur Strafversetzung und in die Kosten beider Instanzen verurteilt. In dem Urteile heißt es: „Der Angeklagte hat verschiedene Zeugenaussagen in den beiden Terminen (12. 2. 90 und 5. 3. 90) gemacht. Er hat seinen anfänglichen Irrtum nicht zugegeben, sondern ihn mit großer Bestimmtheit aufrecht erhalten. Sein Auftreten stand mit der Würde des Richterstandes nicht.im Einklänge. Daher muß ihm der Vorwurf der Fahrlässigkeit gemacht werden. Es trifft ihn der Vorwurf, daß er nicht mit der erforderlichen Ueberlegung und Vorsicht vorgegangen ist, daß er nicht mit der nötigen Offenheit seinen Irrtum zugegeben hat. Auch ist die Aufgeregtheit und das Aufsehen zu berücksichtigen, durch welches der Angeklagte ohne Zweifel nicht ohne seine Schuld des vollen Ansehens verlustig gegangen ist! Die Frage des Falscheides wird durch die feste innere Ueberzeugung gemildert. Im Grunde war die Aussage falsch". (Staatsb.-Ztg. 14. 7. 92.) Dr. Liebmann lebt jetzt als Rechtsanwalt zu Frankfurt a. M. Dem jüdischen Anwalt ist es noch zu verzeihen, wenn er auch den räudigsten Juden zu verteidigen nicht verschmäht, es ist einmal sein Beruf, anders verhält es sich mit der unbeteiligten Judenschaft, die in ihrer Gesamtheit stets sofort für den verfolgten Juden Partei nimmt und sich dadurch mitschuldig macht. In jüngster Zeit hat sich die jüdische Verbrechersolidarität am klarsten beim DrehfusHandel und beim HülsnerProzeß gezeigt. Welche Anstrengungen wurden nicht von der Judenschaft der ganzen Welt ins Werk gesetzt, welche Mittel der Verdächtigung, Verleumdung, Bestechung, Verhetzung und Einschüchterung wurden gescheut, welches Meer von Druckerschwärze mußte ausgegossen werden, um das heißersehnte Ziel, die Befreiung des Landesverräters Dreh fus, schließlich doch zu erreichen, allerdings unter Verzicht auf die Herstellung seiner Ehre! Ein offenkundiges Beispiel jüdischer Solidarität wurde im Anschluß an den Drehfushandel sogar von der freikonservativen „Post", der man sonst das Lob nicht zuteil werden lassen kann, der jüdischen Anmaßung immer gebührend entgegen zu treten, festgenagelt: Das „Daheim" hatte durch eine sachliche Besprechung des französischen Kabinets Waldeck-Rousfeau den Herren Juden etwas auf die Hühneraugen getreten und dadurch die höchste Ungnade und wüste Schimpfereien des „Berl. Tagebl." über sich herausbeschworen. Dazu schreibt die „Post": „Gerade der maßlose Zorn des „Berl. Tagebl." spricht für das Vorhandensein einer Interessengemeinschaft des Judentums aller Länder, sonst könnte es unmöglich über diese Kritik des französischen Judentums in solchem Maße aus dem Häuschen geraten". (Antis. Monatsbl. f. Aug. 99.) Ebenso unverblümt wie beim Drehfushandel ist beim Polnaer Blutmordprozeß das Bestreben der Judenheit hervorgetreten, den Schuldigen seinem Richter zu entziehen. Sofort nach der Verhaftung des Juden Hülsner sandte ein Wiener jüdischer Verein auf eigene Kosten einen Verteidiger nach Polna. Darauf ging die Suche los nach einem christlichen Tschechen, den man mit einiger Aussicht auf Erfolg an Stelle Hülsners als mutmaßlichen Mörder unterschieben konnte. Dieser 5