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Antisemitisches Jahrbuch für ... · 1900-01-01 · Die Juden in Deutschland II. · p. Seite 64

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Journal
Antisemitisches Jahrbuch für ...
Volume
1900
Issue
Die Juden in Deutschland II.
Date
1900-01-01
Page
Seite 64 (sequence 36)
Language
German
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64 jüdischer Stammesgenoffen handelt. Ein Typus der jüdischen Rechtsanwälte ist der berüchtigte Fritz Friedm ann gewesen. Mit welcher Wärme, mit welchem Verständnis, mit welcher Frechheit hat er gerade die größten Gauner vor Gericht verteidigt! War es ihm durchaus unmöglich, seinen Schützling als unschuldvolles Lamm hinzustellen, so spielte er seine Ausführungen stets auf den von ihm zu Ehren gebrachten, höchst anfechtbaren Satz hinaus: „Das Verhalten des Angeklagten ist moralisch zwar verwerflich, aber juristisch nicht faßbar." — So war es ihm durch blendende Dialektik und Dehnbarkeit des eigenen Gewissens vergönnt, lange Zeit der gesuchteste und berühmteste Anwalt Berlins zu sein — bis ihn sein Verhängnis erreichte. Im Jahre 1895 fand ein ehrengerichtliches Verfahren gegen ihn statt. Die Verhandlungen waren geheim und trugen dem Beklagten nur einen Verweis und 3000 Mk. Geldstrafe ein. Trotzdem wurde ihm der Boden bald zu heiß in Deutschland, zumal sich die Verdachtsgründe wegen Meineid und anderer krimineller Handlungen gegen ihn mehrten, und so entwich er eines Tages in Begleitung einer jungen Dame nach Paris. Zahlreiche Gläubiger betrauern beträchtliche Verluste, Klienten die gezahlten Vorschüsse. (Tägl. Rundsch. 24. 12. 95.) Treffend schreibt selbst die „Köln. Volksztg.": „Man darf gespannt sein, ob diejenigen, welche mit alttestamentlichem Zorn Hammerstein bis ans Ende der Welt verfolgen, den Spuren Friedmanns mit demselben Eifer nachgehen werden." lieber die Frage der jüdischen Richter uns in diesem Zusammenhänge zu. erklären, unterlassen wir lieber. Wir können es uns jedoch nicht versagen, die verbürgte Aeußerung eines Juden anzuführen, die auf die in Judenkreisen herrschende Ansicht vom Richterberuf ein eigentümliches Schlaglicht werfen muß. Die Inhaber eines gemeinsamen Geschäfts für Eisenkonstruktion zu Frankfurt a. M., der Deutsche Hausen und der Jude Herzfeld waren in Streit geraten. Der benachteiligte Hausen wollte seinen Kollegen verklagen, doch Herzfeld warnte ihn freundschaftlich mit folgenden Worten: „Herr Hausen, bedenken Sie erstens, daß zum Prozessieren Geld, viel Geld gehört und daß ich Sie damit in der Hand habe und zweitens, daß es heutzutage viele jüdische Richter giebt." (Anzeiger für Industrie und Technik 1897 Nr. 32. Franks. Post 1. 9. 97.) Daß in vielen Richterkollegien der Wunsch herrscht, mit jüdischem Zuwachs verschont zu bleiben, hat selbst der hessische Justizminifter Dittmar im Oktober 99 vor Gericht als Zeuge erklärt; der Jude besitzt eben zahlreiche Eigenschaften, die ihn zu diesem Berufe wenig geeignet erscheinen lassen. Nur ein Beispiel: Der jüdische Landrichter Dr. Lieb mann, Frankfurt a. M. sah sich am 9. Dezember 1889 durch eine Lokomotive der Frankfurt— Eschersheimer Straßenbahn gestört, welche der Direktor der Bahn Dr. Kollmann behufs Schneerüumung am späten Abend fahren ließ. Der Landrichter Liebmann machte beim Amtsgericht darüber Anzeige und beschwor im Termin am 12. 2. 90 vor dem Amtsrichter Dr. Hardtmut, drei Lokomotiven gesehen zu haben, um einen unerlaubten ruhestörenden Lärm zu bezeugen. In einem 2. Termin am 5. 3. 90 blieb Dr. Liebmann fest bei seiner Aussage und schränkte sie erst ein wenig ein, als ihm neben dem Eide des Lokomotivführers Weidmann noch seine eigene Anzeige vorgehalten wurde. Er beantragte dann die Einfügung der Wendung: „Wenn ich mich bestimmt erinnere". — Auf mehrfaches Verlangen und abfällige Besprechungen der Presse wurde schließlich vom Disziplinargerichtshof in Frankfurt Verfahren gegen Dr. Liebmann eingeleitet und wegen Falscheides auf eine Warnung erkannt. In dem Urteil heißt es:

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