Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1900
- Issue
- Die Juden in Deutschland II.
- Date
- 1900-01-01
- Page
- Seite 58 (sequence 30)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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58 I. Ranges werden schriftstellerische Mitarbeiter gesucht (feine Pikanterieen 2c). Adressen an W. Rosenberg, Hamburg. (Staatsb.-Ztg. 26. 6. 92.) Im Juli 1893 wurde vom Wiener Schwurgericht der Herausgeber eines solchen Schmutzblattes Moritz Ehrenfeld zu 6 Monaten strengen Arrests verurteilt, die Mitangeklagten Mauthner und Bremer erhielten 3 und 4 Monate. Es versteht sich von selbst, daß die Verteidiger Elbogen und Rosenfeld mit Begeisterung und Ueberzeugung für die neue „Kunstrichtung" eintraten. (Staatsb.-Ztg. 28.7. 93.) Der offenkundig verheerende und sittenverderbende Einfluß der jüdischen Skandalpresse zeigt sich auch darin, daß sie mit Vorliebe pikante Familiengeschichten ohne jedes allgemeine Interesse an die Oeffentlichkeit zerrt. Das „Berliner Tageblatt" brachte einst eine Notiz aus Brandenburg unter hinreichend deutlicher Bezeichnung der Personen, daß die Tochter eines höheren Offiziers aus dem Elternhause verschwunden, zugleich aber auch der Bursche in seine Kompagnie zurückversetzt sei. Als dem verantwortlichen Redakteur Harich der Prozeß gemacht wurde, erklärte er sich bereit, den Wahrheitsbeweis anzutreten. Dies wurde als unerheblich abgelehnt. Der in jener Notiz gemeinte General begab sich in die Wohnung des Harich und verlangte eine schriftliche Erklärung „daß er (Harich) ein Schuft sei." Da er diese nicht abgeben wollte, schoß der General auf ihn und verletzte ihn leicht. (Tägl. Rundsch. 8. 10. 93.) Das „Berliner Tagebl." hat sich hierdurch als ein Blatt erwiesen, das in der niedrigsten Weise der Skandalsucht Vorschub leistet. Der Kriminal-Kommissar von Arnim hatte das „Kleine Journal" ein Schmutzblatt genannt und war deshalb zu 5 Mk. (Fünf Mark) Strafe verurteilt. Den Besitzern des „Kleinen Journals", Spitz und Leipziger, schien diese Strafe zu milde und sie legten Berufung ein. Der Vorsitzende und der Verteidiger gaben den Klägern den guten Rat, die Berufung doch lieber zurückzunehmen, denn man könne nicht wissen, ob eine neue Beweisaufnahme nicht doch für das „Kleine Journal" sehr unbequem werden würde. Die Kläger beruhigten sich denn auch und befolgten den wohlgemeinten Rat. (Staatsb.-Ztg. 20. 1. 94.) Bekanntlich ist das „Kleine Journal" neuerdings zum Moniteur der höfischen Nebenregierung in .der konservativen Partei avanciert, im übrigen aber seinen alten Gewohnheiten treu geblieben. Wegen Verbreitung unzüchtiger Schriften wurden die Juden Salomon Her sch und Lorenz Vielei vom Dresdener Schöffengericht zu 60 und 40 Mk. Geldstrafe verurteilt. (Deutsche Wacht 21. 2. 95.) Neujahrskarten unsittlichen Inhalts wurden im Anfänge d. I. 1899 in großer Anzahl bei Straßenhändlern beschlagnahmt. Die Händler sind zumeist zu Geldstrafen verurteilt worden, gegen die Lieferanten, die Kaufleute Gebrüder Gustav und Siegmund Saulsohn (I). glaubte das Schöffengericht aber härter Vorgehen zu müssen; denn der erstere wurde zu einer Woche, der letztere zu zwei Wochen Gefängnis verurteilt. Leider wurde die Strafe in der Berufungsinstanz in Geldbuße von 100 und 150 Mark umgewandelt. (Staatsb.-Ztg. 9. 9. 99.) Der bekannte Schriftsteller Dr. C. Brandes, eigentlich Dr. Carl Eduard Cohen Brandes, natürlich Jude, wurde Anfang Sept. 99 vom Kriminal- und Polizeigericht zu Kopenhagen wegen des Inhalts des von ihm verfaßten Buches „Das junge Blut" zu einer Geldstrafe von 200 Kronen, subsidiär mit einfachem Gefängnis von 20 Tagen und in die Kosten des Verfahrens verurteilt. Das Gericht betonte, daß die erwähnte Schrift im wesentlichen unzüchtige Verhältnisse behandele, die ein junger Mann mit mehreren Frauenzimmern unterhält. Die ge-