Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Journal
- Antisemitisches Jahrbuch für ...
- Volume
- 1900
- Issue
- Die Juden in Deutschland II.
- Date
- 1900-01-01
- Page
- Seite 56 (sequence 28)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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56 Auch die Firma Tietz (vgl. Jahrb. 97, S. 223) hat wieder einmal durch einen Prozeß von sich reden gemacht. In diesem Großwarenhause sind gerichtsnotorisch Verkäuferinnen aus „abendlichen Nebenverdienst" hingewiesen worden, es ist Herrn Tietz jedoch wiederholt gelungen, die Verurteilung antisemitischer Redakteure, die in diesem Hinweise etwas Anstößiges sehen wollten, zu schweren Strafen durchzusetzen. Neuerdings aber scheint der Beweis, daß eine direkte Empfehlung unsittlichen Nebenerwerbes vorliegt, dennoch erbracht zu sein. Die „Staatsbürger-Zeitung" vom 13. 5. 99 berichtet hierüber wie folgt: In einer Wahlversammlung zu Elberfeld hatte der Schuhmachermeister Kunze erzählt, daß der jüdische Geschäftsführer der Firma Tietz in Elberfeld, Herr Julius Engel einem Ladenmädchen einen Lohn von 30 Mk. monatlich geboten habe und daß er auf den Einwand des Mädchens, der Lohn sei doch viel zu gering, erwidert habe: „Sie können sich ja abends nach neun Uhr noch etwas verdienen." Diese Mitteilung wurde von der Versammlung mit allgemeiner Entrüstung ausgenommen. Tietz- Köln und Engel-Elberfeld klagten nun gegen Herrn Kunze und die Verkäuferin Anna Braun wegen öffentlicher Beleidigung. Das Schöffengericht erachtete nach 2^2stündiger Verhandlung den Wahrheitsbeweis für erbracht, wies die Klage zurück und legte den Privatklägern die Kosten des Verfahrens zur Last. — Bei der Verhandlung wurde festgestellt, daß der stellvertretende Geschäftsführer die angestellten Gehilfen mit den gemeinsten Ausdrücken beehrte, die wiederzugeben der Anstand verbietet. Eine Zeugin mußte bekennen, daß sie wider ihren Willen geküßt wurde. Die Mutter einer Verkäuferin bekundete, daß ihre Tochter in dem 2. Geschäft auf dem Hofkamp entehrt worden sei. Wie die jüdischen Geschäftsinhaber ihre wirtschaftliche Ueberlegenheit ausnutzen, um arme Ladnerinnen ihren brutalen Gelüsten dienstbar zu machen, so benutzen jüdische Aerzte ihre Vertrauensstellung, um denselben Zweck zu erreichen. Die Namen Or.'Stadtsinger, Zahnarzt Siegfried Finkelstein, Dr. Flatow, Dr. Bernheim (Lichtenau) erinnern an Fälle, die schon etwas zurückliegen, ich will sie also nur im Vorübergehen erwähnen, ft In einem einzigen Monat des vergangenen Jahres (1899) aber ereignete sich folgendes: Am 7. Juni wurde in Berlin der jüdische Arzt Dr. Al er Rabe unter dem Verdachte, mit zahlreichen kleinen Mädchen unzüchtige Handlungen vorgenommen zu haben, verhaftet. Später wurde er zu 1 Jahr Gefängnis verurteilt, obwohl Sanitätsrat Leppmann das Gutachten abgegeben hatte, daß Rabe ein geistig minderwertiger Mensch sei, der perverse Neigungen besitze. Am 9. Juni verurteilte das Landgericht II zu Berlin den jüdischen Arzt Dr. Otto Katz aus Charlottenburg zu 14 Tagen Gefängnis, weil er seine ärztliche Thätigkeit benutzt hatte, um eine verheiratete Frau zu verführen. Am 21. Juni wurde der jüdische Arzt Dr. Max Blum vom Berliner Schwurgericht zu l1/? Jahren Gefängnis und 3 Jahren Ehrverlust verurteilt, weil er ein junges Mädchen gelegentlich einer ärztlichen Untersuchung genotzüchtigt hatte. Diese 3 Fülle in einem Monat allein in Berlin! — Die Deutsch-sozialen Bl. vom 5. 10. 99 bringen einen ähnlichen Fall: Nachdem der praktische Arzt Dr. Louis Cohn zu Berlin, Neue Königstr. 48, die Frau eines seiner Bekannten verführt hatte, bearbeitete er mit Hilfe seiner Wirtschafterin den Ehemann derart, daß dieser blutüberströmt zur Sanitätswache gebracht werden mußte. Leider bekam „Herr" Cohn dafür von der 130. Abteilung des Berliner Schöffengerichts nur eine Geldstrafe von fünfhundert Mark. Von der Berufungs-Strafkammer wurde diese Geldbuße am 29. 11. 99 sogar auf 200 Mark herabgesetzt, obwohl der Staatsanwalt 3 Monate Gefängniß gegen Cohn beantragt hatte. — Diese Fälle sollten Wohl genügen, jeden 1) S. Antis. Jahrbuch 1897, S. 226.