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Antisemitisches Jahrbuch für ... · 1900-01-01 · Die Juden in Deutschland II. · p. Seite 49

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Journal
Antisemitisches Jahrbuch für ...
Volume
1900
Issue
Die Juden in Deutschland II.
Date
1900-01-01
Page
Seite 49 (sequence 21)
Language
German
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49 bezeichnet. Diese Denunziation gab den Anlaß zur Erhebung der Anklage. Die drei adligen Harmlosen, aber, die durch jüdische Machenschaften beinahe 8 Monate ihrer Freiheit beraubt gewesen sind, wählen sich, um der Sache die Krone aufzusetzen, ein paar Juden (Dr. Pincus I und Dr. Schachtel) als Verteidiger. Wie sehr mutz doch diesen Herren der Witterungssinn für die jüdische Eigenart abhanden gekommen sein! (SLaatsb.-Ztg. 8. 10. 99; Deutsch-Soz. Bl. 12. 10. 99). Die gefährlichste und verwerflichste Art des Spiels ist das Börsenspiel. Von der Börse sagte der sachverständige Jude Laster in der Reichstagssitzung vom 4. 4. 73: „Meine Herren, Sie müssen sich leider die Börse vorstellen als eine Schule, in der man in alle derartigen Umgehungen des Gesetzes aufs beste eingeführt wird, als eine Akademie für Uebertretungen der Gesetze, wo es sich um leichten Gewinn handelt." Die jüdische Börsenmoral erhielt durch den Prozeß gegen den Bankier Polte im April 1892 zu Berlin eine grelle Beleuchtung. Der Gerichtshof nahm an, daß der Angeklagte mehrfach „durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Thatsachen einen Irrtum erregt hat." Der Gerichtshof war ferner überzeugt, daß dies „in der Absicht geschehen ist, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen." Aber der Gerichtshof hat nicht die Ueberzeugung gewinnen können, daß die beiden anderen Voraussetzungen des Betrugsparagraphen (§ 263 des Strafgesetzbuchs) nachgewiesen sind „die Beschädigung des Vermögens eines Anderen" und das „Bewußtsein, durch sein Verhalten andern Schaden Zuzufügen." Polte wurde also freigesprochen und die zahlreich versammelten Juden begrüßten den Spruch mit .lauten Bravorufen. Es ist die alte Geschichte: „Moralisch verwerflich, gerichtlich unfaßbar." (Deutsche Wacht, 12. 6. 92). Um dasselbe Thema der jüdischen Börsenmoral handelte es sich in dem Prozesse gegen den Bankier Hugo Löwy. Dieser wurde im September und Oktober 1892 wegen Bankerotts, Betruges und Unterschlagung zu zwei Jahren sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Auf erhobene Revision des Staatsanwaltes hin hob das Reichsgericht das Urteil auf und Löwy wurde am 26. April 1893 wegen Unterschlagung in sieben Fällen zu zwei Jahren neun Monaten Gefängnis verurteilt, der Punkt des Bankerotts aber vor das Schwurgericht verwiesen, da dringender Verdacht betrügerischen Bankerotts vorlag. Am 2. Dezember 1893 wurde dann Löwy nach zehntägiger Verhandlung wegen betrügerischen Bankerotts und Begünstigung eines Gläubigers zu weiteren zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis und fünf Jahren Ehrverlust verurteilt. Die beiden Freiheitsstrafen wurden zu einem Gesamtbeträge von vier Jahren und neun Monaten zusammengezogen. Das Treiben dieses „Bankiers" kennzeichnete der Staatsanwalt folgendermaßen: „Löwy saß in seiner Zentrale wie die Spinne im Netz und wartete, was da kommen werde . . . Seine Geschäftsbedingungen sind halsabschneiderisch, denn sie knebeln einfach die Kunden, welche sich in die Hände des Bankiers begeben ... Er hat nur darauf gesonnen. an sich zu nehmen und an sich zu raffen, was er erlangen konnte, ganz gleichgiltig, ob es sich um das Geld eines unkundigen Provinzialen oder die Ersparnisse einer armen Wittwe handelte. Ihm war alles egal, er befolgte nur die Losung: „Her mit den Aktien aus den. Filialen nach der Zentrale und alles schleunigst zu Gelde gemacht." . . . Die ihm mangelnde Kreditfähigkeit beweist schon, daß die Börse ihn ausgespieen hatte. . . . Namentlich in dem Falle der Wittwe Schucht hat Löwy perfide, infam und ehrlos gehandelt." . . . Und von diesem Manne berichteten im Februar 1899 die Börsenblätter, er habe sich, nach Verbüßung seiner Strafe, in der „Berliner Finanz- und Handels- 4

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