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Antisemitisches Jahrbuch für ... · 1900-01-01 · Die Juden in Deutschland II. · p. Seite 36

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Journal
Antisemitisches Jahrbuch für ...
Volume
1900
Issue
Die Juden in Deutschland II.
Date
1900-01-01
Page
Seite 36 (sequence 8)
Language
German
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36 Am 6. September 1896 verlangten die jüdischen Badegäste von Neuenahr^ die Badedirektion solle den Wegfall des Chorals zu Beginn des Frühkonzerls anordnen, da derselbe für die jüdischen Badegäste anstößig sei (Rhein. Westfäl. Ztg- 9. 9. 96). Wenn dem Gesuche in diesem Falle auch nicht stattgegeben wurde, so zeugt doch schon das Einbringen des Gesuches selbst von unglaublicher Anmaßung und wildem Christenhasse. Der Jude Eduard Rechter, Lemberg, Jagellonenstraße 24, schreibt an feine Frau, die zur Kur in Kissingen weilte, er sei von einem Christen wegen Wuchers angeklagt, sie solle sich jedoch deshalb nicht aufregen, denn, fährt er wörtlich fort: „Du weißt ja. liebe Pepi, christliche Bestien darf man nicht edel behandeln." Aus der Wendung „Du weißt ja" geht hervor, daß die Aeußerung keine zufällige, sondern gewissermaßen eine dogmatische ist, eine Art Lehr- und Glaubenssatz, begründet in der jüdischen Erziehung und Ueberlieferung. Die Jüdin ließ den infamen Brief bei ihrer Abreise in Kissingen liegen, wo er dann gefunden wurde. An der Echtheit des Briefes ist nicht zu zweifeln, er ist datiert vom 7. Juli 1896, ist geschrieben auf einen gewöhnlichen kaufmännischen Kopfbogen mit obiger Firma, und trägt die Unterschrift des genannten Juden. Die „Deutsch-soz. Blätter" haben ein Photogramm des Briefes in Händen. (Deutsch-soz. Bl. 8. 10. 96; Franks. Post 1. 10. 96.) Der jüdische Handlungsgehilfe Karl Hey mann hatte am 3. Februar 1897 in einer Wirtschaft zu Meiningen das Vaterunser hergesagt mit einem Anfänge, den eine grobe und schmutzige Gotteslästerung enthielt. Das Schöffengericht verurteilte ihn dafür zu 4 Wochen Gefängnis. (Sachsenschau 9. 6. 97.) Das „Sonntagsblatt für die christliche Familie" vom 23. Mai 1897 schreibt aus Krakau:. Die hiesige Heiligkreuzkirche ist von zwei Judenburschen, den Handlungsgehilfen Wilhelm Ehrlich und Isaak Litt mann, in scheußlichster Weise entweiht worden. Dieselben haben in gottesschänderischer Absicht die Vorhalle der Kirche in nicht wiederzugebender Weise verunreinigt. Beide sind geständig. Als erschwerend tritt hinzu, daß beide sich in vollkommen nüchternem Zustande befunden haben. Der jüdische Kaufmann Felix Schieß zu Altwasser (Schles.) wurde am 20. 6. 99 von der Strafkanuner zu Altwasser wegen Gotteslästerung zu einem. Monat Gefängnis verurteilt. Schieß hatte in einer Gastwirtschaft unglaublich gemeine Aeußerungen über Jesus Christus ausgestoßen. (Ltaatsb.-Ztg. 21. 6. 99.) Daß sich auch geistig höher stehende Juden an dieser Hetze gegen das Christentum beteiligen, beweisen folgende Fälle: Vor einigen Jahren wurde der jüdische Schriftsteller Paul Lindau, eine Berliner Tageblatt-Größe, wegen einer bodenlos gemeinen Lästerung der christlichen Dreieinigkeit mit — 14 Tagen Gefängnis bestraft. (Deutsche Wacht 29. 10. 94.) Großes Aufsehen erregte seiner Zeit die zynische Aeußerung des Professors der Physiologie Dr. I. Rosenthal (Erlangen) der, als er an einen: mit gespreizten Schenkeln aufgenagelten Frosche operierte, zu seinen Zuhörern sagte: „Da können sich die Herren eine Vorstellung machen, wie Christus am Kreuze hing." (Deutsche Wacht 26. 5. 97.) Am 19. 6. 97 wurde der prakt. Arzt Dr. Hamburger vom Landgericht zu Würzburg wegen Vergehens gegen die Religion zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt. Er hatte die Priester und die katholische Religion in unflätigster Weise öffentlich im Wirtshause beschimpft: Die Kommunion sei blauer Dunst usw. Auch die Person Christi wurde von ihm in haarsträubender Weise verunglimpft. Als matt ihn prügeln wollte, entfloh er. (Deutsch-soz. Bl. 1. 7. 97.)

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