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Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main · 1859-01-01 · 1859 · p. Seite 6

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Journal
Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
Volume
1859
Date
1859-01-01
Page
Seite 6 (sequence 9)
Language
German
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IRI
…/2580773-10191689--0011-10191651
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6 dennoch dem elterlichen Hause an. Ueberhaupt, wo die Kinder nur immer sind, in der Schule, auf der Straße, unter ihren Gespielen, überall und immer gehören sie zunächst ihren Eltern an, so daß deren liebendem und wachsamen Auge nicht leicht etwas entgehe, des ernsten Vaters strenge Aufsicht, der zärtlichen Mutter besorgte Liebe sich überall wirksam zeigen muß. Soll die geistige Erziehung des Kindes gedeihen, und das im väterlichen Hause Begonnene in der Schule mit günstigem Erfolge vervollkommnet werden, so müssen die Eltern für dieselbe Vorarbeiten. Allein nicht der Kops soll da schon ausgebildet, nicht ihr Geist zunächst geweckt, sondern ihr Gemüth rein erhalten, ihr Herz für das Gute empfänglich gemacht werden. Von dem sechsjährigen Knaben, von dem kleinen Mädchen, welches die Schule zum ersten Male besucht, kann man keine bedeutenden Vorkenntniffe, wohl aber Vorzüge des Herzens, und vor Allem unbedingten Gehorsam gegen alle Vorschriften, Liebe und Empfänglichkeit für alles Höhere und Gute, ein reges Gefühl des Wohlwollens und Dankes, Anhänglichkeit an Eltern und Lehrern erwarten. Bei einer guten und zweckmäßigen frühen Erziehung des jungen Geistes und Herzens bringt das Kind alles in die Schule mit, wodurch glückliche und erwünschte Fortschritte in jeder Beziehung möglich werden. Die Bildung des Gemüths wird sicherlich in der Schule gefördert und unterstützt, sie muß aber von den Eltern selbst begründet, geleitet und immer mehr vervollkommnet werden. Die Schulen als solche sind ihrem eigenihümlichen Wesen nach nichts anderes als Unterrichtsanstalten, und können nichts anderes sein. Der Schule ist vornehmlich die Aufgabe gestellt: Erkenntnißvermögen, Gedächtniß, Einbildungskraft, Verstand, Vernunft - auszubilden; aber auch Gemüth und Thatkraft gleichzeitig und gleichmäßig zu entwickeln — für diese Vermögen haben Unterrichtsanstalten wenig Zeit, noch weniger Gelegenheit. Wir sind wett entfernt zu behaupten, daß der öffentlichen Schule jeder Einfluß auf Gefühls- und Willensbildung abgehe; jeder Unterricht muß nothwendig eine gewisse Einwirkung auf Gemüth und Willen ausüben, indem das Erkenntnißvermögen gebildet wird. Und deßhalb wirkt der Lehrer nicht bloß unabsichtlich und sekundär auf Herz und Gemüth, sondern ihm ist auch

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