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Handels- und Industriegeschäfte jedweder Ari, sowohl?m Inlande als auch im ganzen Orient, besonders in Palästina, o. zw. lokale Ein- und Verkäufe von Waren jeder Art, Beteiligung und Vermilflung aller Ari von Industrie-, Bergwerks- und landwirtschaftlichen Geschäften, — Finanzierung jeder Ari von Geschäften fin Iniande oder in Palästina. - Uebernahme von Grund* und Häuserverkäufen in Palästina. — Geldüberweisungen nach Palästina. — Im allgemeinen jede Art von Geschäften im Inlande und in Palästina. . ln der Eigenschaft als Vertreter der : Vermittlung von Grundkäufen in Palästina Uebernahme von Aklienzeidmungen für Palestine Land Developmenl Co.
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1-26 Die industriellen Möglichkeiten Palästinas. Jahre Palästina besucht haben, ebenso wie für die in Palästina lebenden kaufmännischen Berater gilt es z. B. als unumstössliches Axiom, dass keine Grossindustrie, ob sie nun für den inneren Verbrauch arbeite, oder ihr Ziel in der Ausfuhr manufakturierter Güter sähe, derzeit eine Existenzberechtigung habe. … Dieses grössere Beispiel, an dessen Seite ich eine ganze Anzahl kleinerer stellen könnte, ist für mich eine neue Warnung, über industrielle oder kommerzielle- Möglichkeiten in Palästina Glaubenssätze aufzustellen. Jedermann, der sich auf diesem Gebiete persönlich in Palästina betätigen möchte, kann ich nur raten, die jeweiligen statistischen Daten zu studieren.
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Die Menge auf dem Schiffe und auf dem Quai verfolgte gespannt das Ereignis .Schliesslich kam ihr im letzten Moment ein Boot zuhilfe, das sie an Land zog — aber für Palästina war sie verloren. Während man an Bord noch aufgeregt über die Sache sprach, entschwand die Kuh und auch Galatz den Blicken, dies war der Abschied. — Seither stehen Ochsen und Kühe den Blick gegen Schiffsmitte gerichtet, die ganze herrliche Seelandschaft ist ihnen versagt... … Schnittmaterial: Bretter und Pfosten, die eine bessarabisch-palestinensische Handelsgesellschaft nach Palästina schickt, wo sie einen Lagerplatz besitzt. Zwischendurch Heu für das Vieh und zerlegte Bauernwagen. Die Wagen gehören einer der Kooperativen.
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Man kann nichts dagegen einwenden. Er verteilte sie aber in Pakete, die er Chaluzim in Palästina zu überbringen hatte und die daher die mit uns reisenden Chaluzim -ihm gerne an Bord brachten. Für diese Hilfe wollte er sie entlohnen, was sie aber ablehnten. … Darob grosse Entrüstung unter ihnen. Chaluzim sind Pioniere, die nach Palästina gehen, um dort zu arbeiten; sie machen keine Geschäfte und wirken an keinen Geschäften mit, welche Schmach ihrem Namen, hätte man bei einer Revision die Sandalen bei ihnen gefunden!
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Juli 1922, mit v elchem die Uebertragung des Mandates der Errichtung einer nationalen Heimstätte für das jüdische Volk in Palästina *8n Grossbritannien durch den Völkerbund ratifiziert wurde, ist ein Ereignis von historisch-politischer Bedeutung. … Juli 1922 war die Anerkennung des jüdischen Volkes und seines Anspruches auf Wiedererrichtung seiner nationalen Heimstätte in Palästina nur ein politisches Ereignis. Die verschiedenen Regierungen und Staaten hatten diese Anerkennung ausgesprochen, und in der Politik einzelner Staaten war sie damit ein Faktor, eine Tatsache der Politik geworden, die mit einer Aenderung der Politik wieder verschwinden konnte.
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Es ist unglaublich, wie sich das wirtschaftliche Bild in Palästina von Monat zu Monat, ich möchte fast sagen, von Woche zu Woche,, verschiebt, wie scheinbar aussichtsreichste Gross- und Kleinindustrie-Anfänge einschrumpfen, wie mit allen Finessen der Logik aufgebaute Projekte infolge einer unbeachteten Nebensächlichkeit absolut unausführbar werden und wie dagegen das — unserem europäisch geschulten Denkvermögen — in volkswirtschaftlicher Hinsicht wahnwitzig Erscheinende sich lukrativ ausgestaltet. Für die wenigen Wirtschaftler, die im letzten *) Trotzdem dieser an den Herausgeber gerichtete Brief keinen Anspruch darauf erhebt, eine Studie genannt zu werden, sehen wir uns dennoch veranlaßt, die in ihm enthaltenen Aeußerungen dss auf wichtigen Gebieten der Volkswirtschaft hervorragend tätigen Fachmannes, der vor kurzem von einer Studienreise durch Palästina heimgekehrt ist, dem Almanache einzureihen, indem wir zuversichtlich erwaiten, im nächsten Jahrbuche die gewünschte Studie einer breiten Otffentlichkeit unterbreiten zu können. 3
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I^h antwortete: Es ist der Name eines Fürstengeschlechtes, welches noch vor Christi Geburt in Palästina regiert hat. Er: „Was hat eine deutsche Burschenschaft mit Palästina zu tun?“ Ich: „Die Hasmonaea ist keine deutsche, sondern eine jüdische Verbindung, und ich, ich bin Jude“.
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Die Bezeichnung Palästinamandat ist dem Inhalte entnommen, denn sie besagt, dass es sich hier um ein Mandat über Palästina handelt. Diese Bezeichnung ist nicht genau und nicht vollständig, sie sagt nichts von dem anderen Faktor, der Gegenstand des Mandates ist, von dem jüdischen Volk. … Mandat heisst zweierlei: einmal bedeutet es, jemandem etwas anvertrauen, dann hat es die Bedeutung eines Auftrages, einer Vollmacht. Inhalt dieses Mandates ist: Die Verwaltung des Landes Palästina — das Mandatsgebiet — wird einem Staate, der Mandatarmacht Grossbritannien anvertraut, mit dem Auftrag, dem Mandat, eine be-
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Objekt des Mandates beginnen. Ijl dem Mandatsstatut wird Palästina bezeichnet als „Land, .das früher zum türkischen Reich gehörte“. Es ist also eim Gebiet, das aus seinem früheren staatlichen Zusammenhang losgelöst ist. … Daraus folgt, dass es in einen neuen staatlichen Verband nicht getreten ist, insbesondere nicht der Souveränität einer der alliierten Hauptmächte unterworfen worden ist, auch nicht etwa der des britischen Imperiums, sondern es ist innerhalb der festgesetzten Grenzen ein Land für sich, dessen staatliche Konstruktion und Konstitution noch nicht bestimmt, noch nicht vollendet ist. Palästina war ein Teil des türkischen Reiches, jetzt verfügen die alliierten Hauptmächte darüber, d. h. es ist ein Gebiet, das einem im Weltkrieg besiegten Staat von den Siegern abgenommen worden ist.
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Es heisst in dem Statut: „und dass Seine Britische Majestät das Mandat über Palästina akzeptiert und es übernommen hat, es im Namen des Völkerbundes gemäss den nachfolgenden Bestimmungen auszuführen.“ Das heutige Mandat ist zwar im Wesentlichen unter den alliierten Hauptmächten vereinbart worden; dort ist die Verantwortlichkeit der Mandatarmacht für die Errichtung der nationalen Heimstätte für das jüdische Volk festgelegt worden. Aber diese Mächte haben gleichzeitig beschlossen, diese Vereinbarungen „dem Rat des Völkerbundes zur Anerkennung zu unterbreiten, welcher den Umfang der Autorität, Kontrolle und Verwaltung, der von der Mandatarmacht ausgeübt werden soll, soweit er nicht vorher von den Mitgliedern des Völkerbundes vereinbart worden ist, endgiltig festzulegen“ berufen ist. Die Errichtung der nationalen Heimstätte in Palästina ist damit aus einem Ziel der englischen Politik, über welche nur die Bedingungen dieser zu entscheiden haben, also aus der Bindung an die Politik eines einzelnen Staates zu einer Aufgabe des Völkerbundes geworden; zu einem Bestandteil des Programmes und zwar des konkreten Gegenwartsprogrammes des Völkerbundes.
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Ihre Funktion erlischt, wenn sie erfüllt werden kann durch jüdische Selbstverwaltungsinstitutionen in Palästina, wenn der Mandatszweck erfüllt ist. Wenn die nationale Heimstätte für das jüdische Volk in Palästina errichtet ist und die Aufgabe der Vertretung des jüdischen Volkes dann von den in den Diasporaländern verstreuten Teilen der Judenheit über-
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Die erste ist die bekannte der „Chaluzim“, der Pioniere, junger Leute, Burschen und Mädchen, die nach Palästina gehen, um dort Pionierarbeit, schwerste Arbeit jeder Art auf sich zu nehmen. Sie haben ihren Namen bereits in aller Welt bekannt, berühmt gemacht — kein Volk der Welt kann auf eine ähnliche Jugend hinweisen (fügen wir bescheiden hinzu: vielleicht, weil an kein anderes Volk eine Aufgabe von solch heroischer Grösse herangetreten ist — und wo Heroismus verlangt wird, da stellt sich dann eben die Jugend ein, deren eigentlichster Beruf es ist, heroisch zu sein) — wir brauchen über sie kein Wort mehr zu verlieren. — Die zweite ist neueren Datums, ein Versuch, wenig bekannt. … Ueber die erste und bisher bedeutendste derartige Kooperative: die „Berschader“, die sich bereits komplett (250 Familien) in Palästina befindet, erscheint demnächst in Bubers Zeitschrift „Der Jude“ ein ausführlicher interessanter
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Schriftsielter sind ■ ständige Mitarbeiter. 1 Der ® Nachrichtendienst ist modernst 2 organisiert. / Spezialdienst ■ mit Palästina, Amerika, Ruß- ■ land und den Randstaaten. / 2 Interessantes Feuilleton, 0 Theatarnadirichten, jüdischer 2 Sport, Schachchronik und 2 ärztlicher ' Ratgeber.
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Schliesslich bekam ich am Montag mein Gepäck heraus, nahm Abschied von W’s und kaufte mir in einem Büro in der Herzlstrasse für 4 Uhr nachm, einen Autoplatz nach Jerusalem. — Dies ist auch etwas ganz Erstaunliches: ganz Palästina ist, neben guten Bahnverbindungen, mit einem Netz von regelmässigen Automobillinien überzogen. Man kann in »Jaffa alle zwei Stunden ein Auto nach jeder der näher liegenden jüdischen Kolonien haben, aber auch nach Jerusalem, Haifa etc.
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Eine hervorragende Arbeit aut dem Gebiete der jüdischen Musikforschung leistete der bekannte Musikhistoriker Dr. Idelsohn (Palästina). Seine Sammlungen und ganz besonders die Forschungen auf dem Gebiete der alt-hebräischen Tempelgesänge bilden einen gewaltigen Schritt in der Richtung der Eruierung der Urqquellen der jüdischen Musik.
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Mit der Heimkehr des jüdischen Volkes in seine Heimat wird die jüdische Vertretung auf der Wanderschaft, die Jewish Agency, zum Parlament der jüdischen nationalen Heimstätte und die Verfassung der Jewish Agency die Verfassung der jüdischen nationalen Heimstätte in Palästina. A. Axelrad, Bucure§ti. Lädita cu Lädija mea, tezaur drag, Tu porfi averi cumplite, Avere de evreu pribeag: Dureri inäbu§ile.
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Stellung im Verhältnis zum Mandat richtig charakterisiert v'erden Die heutige Bevölkerung kann in diesem Zusammenhang rieht in Betracht kommen als Faktor, welcher den Inhalt des Mandats bestimmt, sondern als einer, der die Möglichkeiten des Mandats begrenzt, beschränkt; das folgt nicht nur aus dem ganzen Gedankengang, das ist auch deutlich ausgesprochen in den Worten des Mandatsstatuts, „wobei wohl verstanden ist, Hass,nichts geschehen soll, was die bürgerlichen und religiösen Rechte der bestehenden nichtjüdischen Gemeinschaften in Palästina beeinträchtigen würde“. Hierin ist auch deutlich gesagt, in welchen Rechten die Verwirklichung der Aufgabe des Mandats, der Errichtung der jüdischen nationalen Heimstätte, ihre Grenze zu finden hat.
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Mit dem Maandatsvertrag stellt der Völkerbund ausdrücklich die historische Verknüpftheit des jüdischen Volkes mit Palästina fest. Er konstatiert damit und anerkennt die Kontinuität in den Beziehungen zwischen dem Volk und dem Land; er anerkennt, dass diese Kontinuität durch1 die Zerstreuung des Volkes nicht zerrissen ist; nicht, dass das jüdische Volk einmal im Lande gewesen war, sondern, dass es noch immer mit ihm verknüpft ist und dass diese Verknüpftheit nie aufgehört hat; und er begründet damit — gewissermassen gegenüber der augenblicklich im Lande befindlichen nichtjüdischen Majorität — den historischen Anspruch des jüdischen Volkes auf sein Land, indem er das jüdische Volk als das Dauernde, die übrige Bevölkerung gewissermassen als das Zufällige, Vorübergehende charakterisiert. " Aus dieser Kontinuität in dem Zusammenhang zwischen Volk und Land und zwischen der Rechtspersönlichkeit des jüdischen Volkes als Volk mit dem Lande, ergibt sich als logische Konsequenz die Berechtigung des Anspruches des jüdischen Volkes, in seiner alten niemals verlorenen Heimat seine nationale Heimstätte wieder zu errichten.
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Dort heisst es, nachdem in den vorausgegangenen Artiekln die Selbstverwaltungsinstitutionen besprochen worden sind, „eine angemessene jüdische Vertretung (Jewish Agency) soll als eine öffentliche Körperschaft anerkannt werden, zu dem Zwecke, die Verwaltung Palästinas in solchen wirtschaftlichen, sozialen und anderen Angelegenheiten zu beraten und mit ihr zusammenzuwirken, die die Errichtung der jüdischen nationalen Heimstätte und die Interessen der jüdischen Bevölkerung in Palästina betreffen, und, immer vorbehaltlich der Kontrolle durch die Verwaltung des Landes, zu helfen und teilzunehmen.“ Die Konstituierung der Jewish Agency als Vertretung des am Mandatszweck unmittelbar beteiligten Volkes ist eine logische Konsequenz des Mandatsgedankens.
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Ohne Rücksicht auf diesen Zustand des jüdischen Volkes in der Zersteuung hat das Mandatsstatut aus der Tatsache der Anerkennung des jüdischen Volkes die notwendige Konsequenz gezogen und ihm eine Vertretung und zwar als ö f fe n tliche Körperschaft gegeben. Noch ist das jüdische Volk nicht in Palästina; noch steht es nicht auf dem eigenen Boden und noch ist die Heimstätte nicht errichtet. Sein Recht, an der Verwaltung des Landes und an der Errichtung der Heimstätte als öffenttichrechtlich organisierte Körperschaft teilzunehmen, fliesst nicht aus dem rea- 1 e n Zusammensein von Volk und Boden.