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18401848
  1. 1843-04-02 · Heft 14 (2.4.1843) · page 2

    Italien, blühendes Land, Schlachtfeld der Freiheit deS Körpers mit der Sclaverei, Blutgefild des Barbarismus und der Cultur; Palästina, Land des Honigs und der Milch, Schlachtfeld der Geistesfreiheit mit der Sclaverei, Dlutield des gläubigen Orients mit dem ungläubigen Occidenl; Italien, Denkmal der Geschichte, Denkmal der Größe; Palästina, Säule des Gedankens, Mittelpunkt der gläubigen Phantasie, Wiege des Fanatismus; Italien, Pflegerin der Kunst; Palästina, Mutter der Schwärmerei, die mitJndependentismus die Kunst verlacht. Italien, Palästina, Länder der ungemessensten Sehnsucht für die Glücklichen, die euch nicht bewohnen, Italien, Paradies des Gelehrten und Künstlers, jeder Schritt wird ihm zum Lehrer, und aus dem Auge rinnt eine klassische Thräne auf klassischen Boden; Palästina, Pilgerland der Juden, die im Schmerze um die Vergangenheit aufseufzen, Pilgerland der frommen Kreuzfahrer, die deiner früheren Bewohner Blut, deiner Söhne und Tächter Blut wie dem Moloch zum Opfer gebracht.

  2. 1844-01-07 · Heft 1 (7.1.1844) · page 4

    ^ ITSö b2 pxa rr6n nawi , pxa x^>x nama nrx pxa nri^n ♦ px^> nsina p pxa p nama „Ein jedes Gebot (der mosaischen Gesetze), welches vom Boden (Israels, Palästinas) abhängt, findet nur Statt auf dem Boden (in Palästina); und jedes Gebot, welches nicht vom Boden abhangt, findet Statt sowol auf dem Boden Palästinas als außerhalb desselben." … Die Erklärung, daß diejenigen Gebote, bei welchen auf die Ankunft und Aufenthalt in *) yr6 pxe canx nbae ex» &V x nnne rrr xh cnnn cnx»a» , mea censo xn px^ . o'ann **) Beza 5. b. ***) Wir setzen die ganze Stelle hierher (Red.)r na a'nan rrbn ne'Px rrbn naw ’xei rrbn ’xe -iebi p'sn nm nx'a na 2TD xP n*6n nawi nx'a p*6 nsina p pxa p paniai nx'a pa a'nan men nama pan rein xn» nise bo "exp 'an 'mm 21 nex x^>x nama na'x vpy ran px*> nsina p pxa p nwmon ^x cpnn n^x pan em e"n xae pxa 17 rwyh na»e 17 pne»n n»x Denn ibx CDDiwam pxa xdx pma in' xd pv mson bo bw pxa n»yo um b2 x nenxn y D"n cnx n»x ce'n bj b"n nnx pxa V'n pxd nsina p pxa p prna in’ ‘ra nax pya neix» nee nedi xar ejrei amen nan» rnnre x"y ne '1:1 c» rav n»x nieipen da nx pnaxn xra da F]x d"na p pxa p 'anai pan ran xw Palästina ausdrücklich im Pentateuch hingewiesen wird, nur in Palästina verpflichtend sein sollen, wird mit-dem Einwurf zurückgewiesen, daß die Gebote, Tephillin anzulegen und das Erstgeborene des Esels zu lösen, bei welchen gleichfalls auf die Ankunft in das gelobte Land hingewiesen wird, dennoch auch außer Palästina stattsinden- Daß dies aber wirklich der Fall ist, wird aus der Praxis der Rabbinen, die im Grunde für die biblische Verpflichtung nichts beweist, da die Rabbinen so manches nicht biblisch Gebotenes sich auferlegten, erwiesen.

  3. 1844-01-14 · Heft 2 (14.1.1844) · page 2

    M- 12, 1: „Dies sind die Satzungen und die Rechte, die ibr beobachten sollt zu thun in dem Lande, welches der Ewige, der Gott deiner Väter, dir eingibt zum Besitze, alle Tage, die ihr lebet auf dem Erdboden," ein Widerspruch darin hervorgchoben, daß der erste Nachsatz: „in dem Lande, welches der Ewige, der Gott deiner Vä, ter, dir gibt zum Besitze," die Beobachtung aller Gebote nur auf Palästina allein bezieht, während der zweite Nachsatz: „alle Tage, die ihr lebt auf dem Erdboden," für die Pflichthaftigkeit der Gebote Allgemeingültkgkeit in Anspruch zu nehmen scheint. Dieser Widerspruch wird dadurch beseitigt, daß das im Zusammenhang folgende Gebot der Vertilgung aller Götzenbilder nach einer der dreizehn hermeneutischen Regeln als Norm für alle übrigen Gebote aufgestellt wird, daß nämlich, wie dieses Gebot in seiner specisischen Qualität als pyün rem und nicht >’pnp ran aller Orten, auch außer Palästina, Gültigkeit hat, so auch alle andern in dieser Eigenschaft ihm gleichenden Gebote. Dagegen ist zu bemerken: 1) daß nach dem natürlichen Schriftsinne in der angeführten Schriftstelle durchaus kein Widerspruch wahrzunehmen ist.

  4. 1843-04-02 · Heft 14 (2.4.1843) · page 1

    Aehnlichkeiten sind aber nur Trost, der leidige Trost des Unglücks; das seufzende Unglück athmet auf, wenn es die fallende Thräne rollen sieht; es tröstet die Geschichte sich durch sich selbst und die Völker trösten sich durch die Geschichte. Italien und Rom, Palästina und Jerusalem tragen in der historischen Physiognomie des Aehnlichen genug, um beider Mund schwebt ein trauernder Zug des Schmerzes. … Sie sitzen da Rioben vergangener Zeiten; die Thrane ist erstarrt, der Finger ist erstarrt, der in das ferne Rückwärts zeigt. Italien-Rom, Palästina-Jerusalem, zweimal herrschtet ihr über die Welt, zweimal ward sie euch entrissen; das römische Schwert siegte über den Erdkreis; die Idee des israelitischen Gottes zertrümmerte die Götter der Gojim; auf den Trümmern des Schwertes gewann der Krummstab die Macht, die schwerer drückte als Eisen und schärfer schnitt als Stahl; aus der israelitischen Idee quoll der christliche Glaube, der demüthige Hirtenknabe, der sich zum Weltherrscher empor warf, den Stab hinwegwirft und die tödtende Lanze zum Scepter nimmt.

  5. 1846-06-21 · Heft 25 (21.6.1846) · page 3

    Es wird bei derselben vorausgesetzt, daß der Messiasglaubc den Geeanken einer vollständigen Herstellung eines jüdischen Reiches in Palästina enthält, so daß die Juden dort wieder alle vereinigt werden oder dorr allch die auswärtslcbenden zurückbleibenden Juden von den dortigen Einrichmngen abhängig sind. … Aber selbst nach der andern Auffassung, nach welcher ein sekbstständiges jüdisches Reich in Palästina wieder einst erstehen werde, bleibt es nicht denkbar, daß alle alten Institutionen, welche bereits durch den Fortschritt der Zeit umgewandelt worden sind, dann wwber wie in der Zeit des zweiten Tempels zur Geltung kommen werden.

  6. 1844-05-26 · Heft 21 (26.5.1844) · page 2

    Nach der Lehre des Talmuds und Rabbinismus kennt der Israelit kein Vaterland außer Palästina, kein Bürgerthum außer dem Judenthum, der Rabbinismus und seine Lehren aber gelten für jene Männer als Offenbarungen des göttlichen Geistes. Der Glaube an die Fortdauer einer jüdischen Nationalität und die Hoffnung auf die dereinstige Rückkehr nach Palästina bilden die geistige Atmosphäre, ohne welche der Rabbinismus zu existiren aufhörr, gleich wie die Pflanze verdorrt, wenn ihr Lust und Wärme entzogen wird.

  7. 1844-09-08 · Heft 36 (8.9.1844) · page 2

    Soviel steht aber nach Ihren eignen Worten fest, und das ist die Hauptsache, daß Sie den Inhalt unserer Erklärung in diesem Punkte vollständig adoptiren. Auch Sie erwarten keinen Messias, der uns nach Palästina zurücksühren soll. Aber knüpft sich denn hieran gar keine praktische Folge? Ist diese Ansicht mit den bestehenden Formen des Judenthums so vertraglich, daß sie ihm gegenüber nur als eine harmlose Theorie erscheint? … Im Pentateuch ist der Strafe der Zerstreuung unter alle Völker die Rückkehr nach Palästina als Lohn der reuigen Buße entgegengesetzt. Auch wenn die Verstoßenen am Ende des Himmels sein werden, wird sie der Herr von dort versammeln und in das Land zurückführen, welches unsere Eltern geerbt haben.

  8. 1846-07-26 · Heft 30 (26.7.1846) · page 2

    Kap. 13.) auf, so dürfte eine Vergleichung von V. 2., welcher von der Iiusfuhruug dieses Gebotes in Aegypten handelt und nichts von erwähnt mit B. 13, welcher die Ausführung dieses Gebotes in Palästina anordnet und zuerst auch für -i*cn 11:2 eilte Vorschrift giebr, es wahrscheinlich machen, daß — wie bereits M. b. Nachmani zu V. 11. ganz richtig bemerkt hat — nach dem Willen des Gesetzes ursprünglich in Aegypten so wie später während des Aufenthalts tu der Wüste bloß die Erstgebornen des Menschen, welche zu Priestern geweiht und des reinen Viehes, welche zum Opfer tauglich, völlig freigegeben und gauz und gar nicht im Bereiche dieser Verordnung waren, und daß erst nach der Einwanderung in Palästina auch die Erstgebornen des unreinen Viehes vom Gesetze in Anspruch genommen wurden, um mittelst Auslösung derselben dem Priesterstande ein Eristenzmittel mehr zu verschaffen. Hat diese Annahme ihre Nichtigkeit, so ergibt sich daraus für nufere gegenwärtigen Verhältniße, wo weder die Weihe zum Priester oder Opfer, noch auch ein Eristeuzm-'ttel für einen Priesterstand faktisch nöthig oder möglich ist, die Bedeutungslosigkeit und Unverbindlichkeit der ganzen Vorschrift vou selbst, indem für uns die Erstgebornen auch des reinen Viehes ganz in derselben Kategorie sieben, wie die Erstgebornen des unreinen Viehes vor der Einwanderung in Palästina. Nichts destoweniger möchten wir nicht eine eregelische, wenn auch noch so wahrscheinliche Hypothese sogleich zur praktischen Norm erhoben und am allerwenigsten eine religiöse Constitution, wie die von , wo* vou sich nicht allein Erinnerungen au Gottes wunderbares Walten in der Geschichte knüpfen, sondern auch der so äußerst wichtige religiöse Gedanke zur Anschauung gebracht werden soll, daß Gott in der Natur lebt und wirkt und deren Gaben spende; die der Mensch deßbalb auch wieder Gott weiden, d. h. nach dessen Willen verwenden soll, (vergl. schon 1, B.

  9. 1843-12-10 · Heft 50 (10.12.1843) · page 2

    In Wahrheit hat dieser Tadel um so größeres Gewicht, als die Erwartung eines persönlichen Messias und der Glaube an die einstige Rückkehr nach Palästina Seitens der hyperorthodoxen Juden auch nicht den geringsten, nachtheiligen Einfluß auf die Erfüllung ihrer bürgerlichen Pflichten ausübt. … Die Bewahrung einer besondern Nationalitätist aber ohne die Erwartung eines einstigen selbstständigen Staates nicht denkbar, und es liegt darum doch ein gewisser Sinn in der Meinung jenes Talmudisten, die Israeliten müßten auch jetzt alle Zemonielgesetze (obgleich sie mit dem Aufhören einer politischen Selbstständigkeit ihre Bedeutung verloren) ausüben, damit sie bei ihrer einstigen Rückkehr nach Palästina noch vertraut mit denselben waren. Demnach muß mit der Verneinung des persönlichen Messiasglaubens und der Rückkehr nach dem gelobten Lande, jenes Argument auch den letzten Schein von Wahrheit verlieren.

  10. 1846-02-15 · Heft 7 (15.2.1846) · page 9

    . *) Sie trägt die nicht ganz passende Ueberschrift: die Bewohner Palästina 's seit den ältesten Zeiten bis auf die Zerstörung Jerusalems durch die Römer. S. 117 — 452. Betrachtung. In Rücksicht aus die Ergebnisse gehen sie nicht weit auseinander, doch m die größere Selbstständigkeit auf Ewalv's Seite zu suchen, während namentlich Bertheau in den wichtigeren Momenten der vormosaischen Geschichte von jenem abhängig zu sein scheint. … Mittlerweile kommt ein neuer Zug Ebräer aus Arpachschad, die Jakoditen, aus dem Kern der 12 Stämme schon damals bestehend (S- 434) nach Palästina; sich mit ren zurückgebliebenen hebräisch - canämtischen Völkern vermischend, bis endlich in Josephs Nachkommen ein dritter Zug einwandert.

  11. 1846-02-15 · Heft 7 (15.2.1846) · page 10

    . *) Der dritte Aufsatz zeigt in Entgegnung gegen die gewöhnliche und auch von obigen drei Schriftstellern ausgesprochene Meinung, aus Bibelstellen die wahre Sachlage: daß nämlich die Canaaniter kein ursprünglich eng verbundener und gleichzeitig eingewanverter Stamm» sondern daß Palästina vielmehr durch verschieden» von verschiedenen Seiten her eingewanderte Volksstämme succes. five besetzt worden fei. … Unter diesen dreien waren die Hetiten das wahrscheinlich zuerst in Palästina ansässige und es allein beherrschende, jedenfalls wichtigste Bölk, welches auch die gegenüberliegende Insel Cypern durch Colonien bevölkerte; denn wenn zwar die Hetiten in Palästina bloß Q>j-in heißen, so werden doch die Bewohner der Insel Cypern bald B'nn bald Q>ro genannt.

  12. 1844-09-29 · Heft 39 (29.9.1844) · page 8

    Die Ausbildung talentvoller junger Leute in den Fächern ihrer Neigung, soll die Hauptaufgabe der projektirten Anstalt werden. (I. I.) Palästina. ££ Nach einem am 11. August in Frankfurt a. M. eingctroffenen Schreiben aus Jerusalem nehmen die Gewaltthätigkeiten von Seiten der Angestellten des Hrn. … Selig. möchte sich von Hebron aus leichter wieder außer Landes begeben können, und da, etwa in Europa, über den dermaligcn Stand der jüdischen Angelegenheiten iu Palästina Ausschlüsse ertheilcn, so wurde die dortige käufliche Ortsbehördc veranlaßt, den Reisenden durch einen Kanvaß zu Pferde einholen und nach Jerusalem zurückbringen zu lassen, wo er sofort in's Gefängniß geschleppt und nur gegen eine Caution von 1000 Piastern, darüber, daß er sich künftig nicht wieder aus Jerusalem entfernen werde, wieder entlassen wurde.

  13. 1845-09-14 · Heft 37 (14.9.1845) · page 3

    Gosen: Man streite hier um des Kaisers Bart. Wir deutsche Israeliten brauchen weder nach Palästina zu wallfahren, noch den Opferdienst herzustellen. Gr stimme für Beibehaltung des Mussaph, und selbst derjenigen Stellen, welche von den Opfern handeln; aber nicht in Beziehung auf uns, sondern in Rücksicht auf die Juden in Palästina.

  14. 1846-03-08 · Heft 10 (8.3.1846) · page 9

    In die Baraitha und in die Gemara's dringen andere Ansichten ein, ohne sich recht durcharbeiten zu können. Die an das Staatsleben in Palästina geknüpften Gesetze, ja sogar diejenigen, welche *) S. Nr. 5 und 6 vom vorigen und Nr. 5 und 7 von diesem Jahrgange. nicht in ausdrücklichem Zusammenhänge mit demselben stehen, erscheinen Einigen als blos für den ersten jüdischen Staat biblisch verbindlich, während sie später blos freiwillig angenommen wurden. … Die Bodengesetze für das siebente Jahr find daher auch nach der M-, sobald die Israeliten Palästina inne haben, biblisch; bei den Spätem gibt es darüber zwei verschiedene Ansichten. Allein noch eine dritte tritt hinzu, welche zwar die biblische Gültigkeit aller Bodengesetze auch für den zweiten Staat annimmt, sie aber doch für die des siebenten Jahres in Abrede stellt, sie ständen nämlich mit den Gesetzen des Jubeljahres in Verbindung, diese aber könnten nur Statt finden, wenn die Stämme nach ihrer vorgeschriebenen Eintheilung das Land im Besitz haben, haben demnach blos im ersten Staate, aber nicht im zweiten gegolten; Andere jedoch behaupten, daß auch die Gesetze des Jubeljahres im zweiten gegolten, und umsomehr die des siebenten, ja die bab.

  15. 1846-06-21 · Heft 25 (21.6.1846) · page 2

    Die Mischnah kennt daher weiter keinen doppelten Feiertag als lediglich das Neujahr, sie spricht bloß von rutpn iwn bw o’2ia Giß’ wp, und in Palästina ward nie ein anderer Feier- oder Fest- oder Tranertag doppelt gefeiert. Daher kennt auch der Geschichtschreiber Josephus Flavins diesen Zusetztag nicht *). Erst später als die Anzahl der Juden in Persien (Babylonien) zunahm und auch die Bedeutung der dortigen Schuten wuchs, man aber die Bestimmung des Neumonds noch immer von Palästina abhängig sein ließ, 2) M. R. ha. Sch. 4. 1. 4. 3) das. 2, 2—4. 4) das. das. u. 1. 3. 5) das. 1, 4. 6) das. 4, 4. 7) Schabbath 19, 5. — Erubim 3, 7—9. — Menachot 11, 9.

  16. 1847-10-24 · Heft 43 (24.10.1847) · page 2

    Es darf vielmebr kübn behauptet werden, daß von tausend Israeliten sich kaum ein einziger, und auch dieser nur aus kurze Zeit, nach Palästina wünschen möchte. Ueberhaupt liegen abenrdeuerliche Gelüste und Gesüblsschwärmercien nicht im Ebarakter der Juden, weder der altgläubigen noch der Reformdcstrebten. … Nun gäbe es zwar ein sehr probates Mittel gegen die Sehnsucht nach Palästina, wenn sie übergroß und allzu heftig wird, und die Seele ganz einznnebmen und zu beherrschen droht. Das Mittel bestände darin, die Wallfahrt wirklich einmal zu unternehmen, und die Reise nach Jerusalem zn machen.

  17. 1844-01-14 · Heft 2 (14.1.1844) · page 3

    M. 12, 3), im Lande Israels bist du verpflichtet, sie (die Götzentempel) zu verfolgen, bist aber dazu nicht verpflichtet in allen andern Ländern außer Palästina." Es gehört offenbar diese ganze Begründungsart zur Kategorie der nirCEDK „Anlehnungen" aufBibelverse für anderweither begründete oder unbegründete Satze, und die Anwendung der Regel des "D"! … Jedermann leuchtete es ein, daß Gott diese Staatsgesetze nur für den ursprünglichen Gottesstaat, oder das denselben spater äußerlich reprasentirende Königreich Palästina gegeben. Eben so wenig dachten die jüdischen Colonisten, nach der Rückkehr ins alte Vaterland, daselbst einen neuen Staat mit der ehemaligen Staatsverfassung zu gründen.

  18. 1844-02-25 · Heft 8 (25.2.1844) · page 6

    Mit prägnanter Kürze, aber zugleich in recht kindlicher Sprache beschreibt der Verfasser erst im Allgemeinen die Lage von Kanaan von Egypten, dem Klima des letzteren und den Sitten seiner alten Einwohner und geht dann zur besonderen Schilderung des gelobten Landes, der Grenzen, Größe, des Klimas, der Produkte, Landplagen, Gebirge, Thäler, Wüsten, Gewässer, Eintheilung und Städte über, knüpft daran eine Beschreibung von Jerusalem, und eine gedrängte Uebersicht seiner Geschichte, und schließt mit der Schilderung des jetzigen politischen Zustandes von Palästina und des Zuges der Israeliten von Egypten nach jenem Lande. Ueberall Deutlichkeit, Leichtigkeit der Darsteh, lung und ächt concrete Zeichnung. Dem Werke ist noch eine sehr gut illuminirte Karte von Palästina beigesügt. Wir sind gewiß, daß diese Schrift eine große Lücke in der pädagogischen Literatur ausfüllen wird und wünschen ihr daher die vielfältigste Verbreitung.

  19. 1844-04-14 · Heft 15 (14.4.1844) · page 8

    Möge das Büchlein in recht viele, besonders christliche, Hände kommen! Beschreibung von Palästina. Ein Wegweiser zur Wandkarte dieses Landes von K. M. Ernst, neu bearbeitet von Dr. W. F. Volger, Rector am Iohanneum in Lüneburg. … Ein so günstiges Urtheil vorliegendes Büchlein in geographischer Hinsicht mit Recht anspricht, u«v daher gewiß einer großen Verbreitung sich erfreuen wirb, für israelitische Schulen können wir es seiner consessionellcn Färbung wegen nicht empfehlen. Ob eine Geographie oder Beschreibung von Palästina ohne diese möglich sek, wollen wir dahin gestellt sein lassen, aber mit Recht kann man verlangen, daß in Schulen kein Buch benutzt werde, welche der Religion der Schüler widersprechende Lehren enthält.

  20. 1844-05-26 · Heft 21 (26.5.1844) · page 3

    M. in sehr zahlreicher Versammlung die Frage erörtert, ob es nicht rathsam sei, auf die Wiederherstellung der jüdischen Nation in Palästina hinzuarbeiten, und zu diesem Zwecke eine britisch-ausländische Gesellschaft zu errichten. Die Versammlung beschloß, daß eine solche Gesellschaft gebildet werden und alle ihr zu Gebote stehenden Mittel aufbieten solle, um das Interesse des vereinigte» Königreichs und der übrigen Welt der jüdischen Nation und ihren aus die heilige Schrift begründeten Rechten zuzuwenden. Tie Königin und das Parlament sollen gebeten werden, die in Palästina bereits ansässigen Juden unverzüglich in ihren Schutz zu nehmen, zur Bewirkung einer Unabhängigkeitserklärung der jüdischen Nation durch die Pforte Unterhandlungen anzuknüpsen, und den jüdischen Familien, welche in das Land ihrer Väter zurückkehren wollen, thatkräftigen Beistand zu leisten.