1928-02-01 · Heft 6 (Februar 1928) · p. 579 · Staat, Recht und Judentum
… und Verbände im Staate das Recht, sich selber ihr Gesetz zu geben und Gericht über ihre Angehörigen zu halten. (Vergl. Georg Jellinek, Allgemeine Staatslehre, 3. Aufl., S. 2 56.) Hat doch auch die katholische Kirche im Mittelalter ein ausgedehntes kanon…