1817-01-01 · Heft 1 · p. Seite 400 · Gesetze betreffend die Verfassung der alttestamentarischen Glaubensbekenner in der Freistadt Krakau und ihres Bezirkes
…bensmitteln verkaufen. In den zwei Hauptjahrmarkten, welche in den Monaten Mai und September fallen, sei ihnen erlaubt, allerhand Waaren zu verkaufen. Von diesem Verbote bleiben jedoch jene Juden ausgenommen, die die Evlaubniß erhalten haben, in der…