1837-01-01 · Heft 3 · p. Seite 373 · Zwei die Frauen betreffende Gebräuche
…Verbotes soll der sein: der Gebrauch, das Haar zu entblößen,' gehöre einem fremden Gottesdienste an; hierauf beruftsich Chagis in seinem N1LÄN Absch. 262, Verbot 158,-daß die Entblößung des Haupthaares die Aufnahme eines fremden Gesetzes und deßh…