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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1929-01-01 · 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929 · p. Seite 449

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
Date
1929-01-01
Page
Seite 449 (sequence 587)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
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Locker, Stricker, Lauterbach, Halpern, Grossmann 449 Die Konstitution der Agency Berichterstatter Dr. G. Halpern: Wir haben gestern die einzelnen Punkte der Konstitution der Jewish Agency besprochen und die Paragraphen, die in dem Entwurf standen, nebst den Abänderungsanträgen festgestellt. Nun soll wie folgt vorgegangen werden: zunächst sollen wir eine zweite Lesung des Textes vornehmen, das heisst, dass wir erklären, dass dieser Text, so wie er gedruckt vorliegt, bezw. mit den von Ihnen getroffenen Abänderungen, der Exekutive zur Verhandlung mit der andern Partei übermittelt wird. Nachdem dies erfolgt sein wird, werde ich mir erlauben, Ihnen eine Resolution vorzulegen, die besagen soll, was mit dem akzeptierten Text geschehen soll. Es erfolgt die Abstimmung über die Konstitution der Agency in zweiter Lesung. M. Grossmann (A. C, Revisionist): Wann wird die namentliche Abstimmung erfolgen? Vorsitzender Motzkin: Bei der Resolution. Die Abstimmung ergibt Annahme der Konstitution der Agency mit 94 gegen 21 Stimmen. Berichterstatter Dr. Halpern verliest die Resolution, die wie folgt lautet: Verfassung der Jewish Agency Nachdem der Kongress den Bericht der Exekutive über die Verhandlungen, die zwecks Erweiterung der Jewish Agency seit dem XV. Kongress geführt wurden, zur Kenntnis genommen hat, und nachdem der Kongress den Entwurf des Uebereinkommens übei die Konstitution der erweiterten Agency geprüft hat, und nachdem der Kongress durch die Exekutive davon verständigt worden ist, dass die britische Regierung ihrer Bereitwilligkeit Ausdruck gegeben hat, die erweiterte Agency als Jewish Agency im Sinne des Artikels 4 des Mandats für Palästina anzuerkennen, und folgende Zusicherung zu geben: „Im Falle der Auflösung der erweiterten Agency wird die britische Regierung, nachdem ihr die Auflösung durch die Zionistische Organisation zur Kenntnis gebracht wurde, die Zionistische Organisation als Jewish Agency im Sinne des Artikels 4 des Mandats für Palästina anerkennen, vorausgesetzt, dass ihre Organisation und Verfassung zu dieser Zeit angemessen sind. Die Organisation soll in diesem Falle in allen Beziehungen als in den Stand zurückversetzt gelten, den sie vor der Erweiterung der Agency eingenommen hat**, erklärt der Kongress, dass

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