Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 16 (1929) Zürich, 28. Juli bis 14. August 1929
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 448 (sequence 586)
- Language
- German, English, Hebrew
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448 17. KONGRESS-SITZUNG; Bericht der Organisations-Kommission Aenderungsvorschlag: § 2 5, Abs. 5: Der Kongress kann auf Antrag der Exekutive (der spätestens drei Wochen vor dem Kongress veröffentlicht werden muss) beschliessen, dass bei den Wahlen zum jeweils nächsten Kongress einzelne ausdrücklich bezeichnete Landesschekelverbände das Recht erhalten, einen Delegierten zu wählen, falls ihre Schekelzahl 5 Prozent der jüdischen Bevölkerung ihres Landes, zumindest aber 200 Schekalim ausmacht. Trifft diese Voraussetzung nicht zu, so kommt Absatz 3 zur Anwendung. Diese Bestimmung hat schon für die Wahlen zum XVII. Kongress Geltung. Resolution: Der Kongress beschliesst, für die nächste Wahlperiode folgenden Landesschekelverbänden: Finnland, Estland, Dänemark, Schweden, Norwegen, Luxemburg, Spanien, Portugal, Aden, Neu-Seeland das im § 25 Abs. 5 des Organisationsstatuts vorgesehene Recht zu gewähren, sofern sie die dort genannten Voraussetzungen erfüllen. Zu Punkt X 2): B. Locker (A. C, Poale Zion) : Es ist nicht möglich, solche Unterschiede zu machen. Die Zahl von 200 Schekelzablern ist so klein, dass eine ganz bedeutende Verschiebung in der Zusammensetzung des Kongresses eintritt. Es ist nicht möglich, einem so kleinen Lande das Privileg eines Mandates zu geben. Das wäre ein zu grosses Entgegenkommen. Ich beantrage, statt „200 Schekelzahler" „500 Schekelzahler4* zu setzen. Del. R. Stricker (Radikal): Wir haben die Erfahrung gemacht, dass in solchen Ländern gewöhnlich der Delegierte eines Fonds das Mandat bekommt. Sekr. Dr. Lauterbach: Die Befürchtung des Herrn Locker ist nicht begründet; die Vergünstigung wurde nur von zwei Ländern in Anspruch genommen, und davon hat nur ein Land einen Delegierten geschickt. Was beantragt wird, ist eine Erschwerung. Wir verlangen 200 Schekel, nicht weniger. Die Exekutive erwartet nicht, dass alle genannten Länder davon Gebrauch machen werden. Der Antrag Locker wird angenommen. Darauf beantragt Barth, den Aenderungsvorschlag zurückzuziehen und es beim alten Wortlaut zu belassen. Der ganzen Punkt wird gestrichen. Die Resolution zu diesem Punkt wird angenommen.