Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Journal
- Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Volume
- 6 (1926)
- Article
- Akten-Inventar der Synagogen-Gemeinde Walldorf a. Werra
- Date
- 1926-01-01
- Page
- Seite 57 (sequence 4)
- Language
- German
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i836: betr. die Prüfung der für den Kaufmannsberuf bestimmten Juden l) i836: Niederlassungsvertrag zwischen der Stadt Wasungen und Walldorf er Juden 2) i848: Aufnahme eines Kapitals von 700 fl. rhein. 2. Die bügerlichen Verhältnisse der Israeliten, Gesetzgebung, landesständische Verhandlungen u.s.w. betr. 1826-50. 1826: Vorstellung betr. die Handels Verhältnisse der Juden zu Walldorf. 1829: Eingabe der israelitischen Gemeinden zu Walldorf, Bauerbach, Bibra, Berkach, Marisfeld, Gleicherwiesen Simmershausen um Regulierung der staatlichen Rechtet i835: Gircularverfügung des Meininger Verwaltungsamtes an die Barnasse in Bibra, Bauerbach, Dreissigacker und Walldorf gegen den Hausierhandel und betr. die Einrichtung fester Handelsgeschäfte 3) i838: Versagung der Handelspatente an die Viehhändler aus Kurhessen. i84o: Korrespondenz mit der Gemeinde Hildburghausen über das Vorgehen in der Emanzipationsfrage4). i8/|i: Reskript betr. die anbefohlene Propaganda für die vom S. Weimarer Landrabbiner Dr. Mendel Hess herausgegebenen Zeitschrift „Der Israelit des 19. Jahrhunderts". l) Vgl. A I 2: Regulatio vom 20. 4i84o. Ideelle Grundlage: Ait-Mein. Patent vom 5. 1. 1811 § 4- Vgl. Akten des Verwaltungssenats betr. d. Gesuch d. Kaufmanns Moritz Romberg allhier um Concession zur Betreibung eines Kaufmannsgeschäftes. Stadl Meiningen. 1839/40. 2) Vgl. A I 2: 11. 2. i836 erklärt sich der Stadrat von Wasungen in einem Schreiben an den Vorstand der israelit. Gem. in Walldorf bereit, zur Abschaffung des Hausierhandels einigen jüdischen Handelsleuten die Haltung von Warenlagern zu gestatten und erläßt Einladung dazu. Vorbild war offenbar das Kaufhaus in Meiningen. Parallelakten dazu in Wasungen — nach brieflicher Mitteilung des Magistrats — nicht mehr vorhanden. 3) Dagegen remonstrierten die jüdischen Gemeinden von Bibra, ßauerbach und Walldorf im Juni i833; und ebenso 22. 12. 1839 gegen das gänzliche Verbot des Hausierhandels mit Tuch. Die jüdische Gemeinde Hildburghausen war gegen nochmalige Absendung einer Denkschrift an die Regierung oder den Landtag, aber für einen Schritt bei der Regierung, daß sie die Tagung des Landtags nicht ohne Vorlegung eines Gesetzes über die Verbesserung der bürgerlichen Verhältnisse der israelischen Untertanen vorübergehen lasse. Sie sah die Hauptschwierigkeit in der Ablösung de& Schulzgeldes. Vgl. Anlage. 57