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Der Israelit · 1863-07-08 · Heft 27 (8.7.1863) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
4 (1863)
Issue
Heft 27 (8.7.1863)
Date
1863-07-08
Page
– (sequence 3)
Language
German
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323 daß er nicht gefragt habe, um Aufschluß zu erhalten, sondern, daß er selbst von vornherein sich die Antwort bereits zurechtgelegt und sestgestellt hatte. Sonderbar ist es jedoch, daß dreier Vorstand ausdrücklich Gutachten verlangte, ob die Orgel nach den strengsten talmudischen Grundsätzen zulässig sei; wie fragt man Geiger, Philippson rc., wenn man Etwas nach den strengsten talrnudischen Grundsätzen entschieden haben will? es ist ja gar nicht möglich, daß diese Leute, denen der Talmud keine Autorität ist, sich aus talmudischen Standpunkt stellen können; die Aussprüche unserer Weisen verkehren sich ihnen unter der Hand Ln ihr Gegentheil. Hievon liefern denn auch die erfolgten bejahenden Gutachten, von denen uns der Herr Verfasser erzählt, den Beweis; doch hören wir ihn selbst: „Betrachten wir nun die die Frage bejahenden Gutachten, so stoßen wir bei den meisten auf eine ganz eigenthnmliche Logik. Das Eine derselben beginnt mit der Phrase, „daß die Frage sehr schwer zu beantworten sei, da sie seit einem halben Jahrhundert keine „Frage mehr ist, theoretisch wie praktisch in vielen „Gemeinden von dem äußersten Osten bis zum äußer- „sten Westen gelöst ist." Ei du lieber Himmel! da dürfte es wohl noch weit weniger eine Frage sein, ob es statthaft sei, Schinken und Mettwurst, Schnepfen und Austern und dergl. mehr zu verspeisen? da auch diese Frage heutzutage praktisch in vielen Gemeinden von dem äußersten Osten bis zu dem äußersten Westen gelöst ist; ja, in den gegenwärtigen Zeiten modernjüdischer Frömmigkeit sicherlich diese saftigen Bissen sich eines noch größeren Kreises von Verehrern als selbst die Orgel zu erfreuen haben. — Wäre es nicht betrübend, so wäre es wahrhaft ergötzlich zu sehen, wie dieser Gutachtenschreiber, dem doch die Ausgabe geworden, nach den strengsten thalmudisch-rabbinischen Grundsätzen zu entscheiden, mit den Rabbinen fertig wird, wie er zumeist nicht nach den Rabbinen, sondern gegen die Rabbinen entscheidet, und sie zur Zielscheibe reiner Polemik erkiest. Er hat ein ganz bequemes Manöver ersonnen; da, wo die Rabbinen in seinen Kram zu passen scheinen, da benutzt er sie, wo dies nicht der Fall ist, da rückt er mit dem schweren Geschütze moderner, blendender und vornehm klingender Floskeln, als da sind: „Außenfrömmigkeit," „Compler trüber Verwirrungen," „puritanische Anschauung," „sadducäisch-nraifch buchstäbelnde Starrheit" u. f. w. n s. w. gegen sie an, und sucht sie, dem unkundigen Leser gegenüber, mundtodt zu machen, ein ingeniöser Kniff, von welchem unsere alten, altväterischen, unwissenschaftlichen und einfältigen Rabbinen gewiß gar keine Ahnung hatten. Ein anderes dieser Gutachten beseitigt den gegen die Orgel erhobenen Einwand der '12.-1 n-pn dadurch, daß sobald diese in der Synagoge verwendet wird, sie anshört, ein christliches Instrument zu sein. Es heißt dort wörtlich: „Mit dem „Augenblicke, wo die Orgel in ein jüdisches Gotteshaus eingeführt wird, ist sie eben so gut ein jüdisches musikalisches Instrument." Ei du lieber Himmel! so könnte man die meisten christlichen Bräuche ganz gemächlich in die Synagoge einführen und dadurch in jüdische umwandeln. Ein noch anderes Gutachten ist ehrlich genug, dem Bedenken der ^7-. 7->-,p7i in der obschwebenden Frage Wichtigkeit zuzugestehen, sucht das Bedenken aber ganz naiv zu beseitigen durch die Bemerkung, dast wenn man jeden christlichen Gebrauch vermeiden wollte, jede Verbesserung des Gottesdienstes überhaupt unmöglich wäre, und man solchen belasten müßte, wie er bisher war; und nun suche ich Aermster emsigst bei allen streng thalmudischen Rabbinen nach der 7^2-> der Gebetreform, vor welcher die ^12^57^ der l-np.i unnachsichtlich solle weichen müssen, und suche und suche, und kann sie leider nicht finden.-" Derartige Gutachten zu widerlegen hat der Verfasser nicht für nöthig gehalten z sie richten sich selbst; aber eins war darunter, das sich anscheinend wirklich aus talmudischen Standpunkt stellte, das von Hrn. Rabb. Löwe in Ratibor; aber gerade deshalb ist es verdienstvoll von dem ebenso gelehrten wie geistvollen Herrn Verfasser, daß er dasselbe einer eingehenden Besprechung unterworfen und Herrn Löwe den Boden, aus welchen er sich gestellt zu haben vorgibt , unter den Füßen wegzieht; denn daß Herr Löwe nicht wirklich auf talmudischem Standpunkte steht, beweist sein ganzes Gebühren- Zuerst weift ihm Verfasser den gänzlichen Mangel an Pietät und einen Ueberfluß an dünkelhafter Ueberhebung nach. Was soll man von einem Manne denken, welcher sich nicht scheut zu behaupten, dre von Rabbi Akiba Eger (Posen), R. Mo sch eh Soser lPreßburg), R. Jakob von Lissa R. Mardechai Ben et < Nicolsburg) vorgebrachten Gründe seien nicht stichhaltig und irrig, ja gegen eigenes Besserwisser!.' Der Herr Verfasser folgt nun Herrn Löwe Schritt für Schritt; dieser versteht eigenthümtiche Kunstgriffe, die uns an seiner Ehrlichkeit zu zweifeln berechtigen; er imputirt dem Talmud und den Poskim Dinge, die sie nicht sagen, jenachdem es ihm darum zu thun ist, für seine Behauptung, daß die Einführung der Orgel selbst vom talmudischen Standpunkte erlaubt sei, Beweise beizubringen. Dieses braucht natürlich nur nachgewiescn zu werden und die aus solche Weile gemachten Beweise zerfallen in Nichts Das nun hat der Herr Verfasser mit anerkennungswerther Gründlichkeit, Umsicht und Geistesschärfe gethan; er prüft und wägt jedes Wort, holt aus dem weiten Gebiete unserer heiligen Literatur Belege für die von ihm aufgestellten Grundsätze und führt seinen Gegner aä Ldsuiäuiii. S. 38 und 3L theilt dieses Schicksal

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