Die Gegenwart
- Journal
- Die Gegenwart
- Volume
- 1 (1867)
- Issue
- 26 (28.6.1867)
- Date
- 1867-06-28
- Page
- Seite 203 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Berliner Wochenschrift für JWsch« Angelegrnheiteu. M .»«rufe,, erotUtrn »der rrgäozea vielmehr seine Worte in Snmer» knngeu und ejnens Anhänge. Seine Ueberjchrift lautet: Oeffneu-nnd HerAliedrra menschlicher Leichname zu heilmifsenschaftlichen Zwecken ist weder im alten Te« stament noch im Talmud verboten. Bei der Untersuchung de« in der Ueberschrift genannten, so vielseitig wichtigen Gegenstandes treten folgende Kragen vor unsere Aufmerlfamkeit: 1. Kann jeder Leichnam zu Gunsten der Wissenschaft, hier speciell zum Wohle der Menschhett zergliedert werden? Wenn der Lebende verlangt, daß man die» mit feiner Leiche thue? - ׳ 3. Ist wenigsten« da« Oeffueo einzelner Theile gestattet? Wir versuchen'der Reihe nach diese 3 Fragen zu lösen: . - 4-1. Biele Böller de« Alterthumhaben mehr oder weniger sttenge Gesetze zum Schutze der Verstorbenen und deren Ruhe» statten bestimmt; bei feinem Dolle aber war da« Zartgefühl für die Hingeschiedenen inniger und in seinen Kundgebungen durch Sitte und Gebrauch umfassender, als beim jüdischen, in dessen Mitte sich ein großer Reichthum von stemmen Vorschriften über die Behandlung de« Tobten sammelte. Trotzdem findet sich im Talmud nicht, und noch weniger im alten Testament, irgend eine be» stimmte Vorschrift gegen die Benutzung de« menschlichen Tobten ' für da« Heil der menschlichen Lebenden. Umgekehrt konnte man zur gerichtlichen Rettung eine« angeklagten Mörder« die Leiche de« von ihm Gemordeten zerlegen (Ehullin I I. b), ja man durfte sogar für einzelne Gläubiger eine« Verstorbenen besten Leiche Ge« genstand einer Untersuchung machen, welche der Talmud selbst eine schändende 6ניוו) nennt (Babe Bathra 154, b). Um wie viel eher konnte die« gestattet sein, wenn die Untersuchung de- Tobten zu Gunsten aller Lebenden, nämlich durch die Bereicherung der Kentttniß de« inneren Organismus des Körpers, unternommen wird! Mit anatomisch wistenschaftlichen Untersuchungen aber haben sich die Talmudisten schon in den ältesten Zeiten beschäftigt, ja die Jünger des Rabbi Ismael haben mit eigmer Hand eine zum Feuertode Berurtheilte gebrüht und sie dann zergliedernd untersucht?) Zur Zeit des Abbai (im 4. Jahrhundert) wurden j Fälle zum Gegenstand akademischer Verhandlung gemacht, wo die Leiche z er malen') war, und selbst die Redensart, der Todte sei fühlloS gegen den Schnitt des MesterS (Sabbat. 13, b) deutet auch auf den Gebrauch de» MesterS zur Section?) *) Die Stell« ist verzeichnet Tract. Bcchorvt 46: Der Babylonier St. Jrhuda sagt au«, er habe von Samuel gehört: "מעשה כתלמידיו של ו 06 ישמעאל ששלקו זונה אחת שנחחייבה שריפה למלך .... da« שלקו heißt, sie haben an der Lebenden erst die Hinrichtung dadurch vollzogen, daß sie dieselben in siedendem Waffer verbrannten, oder heißt, sie haben die Getödtete für ihre anatomischen Zwecke mürbe gekocht, ist nicht sicher au« dm Wort« zu ermittteln. Im erstem Falle wird die an sich auffallende Lage noch um eine Wunderlichkeit reicher, woher die gelehrten Männer die eigme Kraft und von der Regierung die Ermächtigung hatten, Hmker zu sein. ver. gleicht man die Stelle Tr. Nidda 80, b so wird man zu der Bermuthung ge. drängt, daß beide Stülen dieselbe geschichtliche Grundlage habm, in Nidda ist die echte alte Geschichte, die 200 Jahr« später im Munde de« Babylonier« sich drastischer gestaltete. Daß die anale mirte Person eine Heidin war, sagt der Talmud nicht, er würde die« aber nicht unterlaffm habm, wenn, da« Zerglie. dem bei Judm verbotm wäre. שמתנו(י. Im Jer. daselbst kommt vor:מת שחתכו והתיכו s. unt. *) Auf die dort gegebene Dmtung, daß nicht כ^ר המת, sondem 6 ^ד המת. h. wilde« Fleisch am lebmdm Körper, za lesm sei, hat man gar nicht zu achten; auch kehrt sich der so eifrig ftomme Salomen bm Adertt tReft.' tz. 869) nicht an diese Spitzfindigkeit. ־, ן ־• . Rach diesen Ausführungen ist es klar, daß nicht nur kein aus« drückliche« Verbot in diesem Punfte, sondern sogar die Befugniß aus mehreren Stellen im Talmud nachweisbar ist. Auch haben, so viel an« bekannt ist, alle jüdischen Gesetze-lehrer vom Schluffe de« Talmud ab bi« zur Lest de« Ezechiel Landau in chren so zahlreichen Schriften diesem Gegenstände keine Besprechung ge» widmet, ein Beweis mehr, wenn ׳auch nur ein mittelbarer, daß kein Bedenken vorhanden war, obgleich e« doch gewiß an Beran» laflung zur Prüfung der Frage oft genug »icht fehlen konnte. Erst der genannte Ez. Landau bekam eine Auftage darüber, und mehr al« 50 Jahre später geschah ch» Gleichebei Mose« Sofer. Wir kommen unten auf deren Urthtil zurück. 8- 2. Wir schretten nun zur Beantwortung der 2. Frage: Ob ein Jude gegen die Satzung handelt, wenn er letztwillig seinen Körper der Anatomie überlasten haben will. Wir sagen nein! er handelt gegen keine Satzung, er hat keine עכרה sich zu Schulden kommen lasten, wohl aber haben die Ueberlebenden eine .מעור ge» gen ihn zu beobachten, die מצור. לקיים דכרי המת• Selbst wenn die im vorigen Paragraphen aufgestellten Behauptungen umstoßbar waren, und die Zergliederung im Allgemeinen nicht gestattet wer» den dürste, dürfte im Falle der Selbstbestimmung an dieser nicht gerüttelt werden. Im Talmud selbst fällt e« gar nicht auf, wenn Jemand seine Leiche nach heidnischer Sitte verbrannt haben will (Ierusch. Ketubot II, I), und selbst der Wunsch, gar nicht bestattet zu werden, der au« SanitätSrücksichten unerfüllt bleiben müßte, bleibt unentschieden, ob man ihn nicht erfüllen solle. (Synhedrin 47, b). Salomon b. Aderet I. l. erlaubt daher auch zur Ausführung eines letzten Willen», den Körper mit Kalk zu überziehen und er spricht sich hierbei fteisinniger au-, als Ez. Landau und MoseS Sofer. Daß der persönliche Wille wichtiger werden al« eingewur» zelte Sitte und diese, wenn auch noch so alt, brechen kann, zeigt schon da» edle Gebot de» großen Gamaliel im Betreffe des zu beobachtenden Verfahrens mit seiner eigenen Leiche (Moed. Katan 27. b). Derjenige, welcher seinen Körper der anatomischen Wissen» schüft und Praxis weiht, kann gegen da« vorgebliche Gebot sagen: Ich bin nicht so zärtlichen Gefühle« für mein liebe« Ich, daß ich diese Zärtlichkeit auch auf den Tod übertragen sollte, oder: ja ich liebe meinen Körper so zärtlich, daß ich ihn nicht der gemeinen Zerstörung durch die Würmer preisgegeben haben will, er soll lieber einen Beitrag für Menschenwohl abgeben. Der Todte ist überdies gar nicht gehalten, selbst wohlbegründete Satzungen zu beobachten, da e« ja heißt (Tract. Sabbath 30) כיון שמת אדם נעשה חפשי... מן המצות. In früheren Zeiten, wo da» schnelle Begraben geboten war, und oft gleich dem Aufhören de« Athmen folgte, wäre die Frei« gebung der Sectton die größte Wohlthat, ja menschliche Pflicht gewesen. Wie viele Tausend Juden hat der איסור הלנת המת lebendig begraben!') Diese wären beim ersten Schnitte de« Secir» Messers erwacht und hätten weiter gelebt. In dm Ländern wo da« schnelle Begraben noch nicht regierungsseitig verhindert wird, ist auch in dieser Hinsicht nicht zu tadeln, wenn Jemand Vorsorge trifft, daß er nicht lebendig in« Grab gelegt wird. Wer wollte also sich berechtigt halten, den todten Körper, durch angebliche Schonung, mehr zu achtm, al« den auSgesproche- *) Der Mann, welcher (S Reg. IS, 21) vom Tode erwacht, war sicherlich erst ganz kurz vorher athemlo« geworden, daher die Wundrrthäligkcit der Gebeine de« Propheten, hätte ihn die Erschütterung durch den Hinwurf in« Leben gerufen. 28'